Stellungnahme zu 2302 d.B. (277127/SN)

Stellungnahme

Stellungnahme betreffend den Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf einer Änderung des Bundesgesetzes über die Rückgabe von Kunstgegenständen und sonstigem beweglichem Kulturgut aus den österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen und aus dem sonstigen Bundeseigentum (Kunstrückgabegesetz – KRG) (2302 d.B.)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt


Sehr geehrte Abgeordnete,

es sollte ein eigener Paragraf in das Kunstrückgabegesetz aufgenommen werden, welcher die Rückgabe ehemals Salzburger Kunstwerke und Kulturgüter an das Land Salzburg regelt.

Seit 1920 besteht zwischen dem Bund und den Ländern ein ungelöster Streit um die Aufteilung des hofärarischen Vermögens aus dem Besitz des Hauses Habsburg-Lothringen. Der Wald- und Forstbesitz sowie Gewässer und Berge werden bis heute von den Bundesforsten verwaltet. Etliche Dokumente, Urkunden, Kulturgüter und Gebäude sind bis heute im Bundesbesitz.

Der Verfassungsgerichtshof hat im Erkenntnis G 270-272/01 vom 29. Juni 2002 - also vor mehr als 21 Jahren ! - anlässlich eines Antrags der Salzburger Landesregierung im Zusammenhang mit dem Bundesforstegesetz 1996 entschieden, dass eine endgültige Vermögensauseinandersetzung über das Vermögen der Monarchie zwischen Bund und Ländern noch immer aussteht und der Bund lediglich Treuhänder des Vermögens ist!

Die Rechtsgrundlage dieses Erkenntnisses ist das Übergangsgesetz 1920.

Auszug aus dem Erkenntnis:
Die endgültige Fassung des ÜG 1920 hat allerdings nicht diese Lösung verwirklicht, sondern an die Stelle der zunächst vorgesehenen endgültigen Regelung der Vermögensauseinandersetzung den Verweis auf ein erst künftig zu erlassendes Bundesverfassungsgesetz gesetzt. Wenn der erste Halbsatz des §11 Abs2 ÜG 1920 daher anordnet, daß alles übrige Vermögen "Vermögen des Bundes" ist, so ist das im Hinblick auf den zweiten Halbsatz der Vorschrift so zu verstehen, daß der Bund bis zu dieser endgültigen (partnerschaftlichen) Auseinandersetzung nur im Außenverhältnis die Befugnisse eines Eigentümers ausüben kann, im Innenverhältnis - gegenüber den Ländern - jedoch hinsichtlich des diesen letztlich zustehenden Vermögensteiles gleichsam als Treuhänder anzusehen ist und daher wohl Maßnahmen einer ordentlichen Wirtschaftsführung setzen darf, nicht aber solche, die geeignet sind, die in Aussicht gestellte Vermögensauseinandersetzung - bezogen auf das jeweilige Bundesland - zu unterlaufen oder unmöglich zu machen.

[1] Rechtsinformationsystem des Bundes ,aufgerufen unter: https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Vfgh&Sammlungsnummer=16587&SkipToDocumentPage=True&SucheNachRechtssatz=False&SucheNachText=True&ResultFunctionToken=0821b55f-bda1-4000-b281-cec347518009&Dokumentnummer=JFT_09979371_01G00270_00


Im Land Tirol besitzt der Bund zahlreiche große Waldgebiete, bekannte Berge wie die Wildspitze, Gletscherflächen, Moore, bedeutende Flüsse wie den Inn, die Trisanna und Rosanna, sämtliche Bäche und Seen (somit das gesamte öffentliches Wassergut!) und Kostbarkeiten wie die Bundesgärten Hofburg und die Innsbrucker Hofburg, das Schloss Ambras und zahlreiche andere berühmte historische Gebäude. Viele dieser alten Kulturgüter sind sehr bedeutend für die Geschichte des Landes Tirol!

siehe: Burghauptmannschaft Österreich - Liegenschaften

Berücksichtigt werden muss, dass die Seen, die Wasserfälle, die Wälder, sowie Berge und Flüsse, ebenso wie die Kulturgüter, beispielsweise Schloss Ambras oder die Hofburg zu Innsbruck geschichtlich und topographisch betrachtet mit Tirol weitaus enger verbunden sind als mit dem Bund. Zudem sind dem Land Tirol und den anderen Ländern durch die bis heute nicht erfolgte Vermögensauseinandersetzung sehr viele Einnahmen abhandengekommen, die der Bund bzw. die Bundesforste aus Waldverkäufen, Holzverkäufen, Pachteinnahmen von Skigebieten und Immobilien und aus anderen Einnahmen, wie z.B. Wasserrechten erzielen!

Laut der Tiroler Tageszeitung sind es viele Millionen Euro jährlich! Der Gesamtwert der Flächen wird auf rund eine Milliarde geschätzt!!

Siehe Tiroler Tageszeitung: Streit zwischen Bund und Land um Habsburger-Milliarde in Tirol vom 12.07.2020. https://www.tt.com/artikel/17131065/streit-um-habsburger-milliarde-in-tirol

Im Regierungsprogramm der Tiroler Volkspartei und der Tiroler Grünen von 2018 ist deshalb im Kapitel Finanzen und Verwaltung (S.43) das Anstreben einer endgültigen Vermögensauseinandersetzung zwischen dem Bund und dem Land Tirol als Vorhaben paktiert.
Siehe Koalitionsvereinbarung_2018_2023_mit Ressort_fertig (tirol.gv.at)

Schon am 09.01.2020 habe ich einen Brief an alle Tiroler Landtagsparteien geschrieben. Herr Landtagsabgeordneter Mag. Markus Sint (Liste Fritz Tirol) hat eine Landtagsanfrage am 30.01.2020 an Landeshauptmann Günther Platter im Tiroler Landtag eingebracht: Wälder, Seen, Grund und Boden dazu bedeutende Kulturgüter: Wie ist der aktuelle Stand in der Vermögensauseinandersetzung zwischen dem Land Tirol und dem Bund?
Siehe: https://portal.tirol.gv.at/LteWeb/public/ggs/ggsDetails.xhtml?id=16605&cid=1.

Bislang waren alle Entschließungsanträge des Tiroler Landtages, welche der hohe Landtag zur nicht stattgefundenen Vermögensauseinandersetzung gefasst hat, aus den Jahren 2003, 2008 und 2011 erfolglos!!

Auch in der Steiermark besitzt der Bund zahlreiche große Waldgebiete und bekannte Berge wie den Dachstein, Gletscherflächen, Moore, bedeutende Flüsse wie die Mur und somit das öffentliche Wassergut und berühmte Seen im Salzkammergut, wie den Altausseer See.


Am meisten aber ist das Land Salzburg betroffen!

Anders als die übrigen österreichischen Länder war Salzburg bis 1803 ein unabhängiges Erzstift und ein souveräner Staat und kam erst 1816 zu Österreich. Sein Besitz wurde dann von den Habsburgern annektiert und kam 1918 in den "Besitz" der Republik.

Die Bundesforste sind in Salzburg der bedeutendste Grundbesitzer. Weit mehr als die Hälfte der Wälder Salzburgs liegen auf Flächen der Bundesforste! Der Grund hierfür ist historisch und bis heute Anlass für einen schon jahrzehntelang andauernden Konflikt zwischen dem Bund und dem Land Salzburg.

Nach wie vor gibt es mit der Republik eine Auseinandersetzung um die ehemaligen fürsterzbischöflichen Wälder und Seen wie beispielsweise den Wolfgangsee und Fuschlsee und den zahlreichen Flüssen wie Salzach, Saalach und Muhr (gesamte öffentliche Wassergut) und den Bergen! Zusammen sind es mehr als 2070 km2 Landesfläche davon betroffen!

Weiters sind mehrere Paläste, wie die Kapitelhäuser, das Festspielhaus und zahlreiche Gemälde, Kunstwerke und Urkunden, welche alle ebenfalls dem ehemaligen Erzstift Salzburg gehört haben und sich jetzt im Belvedere, KHM Wien, dem Staatsarchiv und der Nationalbibliothek und in der Hofburg befinden, davon betroffen!

Es ist nicht nachvollziehbar, dass bis heute unzähligen und viele Jahre andauernde Verhandlungen zwischen dem Bund und den Ländern bei diesem höchst bedeutenden Thema keine Erfolge für die Länder brachten.

Keinesfalls darf dieses wichtige Thema nochmals in den Schubladen des Parlamentes und der Landtage verschwinden! Schön wäre es, wenn der seit über 100 Jahren bestehende Streit baldigst beigelegt werden könnte!

Mit freundlichen Grüßen,


Gregor Speyer, BA

Stellungnahme von

Speyer, Gregor (5026 Salzburg-Aigen SALZBURG)

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