Stellungnahme zu 3663/A (277142/SN)

Stellungnahme

Stellungnahme betreffend den Antrag 3663/A der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz zur Abschaffung der ORF-Zwangssteuer, mit dem das Bundesgesetz über die Erhebung eines ORF-Beitrags 2024 (ORF-Beitrags-Gesetz 2024), BGBl. I Nr. 112/2023, aufgehoben wird.

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Die Vorschreibung eines Betrages, der in keiner Form durch eine Nutzung begründet ist, halte ich für überaus bedenklich. Da ich dankend das "Angebot" des ORF seit Jahrzehnten durch Nichtbesitz von Empfangsgeräten ablehne, bin ich direkt von dieser Abgabe/Steuer betroffen.

Die Implikation aus der Begründung für eine solche Zwangsabgabe trotz Nichtnutzung sind nicht abzusehen: Die Bundesbahn könnte sich ein Bahnbeitragsgesetz wünschen, die Post ein Postbeitragsgesetz, die ASFINAG ein Autobahnbeitragsgesetz, etc.

Aus diesem Grund sehe ich das OBG als Aushebelung des Prinzips, dass einer Zahlung jedenfalls eine Leistung gegenüber zu stehen hat.

Bei konsequenter Anwendung solcher Gesetzgebung bezahlt letztlich jeder Staatsbürger für jede Leistung, die irgendjemand im Staat anbietet (der ORF ist ja kein Organ des Bundes, sondern mehr oder weniger Teil der Privatwirtschaft), auch wenn er die jeweilige Leistung nicht zu nutzen beabsichtigt.

Die Argumentation, das Programm des ORF könne auch als Stream über das Internet konsumiert werden, verfängt nicht: Es musste bereits beim SAT Empfang mittels ORF Karte der Empfang der Programme freigeschaltet werden -- im Internet ist das noch sehr viel einfacher zu handhaben und auch daher eine Generalabgabe abzulehnen.

Stellungnahme von

Fürst, Norbert (8052 Graz)

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