Stellungnahme
Stellungnahme betreffend die Regierungsvorlage (2530 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz 2012, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Epidemiegesetz 1950, das Patientenverfügungs-Gesetz und das Suchtmittelgesetz geändert werden
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Sehr geehrte Damen und Herren,
aus Sicht des Vereins IT-Forums der österreichischen Krankenhaus-Träger wird zum GTelG und dessen Novellierung wie folgt Stellung genommen:
Der sachliche Geltungsbereich des GTelG wurde in §6 Absatz 3 überschritten. Dies geschah, weil nicht der Übertragungsweg an sich geregelt wird, sondern die innerbetrieblichen Sicherheitsanforderungen an die Datenspeicherung. Die Speicherung von Daten sollte daher im dafür sachlich zuständigen Gesetz, insbesondere im NISG, geregelt werden, welches bereits einen risikobasierten Ansatz bei der Speicherung von Daten regelt.
Es wird angeregt §6 Absatz 3 ersatzlos zu streichen.
Die Verwendung von Faxgeräten zur Kommunikation und Datenaustausch ist veraltet und ineffizient. Moderne Lösungen am Stand der Technik können die Effizienz steigern, die Patientenversorgung verbessern und die Sicherheit erhöhen. Für uns als Krankenhaus-Träger hat die sichere Kommunikation mit unseren Partnern eine sehr hohe Priorität. Derzeit verwenden wir eine Vielzahl verschiedenster Systeme und Protokolle (DaME, MedicalNet, S-MIME, TLS, diverse Portallösungen, udgl.). Leider ist die Akzeptanz einer von den Krankenanstalten-Trägern angebotenen Lösung oftmals nicht gegeben. Stattdessen werden wir auf eine Vielzahl verschiedener Lösungen unserer Kommunikationspartner verwiesen.
Aufgrund der genannten Gründe sind die Übergangsbestimmungen in den vorgesehenen Fristen derzeit nicht umsetzbar.
Es wird angeregt, eine einheitliche zentrale Kommunikationslösung anzustreben. Es gibt bereits Ansätze dazu in der ELGA GmbH. Erst nach dem Aufbau dieser einheitlichen Lösung sollten alle Systempartner verpflichtet werden, sie zu nutzen.
Der Obmann
Dr. Georg Lechleitner
IT-Forum der österreichischen Krankenhaus-Träger
c/o Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft m.b.H,
FA Medizininformatik
Billrothgasse 18a
8010 Graz
Austria
eMail: georg.lechleitner[at]tirol-kliniken.at