Stellungnahme
Stellungnahme betreffend den Antrag 4125/A der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Strafprozeßordnung 1975, das Staatsanwaltschaftsgesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Finanzstrafgesetz, das Justizbetreuungsagentur-Gesetz und das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 geändert werden (Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2024)
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Inhalt
Der vorgeschlagene Gesetzestext greift in die Rolle der Staatsanwaltschaft als Herrin des Vorverfahrens ein und gibt der Polizei eine Macht, die mit der verfassungsrechtlichen Rolle der Staatsanwaltschaft nicht vereinbar scheint. Die Novelle gefährdet Korruptionsermittlungen massiv. Die kurze Begutachtungsfrist ist für einen größeren Strafrechtseingriff unangemessen kurz.
mehr s. im Beitrag von Soyer/Marsch im Standard vom 25.6.2024:
"Neue Regeln für Handyabnahme oder Die Ausschaltung der Justiz
Die geplante Gesetzesänderung schließt die Staatsanwaltschaft aus. Vor allem bei Verdachtslagen in Richtung Regierungskriminalität ist das bedrohlich. Diese Reform muss verhindert werden
Kommentar der anderen
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Richard Soyer Philip Marsch
25. Juni 2024, 06:00
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Die Rechtsanwälte Richard Soyer und Philip Marsch sehen in ihrem Gastkommentar den Rechtsstaat in Gefahr.
Mit einer unangebrachten Portion Hochmut sehen wir auf Entwicklungen in anderen Staaten herab und maßen uns an, andernorts Rechtsstaatlichkeit einzufordern. Dabei werden bei uns zur gleichen Zeit – teils verstohlen, teils unverhohlen – die Schienen in Richtung illiberale Demokratie gelegt. Die Justiz muss dabei stets als eine der Ersten dran glauben.
Auch wenn es keiner (mehr) hören kann: Allesamt sind wir und unsere Institutionen mit der Aufarbeitung von Verdachtslagen in Richtung Regierungskriminalität ziemlich herausgefordert. Die intellektuell und wirtschaftlich prosperierende zweite Hälfte des vergangenen Jahrhunderts hat uns offenbar die Augen verschlossen. Wir gefielen und gefallen uns als selige Insulanerinnen und Insulaner, obschon es nicht erst seit der Jahrtausendwende genügend Anhaltspunkte für Korruption und Machtmissbrauch in staatlichen Institutionen und im staatsnahen Bereich gegeben hat.
Skandalon Ibiza
Und dann kam Ibiza. Zuerst erscheinen damit bloß die Aufgenommenen enttarnt. Mittlerweile hat es aber den Anschein, als wäre damit dem politischen "Werkl" insgesamt der Spiegel vorgehalten worden. So sind wir offenbar doch.
Insofern war das Skandalon an Ibiza dann auch nicht das Offengelegte, sondern die Offenlegung. Ersteres sollte zurück unter den Teppich gekehrt, die Frevler dagegen mit aller (Staats-)Gewalt verfolgt werden.
Es folgte ein Trauerspiel, bei dem man sich in der Rückschau wundert, was alles möglich ist. Die Umstände der Einrichtung der Soko Tape ließen sich in einer Publikation von Peter Pilz eindrucksvoll nachlesen; allein: Das Buch wurde vom Markt geklagt. Ein Sektionschef, der die Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) nicht gerade förderte, beschwerte sich später bitterlich: "Die müssen froh sein, wenn ich nicht irgendwelche Dinge sage." Ach ja, und dann war noch die WKStA, die zum allgemeinen Entsetzen ermittelte ("Das ist ein Putsch").
Sphäre der Betroffenen
Besonders empört man sich bis heute in der Sphäre der Betroffenen, dass diese Staatsanwaltschaft die Datenauswertungen an sich gezogen hat – und dann auch noch ganz viel fand. Auch und gerade dort, wo von der Polizei nichts kam. Hier spiegelt sich Ibiza: Erneut war das Aufdecken das Ärgernis, nicht das ans Licht Gebrachte.
Vor diesem Hintergrund irritiert der Gesetzesentwurf für die Neuregelung von Beschlagnahme und Auswertung von Daten(trägern wie Handys). Die Regierungskoalition betreibt damit nichts anderes als die mittelfristige Ausschaltung der staatsanwaltlichen Organe der Gerichtsbarkeit, mit Wirkung vor allem aber bei Verdachtslagen in Richtung Regierungskriminalität.
Die Staatsanwaltschaft – die Herrin des Ermittlungsverfahrens – wird damit ihrer verfassungsmäßig festgeschriebenen "Ermittlungs- und Anklagefunktion" nach Artikel 90a Bundes-Verfassungsgesetz entkleidet.
Künftig soll ausschließlich eine weisungsmäßig dem Innenminister unterstellte Organisationseinheit des Bundeskriminalamts die grundlegende erste forensische Aufbereitung von Daten(trägern) leisten. Die Datenaufbereitung wird gleichsam aus dem Ermittlungsverfahren herausgeschält und zur ureigenen Aufgabe der Kriminalpolizei erklärt. Die Staatsanwaltschaft darf der Polizei insoweit keine Anordnungen oder Aufträge erteilen. Zweifel an der Vollständigkeit kann sie nicht effektiv geltend machen, und sie kann die Kriminalpolizei auch nicht wirksam zur Beseitigung von Lücken verhalten. Die Möglichkeit einer gerichtlichen Beweisaufnahme bei Vorliegen besonderen öffentlichen Interesses vermag das nicht auszugleichen. Was die Neuregelung für die laufenden clamorosen Verfahren und die dortigen Ermittlungsergebnisse bedeutet, lässt sich noch gar nicht abschätzen. Zwischen den Zeilen vermeint man zu lesen: Friss und stirb, WKStA!
Das ist nicht nur angesichts der rezenten Erfahrungen problematisch. Die Staatsanwaltschaft – die Herrin des Ermittlungsverfahrens – wird damit ihrer verfassungsmäßig festgeschriebenen "Ermittlungs- und Anklagefunktion" nach Artikel 90a Bundes-Verfassungsgesetz entkleidet.
Feigenblattmäßige Begutachtung
Nun kommt das nicht ganz überraschend. Es wurde ja bereits einmal ein Torpedo gegen den Rechtsstaat in einen Gesetzesentwurf gepackt (Vorrang der Amtshilfe gegenüber Hausdurchsuchung bei Behörden). Die grüne Bundesministerin für Justiz wurde jedoch rechtzeitig von der Zivilgesellschaft aufgeweckt. Diese Schwachstelle – die Zivilgesellschaft – erscheint diesmal vorsorglich ausgeschaltet.
Der Gesetzesentwurf kam knappestmöglich per Initiativantrag in den Nationalrat. Dort soll er nach einer feigenblattmäßigen Begutachtung abgenickt werden. Das Fachpublikum habe sich ohnehin eingehend mit der Thematik befasst, daher brauche man auch keine längere Begutachtungsfrist, wurde öffentlich mitgeteilt. Damit sind wahrscheinlich die mal mehr, mal weniger sichtbaren türkisen Berater gemeint. Den Legisten des Justizministeriums wird man dieses rechtsstaatliche Schlamassel nicht anlasten können, denn die haben bereits Anfang des Jahres einen Entwurf geliefert, der dann politisch monatelang "abgestimmt" wurde.
Das Richtige tun
Wer kann Abhilfe schaffen? Die Justizministerin dürfte auf dem Sprung zum Europäischen Gerichtshof sein, von dem sie nur noch ein einstimmiger Ministerratsbeschluss zu trennen scheint. Bleiben die Abgeordneten zum Nationalrat sämtlicher Couleurs (nicht nur die grünen): Diese können am Ende der Legislaturperiode ganz einfach das Richtige tun und diesem Angriff auf die Justiz die Zustimmung verweigern. Bleibt auch noch der Bundespräsident, der dem die Unterschrift verweigern kann.
Liberale Demokratien gehen mittelfristig zugrunde, wenn ihre Repräsentanten den Rechtsstaat nach und nach aushöhlen, die staatlichen Institutionen es nicht selbst zu verhindern vermögen und die Zivilgesellschaft es zulässt. (Richard Soyer, Philip Marsch, 25.6.2024)
Richard Soyer und Philip Marsch sind als Rechtsanwälte in Wien tätig, Soyer auch als Universitätsprofessor für Strafrecht an der JKU Linz. Beide haben im Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof, das zur Aufhebung von Normen der Strafprozessordnung zur Handysicherstellung führte, anwaltlich vertreten."