Stellungnahme
Stellungnahme betreffend den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)
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Inhalt
Die dem Antrag angehängten Begründungen sind an mehreren Stellen nur schwer nachvollziehbar, zudem darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die Antragsteller auch von Fehlannahmen ausgehen und dadurch der gesamten Begründung selbst den Boden entziehen könnten.
So heißt es in der Begründung für den eingebrachten Antrag unter anderem (S. 8 Mitte):
„Der bisherige Verlauf der Pandemie hat die Gefahren für die Öffentlichkeit einschließlich bereits mehrmals drohender Überlastungen des Gesundheitssystems (und einhergehend damit die notwendigen massiven Grundrechtseinschränkungen) deutlich vor Augen geführt.“
Der Satz ist als Begründung insofern interessant, als die Antragsteller überzeugt zu sein scheinen, dass der Staat einen Grundrechtseingriff in Form einer verpflichtenden Impfung mit vorhergehenden, von ihm selbst auferlegten massiven Grundrechtseinschränkungen rechtfertigen könnte, um sich so sprichwörtlich an den eigenen Haaren aus dem Sumpf zu ziehen. Allerdings liegt es an den die ursprünglichen Einschränkungen zu verantwortenden Akteuren gerade solche Maßnahmen, mit denen gravierende Grundrechtseinschränkungen für die breite Bevölkerung einhergehen, auch nachträglich einer eingehenden Bewertung zu unterziehen. Vor allem gilt es zu klären, ob die Maßnahmen nicht nur bei ihrer Setzung sondern vielmehr auch im Nachhinein noch als unumgänglich notwendig bewertet werden können und obendrein, ob die Einschränkungen überhaupt jene positiven Effekte zeitigten, welche man sich im Zeitpunkt der Setzung von ihnen erhoffte.
Insbesondere ein Vergleich mit dem wegen seines eingeschlagenen Covid-Sonderweges vor allem anfänglich in der Kritik stehenden Königreich Schweden lässt keineswegs den Schluss zu, für die von der österreichischen Bundesregierung im Zuge der Pandemiebekämpfung forcierten, in der Tat massiven Grundrechtseinschränkungen hätte eine unabdingbare Notwendigkeit bestanden. Im Gegenteil: anhand der zur Verfügung stehenden Daten liegt die Vermutung nahe, dass der schwedische Sonderweg, der von Anfang an ohne mit österreichischen Verhältnissen vergleichbaren massiven Grundrechtseinschränkungen auskam, keineswegs schlechtere Ergebnisse zutage förderte: laut Daten vom 22.12.21 - Schweden: 1.472 Covid-Tote/1 Mio Einwohner, Österreich: 1.518 Covid-Tote/ 1 Mio. Einwohner, wobei sich das noch immer regelmäßig als Erklärung ins Feld geführte Argument einer die Verbreitung der Krankheit vermeintlich bremsenden, angeblich weit über das Land verstreuten schwedischen Bevölkerung nicht einmal bei nur oberflächlicher Betrachtung als stichhaltig erweist: Urbanisierungsgrad (2018) Schweden: 87,4 %, Österreich: 58,3 % (https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_L%C3%A4nder_nach_Urbanisierung), bei der Durchimpfungsrate liegen die beiden Länder derzeit praktisch gleichauf bei etwa 71% der Gesamtbevölkerung, die als letztes argumentatives Aufgebot manchmal erwähnte „gänzlich andere Mentalität der Schweden“ kann als weder fass- noch messbar hier unkommentiert bleiben.
Um also Einschränkungen von Grundrechten mit vorherigen, vermeintlich alternativlosen und in Zukunft wiederum drohenden Einschränkungen von Grundrechten rechtfertigen zu können, wird es unabdingbare Voraussetzung sein müssen, einen objektiv messbaren Mehrwert dieser ursprünglichen Einschränkungen darzulegen. Bin ich dazu nicht imstande, liegt die Vermutung nahe, dass bereits die ursprünglich ergriffenen Maßnahmen objektiv als Fehler bewertet werden müssen. Dass die Gefährlichkeit der Krankheit für Entscheidungsträger zu Beginn der Pandemie nicht leicht abschätzbar war, soll nicht bestritten werden (obwohl keineswegs davon die Rede sein kann, dass sämtliche „Experten“ einig gewesen wären. Bereits zu Beginn der Pandemie wurden Stimmen laut, die die Reaktionen der mitteleuropäischen Regierungen zur Eindämmung der Krankheit als übertrieben kritisierten, gerade der oben genannte schwedische Sonderweg wurde von nicht wenigen Entscheidungsträgern quasi als sicherer Weg in den Untergang dargestellt). Dass sich die ergriffenen Maßnahmen zu Beginn der Pandemie im Nachhinein als objektiv messbar ineffizient erweisen könnten, soll insofern niemandem zum Vorwurf gemacht werden, als davon auszugehen ist, dass die getroffenen Maßnahmen anfänglich nach bestem Wissen und Gewissen getroffen wurden. Ergibt aber eine Neubewertung, dass eine von der österreichischen Bundesregierung abgefeuerte Kanonade an Grundrechtseinschränkungen im Vergleich zu einer Strategie gänzlich ohne oder mit nur sehr geringen Grundrechtseinschränkungen keinerlei messbaren Mehrwert bringt und kommt es auch dann noch zu keiner Abkehr von der bisher verfolgten Strategie, könnte bei kritisch beobachtenden Bürgern unter Umständen vermehrt der Eindruck entstehen, die handelnden Akteure stünden ob des von Medien und dem Zeitgeschehen etablierten, den bisherigen Regierungsweg untermauernden Narrativs unter derart hohem Druck, dass Sicherheit, Interessen und Grundrechte der Bürger nicht epidemiologischen, sondern in der Hitze des Gefechts nunmehr womöglich gar politischen "Notwendigkeiten" untergeordnet werden.
Außerdem, so der Antrag, würden Impfungen zu einer Erhöhung der Lebensqualität - was auch immer damit gemeint sein soll - auch wenn die meisten Menschen, denen Impfungen gegen COVID-19 verabreicht werden, die Mittel relativ gut vertragen dürften, von einem nach Impfungen gesteigertem Wohlbefinden oder mit einer Verabreichung einhergehenden regelrechten Glückszuständen wurde bisher noch nicht berichtet - und zum Rückgang der Sterblichkeit beitragen (auf Seite 8 des Antrages, letzter Absatz):
Hier sollte man etwa auch die durch eine Presseaussendung der Statistik Austria vom 10.12.2021 zur Verfügung gestellten Daten berücksichtigen (https://pic.statistik.at/wcm/idc/idcplg?IdcService=GET_PDF_FILE&RevisionSelectionMethod=LatestReleased&dDocName=127229)
Den für die Kalenderwochen 20 bis 45 abrufbaren Daten (KW 20 war vom 17.05.21 bis 23.05.21 – in dieser Zeit war die Impfkampagne gegen COVID19 in Österreich praktisch schon in vollem Gange) kann eine mit der Impfkampagne angeblich einhergehende Verringerung der Sterblichkeit bei der in Österreich lebenden Bevölkerung auch bei wohlwollender Betrachtung kaum entnommen werden:
in absoluten Zahlen (für die KW 20 bis 45):
Im Jahr 2021 starben in 24 dieser Kalenderwochen mehr Menschen als in den selben Kalenderwochen des Jahres 2020, nur in zwei Kalenderwochen (KW 27 und KW 31) war es umgekehrt.
Bei der altersstandardisierten Sterberate (KW 20 bis KW 45) ergibt sich folgendes Bild:
In 17 Kalenderwochen starben mehr Menschen als in den gleichen Kalenderwochen des Vorjahres, in 8 Kalenderwochen ergibt sich ein gleicher Wert, nur in einer einzigen (KW 31) ergibt sich ein niedrigerer Wert als in der Vergleichswoche des Jahres 2020.
In Anbetracht dieser Zahlen drängt sich die Frage auf, wieso sich trotz der bereits sehr weit fortgeschrittenen Durchimpfung der österreichischen Bevölkerung ein im Vergleich zu den selben Kalenderwochen des Vorjahres messbarer positiver Effekt bisher nicht einstellen will (laut Impfdashboard des Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz verfügen am 15.12.2021 68,78 % der österreichischen Bevölkerung über ein gültiges Impfzertifikat, insgesamt wären bereits 15.376.929 Dosen verschiedener Impfstoffe verabreicht worden, wobei die Durchimpfungsraten vor allem bei den bekanntermaßen gefährdeteren, als Risikogruppen zu betrachtenden älteren Mitbürgern zudem noch deutlich über dem genannten Durchschnittswert liegt (85 Jahre und älter: 85,73%, 75-84 Jahre: 90,17%, 65-74 Jahre: 86,72%).
Wie nun eine Durchimpfung jener Bevölkerungsteile, die bei einer Infektion mit SARS-Covid-19 ohnehin einem vergleichsweise geringen Hospitalisierungsrisiko ausgesetzt sind, die immer wieder problematisierten Hospitalisierungszahlen nennenswert drücken soll, wenn eine Durchimpfungsrate der älteren Risikogruppe keinen nennenswerten, in Zahlen messbaren Effekt (auch dazu gibt es ausreichend Zahlen) nach sich zieht, ist nicht nur schwer vorstellbar, sondern geradezu unbegreiflich.
Ein weiteres Ziel des Gesetzes sei „vor dem Hintergrund der aktuell vorherrschenden Variante (SARS-CoV-2-Variante Delta)“ außerdem die Reduktion der Viruszirkulation durch das Erreichen und Aufrechterhalten einer Durchimpfungsrate von über 90% (Seite 9 Mitte).
Diese Daten sind bereits bei Einbringung des Antrags am 16.12.2021 veraltet. Laut den durch die AGES erhobenen Zahlen kann die sog. "Delta-Variante" bereits seit KW 44 2021 nicht mehr als vorherrschend bezeichnet werden (https://www.ages.at/themen/krankheitserreger/coronavirus/sars-cov-2-varianten-in-oesterreich/). Somit ist der laut Antrag angeblich zu bekämpfende Feind de facto längst von der Bildfläche verschwunden. Da nunmehr (auch laut Einschätzung unseres Gesundheitsministers Mückstein) davon auszugehen ist, dass sich die neuere "Omikron"-Variante in absehbarer Zeit als vorherrschend durchsetzen wird, wird hierdurch leider auch eine weitere große Schwäche einer rein auf Massenimpfungen aufbauenden Bekämpfungsstrategie illustriert: die Gefahr des ständigen "Hinterherimpfens". Auch in Zukunft werden - das wird von Experten einhellig kommuniziert - immer wieder neue Varianten entstehen, eine Anpassung eines Impfstoffs erfolgt unabdingbar zeitverzögert, war man bei den führenden Pharmaunternehmen bisher bemüht die Impfstoffe auf die "Delta"-Variante anzupassen, wären diese - sollte überhaupt irgendwann eine Auslieferung erfolgen - bereits jetzt als veraltet zu bezeichnen. Da für dieses Problem derzeit keine Lösung in Sicht zu sein scheint und die Bevölkerung somit praktisch permanent mit lediglich veraltetem, kaum oder keinerlei Schutz bietenden Impfstoff versorgt werden könnte, löst sich jede Sinnhaftigkeit eines solchen Unterfangens, oder gar eine/-r jedermann/-frau dazu auferlegte Verpflichtung praktisch in Luft auf.