COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (34854/SN)

Stellungnahme

Stellungnahme betreffend den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Dieses Gesetz ist zur Gänze abzulehnen, da es völlig
unverhältnismäßig ist, grundlegende Menschenrechte massiv verletzt,
ungeeignet ist das angestrebte Ziel auch nur annähernd zu erreichen
und eine hohe Zahl an schweren Verletzungen und Todesfällen
verursachen würde.

Die körperliche Integrität eines Menschen ist unantastbar. Unzählige Normen schützen diese körperliche Unversehrtheit (zB §§ 75 ff, 110, 275, 321 uA StGB, 173, 256, 1295 ff ABGB, Art. 2, 3 u 8 EMRK, Art. 3 GRC uA)
Die hochgespielte Unterscheidung zwischen Impfpflicht (die mit Strafen erzwungen wird) und direktem Impfzwang ist für die Qualifizierung als Eingriff in die verfassungsgesetzlich geschützten Rechte irrelevant, dieser liegt hier unstreitig vor.
Tatsächlich fehlt es aber bereits an den Grundlagen, um die Notwendigkeit und Zulässigkeit eines derart massiven Grundrechtseingriffes überhaupt beurteilen zu können:
Zudem sind im Impfstoff Lipid Nanopartikel enthalten, die nicht für die Anwendung am Menschen zugelassen sind - im Beipackzettel steht deutlich: Nur für den Einsatz im Labor - nicht für die Anwendung am Menschen zugelassen.
Es gibt keinen ausreichenden Schutz vor einer Infektion der Geimpften und ist mittlerweile allgemein bekannt, dass auch diese das Virus weitergeben, sie sind nicht steril, was übrigens im Zulassungsantrag der Hersteller auch gar nicht behauptet wird.
Bei der Grundrechtsprüfung wird zur Gänze übersehen, dass die Impfsubstanzen noch keine ordnungsgemäße Arzneimittelzulassung haben.
In dem Bericht “COVID-19 vaccine surveillance report” der Woche 42 räumt die britische “UK Health Security Agency” auf Seite 23ff. ein, dass „die N-Antikörperspiegel bei Personen, die sich nach zwei Impfdosen infizieren, niedriger zu sein scheinen“. Des Weiteren heißt es in der Studie, dass dieser Antikörperabfall im Grunde dauerhaft ist.
Was haben diese Ergebnisse für eine Bedeutung? Wie Alex Berenson betont: „Wir wissen, dass die Impfstoffe die Infektion oder die Übertragung des Virus nicht verhindern (tatsächlich zeigt der Bericht an anderer Stelle, dass geimpfte Erwachsene jetzt mit viel höheren Raten infiziert werden als nicht geimpfte Personen rechnen müssen.”
Wie aus der Studie aus Großbritannien hervorhebt, bedeutet dies, dass der Impfstoff die körpereigene Fähigkeit beeinträchtigt, nach der Infektion Antikörper nicht nur gegen das Spike-Protein, sondern auch gegen andere Teile des Virus zu produzieren. Das Schlimme an dem Bericht ist: Insbesondere geimpfte Menschen scheinen keine Antikörper gegen das Nukleokapsidprotein, die Hülle des Virus, zu produzieren zu können, die bei nicht geimpften Menschen ein entscheidender Teil der Reaktion sind.“
Das bedeutet nun:
- Wir wissen, dass die Impfstoffe die Infektion oder Übertragung des Virus nicht stoppen (tatsächlich zeigt der Bericht an anderer Stelle, dass geimpfte Erwachsene jetzt viel HÖHER infiziert sind als ungeimpfte).
- Was die Briten sagen, ist, dass sie obendrein feststellten, dass der Impfstoff die angeborene Fähigkeit Ihres Körpers nach einer Infektion beeinträchtigt, Antikörper nicht nur gegen das Spike-Protein, sondern auch gegen andere Teile des Virus zu produzieren. Insbesondere scheinen geimpfte Menschen keine Antikörper gegen das Nukleokapsid-Protein, die Hülle des Virus, zu produzieren, die bei ungeimpften Menschen ein entscheidender Teil der Reaktion sind.
- Langfristig sind Menschen, die den Impfstoff einnehmen, viel anfälliger für eventuell auftretende Mutationen im Spike-Protein, selbst wenn sie bereits einmal oder mehr als einmal infiziert und genesen waren.
- Der Ungeimpfte wird sich derweil dauerhaft, wenn nicht sogar dauerhaft, Immunität gegen alle Stämme des vermeintlichen Virus verschaffen, nachdem er sich natürlich auch nur einmal damit infiziert hat.

Im NDR wurde berichtet, 84% der Omikron Fälle in Dänemark entfallen auf Geimpfte Personen. Daraus resultierend ist es erwiesen, dass die Impfungen nicht verhindern, dass das Virus weitergegeben wird. Wie in der oben angeführten Studie schon erwähnt, können Menschen mit Covid-Impfungen nicht mehr so gut Antikörper gegen neue Mutationen erzeugen. Weiter zeigt eine dänische Studie, dass mRNA „Impfstoffe“ sogar das Infektionsrisiko der Omikron Variante erhöhen (https://tkp.at/2021/12/24/neue-studie-aus-daenemark-zeigt-mrna-impfung-erhoeht-sogar-das-infektionsrisiko-mit-omicron-variante/).
Es sollte auch die Omikron Variante als Chance gesehen werden, da in den meisten Ländern (außerhalb Mitteleuropas) die Verläufe weitestgehend mild verlaufen. So ist eine natürliche Immunität bei den betroffenen Personen stets einer „Impfung“ zu bevorzugen.

Offiziell sind schon knapp 20.000 Menschen an der Covid-„Impfung“ gestorben. Da es bisher vermieden wird, die Todesfälle MIT oder AN Corona verstorben zu unterscheiden, ist eine Gegenüberstellung der Todesfälle nicht möglich.
Weltweit gibt es zweifelhafte Motive, die „Impfnebenwirkungen“ nicht flächendeckend zu melden. Viele medizinischen Größen weltweit sprechen davon, dass ca. 6 bis 8% der „Auffälligkeiten“ gemeldet werden. Somit können die offiziellen Zahlen mit z.B. 15 multipliziert werden. Daraus ergeben sich ca. 300.000 Todesfälle aufgrund der Impfung = Impftote.
Auffällig viele Todesfälle im Spitzensport bestätigen diese Annahme. Auch die im europäischen Raum erhöhte Sterblichkeit (hat nichts mit Covid-Erkrankungen zu tun) spiegelt diese Annahme wider.
Und trotz dieser Zahlen wollen Sie nun die österreichischen Bürger mit „Gewalt“ in die Nadel treiben?

Viele mehrfach ausgezeichnete Mediziner und Wissenschaftler aus aller Welt verstehen diese Herangehensweise in keiner Weise. Aufgrund der oben angemerkten Motive werden diese unbescholtenen Spezialisten und Experten denunziert und medial bis aufs letzte verunglimpft. In vielen Ländern außerhalb Europas werden Menschen mit einer Covid-Erkrankung therapiert und medizinisch begleitet. Wenn z.B. Guatemala als 3. Land bezeichnet wird, was ist dann in diesem Kontext Österreich? 4. Land … hier kann Österreich noch sehr viel von den Experten aus Guatemala, Tansania usw. lernen. Es werden auch nur die „Lösungen“ der Pharmaindustrie als die einzige Möglichkeit gesehen, ohne auf bestehende Medikamente und das Wissen von Medizinern aus anderen Ländern zurückzugreifen. Die vorher schon angesprochene Motivation ist in Österreich scheinbar eine andere.
Ich persönlich kenne ca. 80 Personen, die einen symptomatischen Covid-Verlauf hatten. 2 Personen davon hatten einen schwereren Verlauf, der Rest war die 14 Tage zu Hause und hat sich Dank Zusammenhalt in Gruppen, zum Teil zu Hause ärztlich betreuen lassen. Niemand hat bleibende Probleme und somit nun eine natürliche Immunisierung. Im Gegensatz dazu kenne ich allerdings 3 Personen die AN der „Impfung“ verstorben sind – sie sagen vermutlich „Pech gehabt“. Ich sage SIE SIND DIE SCHULDIGEN, SIE TREIBEN DIE MENSCHEN IN DEN TOD!

Es ist auch zweifelhaft welche Möchtegernexperten Sie zu Rate ziehen. Sie alle wissen nicht wie lange eine „Impf-Immunität“ anhält, aber wissen ganz genau, dass eine natürliche Immunität nur 6 Monate anhalten soll. Wer bitte soll euch das glauben?

Es wäre relativ einfach: die sinnlosen Tests beenden, an Covid erkrankte Menschen betreuen und die notwendigen Ressourcen für den medizinischen Bereich (Krankenhäuser, Pflegeheime) zur Verfügung stellen und nicht weiter abbauen. Welche Geistesgestörten Menschen reduzieren in einer „Pandemie“ die medizinischen Ressourcen? In ein paar Monaten ist die „Pandemie“ vorbei.


Zusammengefasst liegen bei den derzeitigen Verhältnissen keine Gründe vor, welche die Einführung der Impfpflicht rechtfertigen könnten. Es wird daher gefordert, das Gesetzesvorhaben zu unterlassen. Zumal das Gesetz insgesamt abgelehnt wird, erübrigt sich ein Eingehen auf die einzelnen Bestimmungen.“

Stellungnahme von

Ramsebner, Jürgen

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