"Impfpflicht: Striktes NEIN" (3894/SN)

Stellungnahme

Stellungnahme betreffend das Volksbegehren (1179 d.B.) "Impfpflicht: Striktes NEIN"

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Inhalt

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Entsetzen musste ich wahrnehmen dass tatsächlich über die Einführung einer Impfpflicht für die Covid19 Impfung nachgedacht wird.
Bereits im Frühjahr, als das Urteil des EGMR kundgegeben wurde, welches die Klage mehrerer tschechischer Familien gegen die Kinderimpfungen Diphterie, Keuchhusten, Hepatitis B, Tetanus und Masern abgewiesen hatte und eine Impfpflicht für zulässig hielt, erwartete ich auch den Versuch der europäischen Regierungen eine Covidimpfpflicht einführen zu wollen. Es ist befremdlich, dass gerade Österreich hier nun den Vorreiter machen will.
Das Urteil des EGMR hielt eine Impfpflicht für zulässig, da mit besagten Impfungen entweder Herdenimmunität erreicht werden kann, beziehungsweise der Schutz derer gewährleistet werden könne, die sich selbst nicht schützen können. In diesem Fall überwiege das Gemeinwohl gegenüber Art 8 EMRK, dem Recht auf Privat und Familienleben.
In Medienberichten hörte man bereits, dass dieses Urteil, sowie ein Beschluss des Ethikrates,welcher ebenfalls eine Impfpflicht für grundsätzlich zulässig hält, als Argument der Zulässigkeit einer Impfpflicht zur Covidimpfung verwendet werden. Auch kam mir zu Ohren, dass wir ja die Pockenimpfpflicht hatten und somit die Möglichkeit der Impfpflicht bestehen soll.
Ich stelle die Frage, ob diese Argumente auf die Covidimpfung angewendet werden können?
Beim runden Tisch im ORF,fragte Dr.Heinz Mayer Dr. Kollaritsch, ob ein Lockdown für geimpfte auf Grund der Delta Variante zu rechtfertigen sei. Dr. Kollaritsch bejahte dies, mit der Begründung dass die ansteckendere Delta Variante für mehr Impfdurchbrüche sorge und die Wirkung der Impfungen rascher nachlassen als ursprünglich angenommen. Dies bedeutet für mich, dass auch geimpfte teil des Infektionsgeschehens sein müssen und ihr Impfschutz nicht mehr zu den versprochenen 95% gegeben ist. Die Covidimpfung ist laut bedingter Zulassung geeignet den Verlauf der Krankheit zu lindern. Die Zulassung wurde nicht dafür beantragt, vor Ansteckung und Weitergabe des Virus zu schützen.
Bis 7.11.21 war der Impfschutz laut grünen Pass für 12 Monate gegeben. Seit 8.11.21 ist er noch 9 Monate gültig und Medieberichten zufolge ab 1.2.22 nur noch 7 Monate. Aus Vollimmunisierung nach 2 Impfungen wurde eine Grundimmunisierung nach 3 Impfungen. Sollte man noch vor einigen Wochen nach 6 Monaten "Boostern" ist man schon bei einer Empfehlung nach 4 Monaten aufzufrischen. J&J wurde als 1x Impfung verkauft. Ab 3.1.22 braucht man auch hier Auffrischungen. Über zukünftige Varianten und Impfexperimente will ich gar nicht schreiben.
Zusammenfassend haben wir Impfstoffe die keine sterile Immunität erzeugen,nicht oder unzuverlässig vor Ansteckung und Weitergabe schützen und sich die Wirkung gegen die schwere der Krankheit schneller reduziert als angenommen. Alle Daten die versprochen wurden vor einem Jahr sind heute Geschichte. Nun will man mit Vermutungen einer Reduktion der Intensivpatienten eine allgemeine Impfpflicht einführen um von einer inakzeptablen Pandemiebewältigung abzulenken. Dr.Kollaritsch meinte, mit einer Impfquote von 90% die Pandemie zu beenden, ausser es käme eine neue Variante.
Worauf Gründen sich solche Aussagen? Omikron ist nun schon als "besorgniserregend" eingestuft und die Impfstoffproduzenten beginnen schon mit Anpassungen. Wo führt fas hin? Ein Impfabo auf immer und ewig? Mit einem Impfstoff der kein vollständiges Zulassungsverfahren durchlebt hat?
Ich bin mündiger Bürger und kann mich einer Pandemie angemessen Verhalten. Ich bin nicht einverstanden dass eine zweifelhafte Regierung in meine höchstpersönlichen Grundrechte, auf persönliche Freiheit, Recht auf Leben, dem Verbot auf Diskriminierung und weiteren eingreift, unter dem fadenscheinigen Argument andere zu schützen. Diese Produkte rechtfertigen dies nicht, da ein Schutz anderer nicht gewährleistet wird. Um mit einer Impfpflicht ab 12 Jahren die Auslastung der Intensivbetten zu verringern ist eine reine Vermutung.
Die Anzahl der Patienten unter 50J auf Intensivstationen ist vergleichsweise niedrig. Die gesamte Bevölkerung zu impfen ist nicht geeignet und schon gar nicht Verhältnissmäßig. Die Regierung hat keine mir bekannten Maßnahmen gesetzt das überlastete Personal zu Unterstützen. In 22 Monaten hätte man hier durchaus zusätzliches Personal haben können. Möglicherweise mit einer speziellen Covidausbildung. Dies wäre schneller gegangen als eine volle Ausbildung zur Intensivpflege.
Gesundheitsminister Mückstein hat angekündigt Medikamente bestellt zu haben. Mit der Zulassung von Medikamenten ist eine Impfpflicht mit diesen Produkten noch unverhältnissmäßiger als sie es jetzt schon ist.
Die Vergleiche mit den tschechischen Kinderimpfstoffen und der Pockenimpfung sind nicht gegeben. Diese aktuellen Produkte sind bedingt zugelassen und erfüllen nicht die Standarts die die erwähnten Impfstoffe erfüllen. Herdenimmunität kann nicht erreicht werden und der Schutz derer die nicht Impfbar sind, ist nicht gegeben weil die Produkte nicht vor Weitergabe schützen.
Ich bin zutiefst schockiert dass überhaupt darüber nachgedacht wird diese Produkte zu verpflichten. Es ist abzulehnen dass von obersten Verwaltungsorganen ein Zwang ausgeübt wird der für mich nicht vorstellbar war. 3-2-1G ist diskriminierend, gleich wie es die angekündigte Impfpflicht ist. Ich bitte sie ihre Entscheidung gut zu übdenken! Gesetze müssen unseren rechtsstaatlichen Grundprinzipien und im Rahmen unserer Verfassung und unserer Grundrechte erlassen werden. Eine gesetzliche Impfpflicht mit diesen Produkten erfüllen diese Kriterien nicht im Ansatz!
Mit freundlichen Grüßen
Ein wütender Bürger