Stellungnahme
Stellungnahme betreffend den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
1. Kein Schutz vor Infektion
2. Trotz hoher Impfquote haben viele Länder eine hohe Infektionsrate
3. Kein Vergleich zur Masern- oder Pockenimpfung. Letalität nur bei 0,23%. Unterschiedlicher Impfstoff
4. Geimpfte haben ca. die selbe Viruslast
5. die meisten hospitalisierten Covid-19 Patienten sind doppelt geimpft
6. Es gab niemals eine Überlastung des Gesundheitssystems. Es wurden Betten abgebaut. Wieso sollte jetzt bei über 70%iger Impfquote zu einer Überbelastung kommen, wenn die Impfung tatsächlich schützen sollte?
7. Es sind aktuell weniger Intensivbetten belegt als 2020, die Zahl bewegt sich im Bereich der Vorjahre 2017, 2018, 2019
8. Es besteht keine Übersterblichkeit. Die Infektionssterblichkeit beträgt 0,23% und entspricht der einer mittelschweren Grippe (Influenza). Bei den Grippewellen stand eine Impfpflicht nicht im Raum
9. Ein Schutz der Allgemeinheit durch Covid-19- Impfung ist nicht belegbar. Da müssten auch dann Risikosportarten, Motorradfahren, Rauchen, Alkohol und zuckerhaltige Getränke verboten werden.
10. Eine Impfpflicht wäre nur dann verfassungsmäßig, wenn es – von anderen Aspekten abgesehen – keine alternativen Behandlungsmöglichkeiten von COVID-19 gäbe, sondern ausschließlich die COVID-19-Impfung als präventive Schutzmaßnahme zur Verfügung stünde.
https://netzwerkkrista.de/2021/12/10/10-gruende-gegen-die-impfpflicht/