Stellungnahme
Stellungnahme betreffend den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Der derzeitige Inhalt des Art. 7 (1) der Bundesverfassung lautet:
„Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt
werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die GLEICHBEHANDLUNG von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.“
Keine Bevormundung
Eine Impfung kann nur ein Angebot sein und darf nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Es ist für jeden Menschen eine persönliche Gewissensfrage, ob er das Angebot einer Impfung annehmen will oder nicht. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit muss unbedingt gewahrt bleiben, auch für Kinder, Kranke und Alte, die für sich nicht selbst entscheiden können.
Die Gewissensfreiheit ist in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgelegt und in Österreich geltendes Recht: "Gewissensfreiheit ist die Freiheit, Entscheidungen und Handlungen aufgrund des Gewissens,
frei von äußerem Zwang, durchführen zu können." Auf die Einhaltung dieser Grundfreiheit hat jeder Staatsbürger ein Recht.
Ich fordere daher, dass die Entscheidung über eine Impfung eine höchst persönliche ist und bleiben muss und nicht von staatlicher Seite orgeschrieben und - direkt oder indirekt - erzwungen werden darf.
Es sollen grundlegende Bürgerrechte an Zwangsimpfungen gebunden werden.
Derartige Maßnahmen führen zur Ausgrenzung oder Benachteiligung von Menschen mit unversehrten (nicht geimpften) Körpern. Es werden ungeimpfte Personen von der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen, wie der Lockdown für ungeimpfte Menschen.
Es ist auch zu befürchten, dass es in absehbarer Zeit zur „sozialen Pflicht“ wird, sich einen Chip (RFID) einsetzen zu lassen oder ständig eine Tracking-App mitzuführen. Durch die sodann mögliche lückenlose Überwachung und Kontrolle ist das Recht auf Privatsphäre nicht mehr gewährleistet. Mit der Einführung des 5G-Mobilfunknetzes werden wesentliche technische Voraussetzungen dafür geschaffen.
Der elektronische „Immunitätsnachweis“ (Impfpass) wäre ein erster Schritt zur Verwirklichung eines indirekten Impfzwangs und würde einen zusätzlichen Anreiz zur missbräuchlichen Verwendung höchstpersönlicher
Daten liefern.
Der Staat hat kein Recht, seine Bürger dazu zu zwingen, sich irgendwelche Substanzen in den Körper injizieren zu lassen, auch nicht indirekt, durch den Entzug von Grundrechten. Noch dazu, wo die Gefahren völlig unabschätzbar sind, die von dem möglichen Corona-Impfstoff ausgehen, der jetzt im Eilverfahren, womöglich ohne ausreichende Tests und klinische Studien auf den Markt gebracht werden soll.
Grundrechte gelten für alle Bürger, immer und überall, gerade in Krisenzeiten und unabhängig von Immunitätsnachweisen.
Es wäre eine Erpressung, die Bürger einer Zwangsimpfung unterziehen zu wollen und sie anderenfalls in ihrer Bewegungsfreiheit einzuschränken oder ihnen sonstige Zwangsmaßnahmen (Verbot des Kindergarten oder
Schulbesuchs, Verbot der Teilnahme an Gottesdiensten, Einschränkung der Reisefreiheit, oder Einschränkungen, bestimmte Berufe ausüben zu können, etc.) aufzuerlegen. Jedem Bürger muss es freistehen,
sich impfen zu lassen. Die Gültigkeit der Grundrechte darf nicht davon abhängig gemacht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Layer