Stellungnahme
Stellungnahme betreffend den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Sehr geehrte Damen und Herren!
Mit aller Entschiedenheit lehne ich die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht gegen Covid 19 aus nachstehenden Gründen ab.
1.) Alle zur Zeit zugelassenen und zur Anwendung gelangenden Impfstoffe verfügen über keine endgültige Zulassung, sondern lediglich über eine bedingte Zulassung! Bedingt deshalb, weil durch die verkürzten und teleskopierten Studien wesentliche Voraussetzungen zur endgültigen Genehmigigung dieser Substanzen schlicht und einfach fehlen. Welche Erkenntnisse das im Detail sind, kann man in den Risk Manangement Plans der jeweiligen Anbieter auf der EMA Datenbank nachlesen.
(1)https://www.ema.europa.eu/en/documents/rmp-summary/comirnaty-epar-risk-management-plan_en.pdf Seite 110 bis 111, Tables 52 bis 57
Das Datum für die endgültige Zulassung, für die alle Anbieter noch wesentliche Studienergebnisse nachzureichen haben, ist für Moderna im Jahr 2022, für BiontechnPfizer im Jahr 2023, für Astra Zeneca im Jahr 2024 vorgesehen.
(2,3)https://clinicaltrials.gov/ct2/show/NCT04470427?term=moderna&recrs=d&draw=2
https://clinicaltrials.gov/ct2/show/NCT04368728?term=NCT04368728&draw=2&rank=1
Daraus kann man ersehen, dass jede Person, die einer Verabreichung eines experimentellen "Impfstoffes" zustimmt, Teil einer groß angelegten Studie ist. In diesem Zusammenhang ist auf die Verordnung 507 der Europäischen Kommission zu verweisen, wo im Absatz 8 explizit der Umgang mit bedingt zugelassenen Medikamenten vorgeschrieben wird. Demnach muss jeder EU Bürger, der einer Verabreichung eines solchen Medikamentes zustimmt, zwingend über dessen bedingte Zulassung aufgeklärt werden, ansonstenein glatter Rechtsbruch besteht. Diese Aufklärung fehlt im Zuge der permanenten Impfkampagne, betrieben von Regierung und Medien, und leider auch von vielen Ärzten, vollkommen.
(4) https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fges%2Fewg_vo_507_2006%2Fcont%2Fewg_vo_507_2006.htm&anchor=Y-100-G-EWG_VO_507_2006
2.) Diese Gentherapie erzielt keine sterile Immunität, kann daher lt. Definition nicht als Impfung bezeichnet werden. (5) https://flexikon.doccheck.com/de/Impfung
Es ist in unzähligen Studien mittlerweise nachgeweisen worden, dass die Verabreichung dieser Substanzen nicht vor Infektion bzw. vor Übertragung des Virus schützen kann. Geimpfte Personen tragen bei Infektion die gleiche Viruslast wie Ungeimpfte in sich. Wie wir heute den täglichen Berichten in Presse und TV entnehmen können, steigt die Zahl der geimpften Personen in den krankenhäusern und Intensivstationen ständig an. Zudem beweisen die sogenannten Booster-Impfungen die Wirkungslosigkeit oder zumindest die schnell nachlassende Wirkung dieser Substanzen. In Ländern wie etwa Israel werden bereits die vierten Auffrischungen empfohlen. Selbst die AGES bestätigt die zunehmende Anzahl von sogenannten Impfdurchbrüchen, die in den Wochen 41-44 bei erschreckenden 69,57% lagen. (6) https://tkp.at/wp-content/uploads/2021/11/Impfdurchbrueche_20211109.pdf
Schon allein aus diesem Blickwinkel ist eine allgemeine Impfpflicht nicht zu verantworten.
3.) Diese Impfungen verursachen schwere Nebenwirkungen und zahllose Todesfälle
Noch nie in der Geschichte der Medizin sind bei Medikamenten und Impfungen so viele schwere Nebenwirkungen und Todesfälle in den einschlägigen Datenbanken gemeldet worden. Die EMA Datenbank (Europäische Arzneimittelbehörde) listet in ihren Berichten weit mehr als 1 Million Nebenwirkungen und tausende Todesfälle auf, die mit der Impfung in Zusammenhang stehen. Die WHO spricht von 2,5 Millionen Nebenwirkungen und mehr als 15.000 Todesfällen.
Die US Datenbank VAERS bestätigt dies nur mit über 20.000 Todesfällen. Das Paul Ehlich Institut in Deutschland meldet im Zusammenhang mit dieser "Impfung" 1.802 Todesfälle im Bundesgebiet. Unter solchen Voraussetzungen eine Impfpflicht einführen zu wollen, kann nur mehr als bewußte und gezielte Körperverletzung bezeichnet werden. (7), (8), (9) Und mit diesen Nebenwirkungen sind nicht nur leichte Fälle wie etwa Kopfschmerzen, Erkältungssymptome oder Schmerzen an der Einstichstelle gemeint, wir reden hier von Schlaganfällen, Thrombosen, Lungenembolien, Lähmungen, Erblindungen etc. Wie weit, sehr geehrte Abgeordnete des Nationalrates, sind Sie bereit, die Haftungen dieser Impfschäden zu übernehmen? Denn mit der Unterstützung einer allgemeinen Impfpflicht werden Sie sich in Zukunft mit einer Flut von Haftungsklagen von Impfgeschädigten gegenüber sehen!
https://report24.news/who-bestaetigt-offiziell-covid-impfung-ist-gefaehrlich-wie-keine-andere/?feed_id=7782
https://www.adrreports.eu/de/disclaimer.html
https://www.medalerts.org/vaersdb/findfield.php?TABLE=ON&GROUP1=AGE&EVENTS=ON&VAX=COVID19&DIED=
4.) Es gibt wirksame Nahrungsergänzungsmittel zur Vorbeugung und hervorragende, durch unzählige Studien belegt, Medikamente zu Behandlung von COVID-19.
Die Nahrungsergänzungsmittel Vitamin D und Vitamin C, sowie Zink, Selen und Quercetin stärken das natürliche Immunsystem und verhindern eine Infektion oder schweren Verlauf einer COVID-Erkrankung. Medikamente wie das in der Presse viel geschmähte Ivermectin und Hydroxychloroquin werden in vielen Ländern erfolgreich gegen COVID eingesetzt. Hierzulande werden diese alternativen Heilmethoden vollkommen unterdrückt, weil sie vermutlich den Geschäftsinteressen von BIG PHARMA entgegen stehen.
(10) https://covid19criticalcare.com/wp-content/uploads/2020/12/FLCCC_Alliance-I-MASKplus-Protocol-DEUTSCH.pdf
Die Existenz socher Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel machen jede Impfpflicht überflüssig.
5.) Der moralische Blickwinkel
Ein weiteres Argument, das die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht verbietet, ist der moralische Aspekt. Wenn man weiß, wie gefährlich diese Impfungen sind und welch schwerwiegende Folgen und bleibende Schäden sie nach sich ziehen können, kann man unmöglich die Verabreichung dieser Substanzen unterstützen. Deshalb werde ich mich durch kein Gesetz und keine Verordnung dazu verpflichten lassen. Ich möchte nicht mitschuldig sein an Todesopfern in großer Zahl, möchte nicht mitschuldig sein an den furchtbaren Krankheiten, die durch diese Impfung verursacht werden. Das ist man aus meiner Sicht nämlich, wenn man sich dieser Prozedur unterzieht. Meine religiöse Überzeugung verbietet mir eine "Heilsbehandlung", die nachhaltig in mein natürliches Immunsystem eingreift. Und das christliche Gebot der Nächstenliebe erlaubt es mir nicht, eine mehr als fragwürdige "Rettung" in einem Medikament zu suchen, das nachweislich anderen Menschen schweren Schaden zufügt.
Aus all diesen angeführten Gründen ersuche ich Sie dringend, von der Einführung eines solch menschenverachtenden, den Prinzipien einer freien Demokratie widersprechenden Gesetzes Abstand zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerald Styll