Stellungnahme
Stellungnahme betreffend das Volksbegehren (1179 d.B.) "Impfpflicht: Striktes NEIN"
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich bin gegen eine Impfpflicht, und dies aus folgenden Gründen:
Jeder Mensch muss es selbst am besten wissen und entscheiden, wie er sich schützt, und was für seinen Körper am besten ist. Bei Menschen mit Vorerkrankungen außerdem kann niemals mit einer Garantie vorhergesagt werden, ob eine Impfung nicht kontraproduktiv ist und dadurch schwerwiegende Komplikationen auftreten können.
Aus rechtlicher Sicht sehe ich auch noch einige Verstöße gegen derzeit geltendes Recht bzw. Verfassungsrecht:
Zum einen Verstößt es gegen das Recht der Europäischen Menschenrechtskonvention, Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens). Im Falle Glass gegen das Vereinigte Königreich im Jahr 2004 ging es um ein schwer Behindertes Kind, bei dem die Ärzte eines Krankenhauses unter anderem gegen den Willen der Mutter eine Zwangsbehandlung durchführten und dem Kind Medikamente gaben. Der Europäische Gerichtshof gab der Mutter Recht. Er stellte sogar fest, dass obwohl nach der damaligen Rechtslage im Vereinigten Königreich die Form der Behandlung zulässig war es sich um eine Zwangsbehandlung handelte, die das Recht auf das Privatleben und auf physische Integrität verletze.
Somit würde der Staat Österreich mit einer Impfpflicht schon einmal gegen dieses Gesetz verstoßen.
Die Resolution des Europarates Nr. 2361 vom 27.01.2021 spricht sich auch klar gegen eine Impfpflicht aus. Auch Österreich Vertreter im Europarat haben dieser Resolution zugestimmt.
Derzeit ist auch eine Klage anhängig beim internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. Eine Frau aus Israel hat dort eine Klage gegen die Impfung von Biontech/Pfizer eingebracht. Die Klägerin sieht einen Verstoß des sogenannten „Nürnberger Kodex“, welcher seit dem Ende des zweiten Weltkrieges die ethische Richtlinie für medizinische Versuche und Behandlung darstellt.
In Deutschland war es lange Zeit üblich, bei dem Verdacht auf Drogenhandel den Verdächtigen zwangsweise ein Brechmittel zu verabreichen. Nachdem es im Jahr 2001 sowie um den Jahreswechsel 2004/2005 zu zwei Todesfällen im Rahmen dieser Behandlung kam, urteilte der Europäische Gerichtshof im Jahr 2006, dass dies ein Verstoß gegen die UN-Antifolterkonvention darstelle und untersagte diese Vorgehensweise.
Wenn man eine Impfung zwangsweise verpflichtet würde dies dann logischerweise auch einen Verstoß gegen die UN-Antifolterkonvention darstellen, wenn dies bereits beim Zwangseinsatz eines Brechmittels der Fall ist. Österreich hat sowohl die UN-Antifolterkonvention als auch die Europäische Antifolterkonvention sowie das OPCAT (Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe) ratifiziert. Außerdem untersagt auch Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention jede Art von Folter. Es stehen also gleich drei internationale Rechtsvorschriften dem gegenüber.
Auf nationaler Ebene sieht es wie folgt aus:
Gemäß Bundesverfassungsgesetz BVG, BGBl. Nr. 59/1964 ist die Europäische Menschenrechtskonvention mit Verfassungsrang ausgestattet. Wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte den Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) und im Falle so auslegt, dass dieser Artikel eine Zwangsbehandlung untersagt, wäre ein Gesetz zu einer Impfpflicht auch ein Widerspruch zur Österreichischen Verfassung und ist im weiteren Sinne unzulässig. Des Weiteren sieht der europäische Gerichtshof eine Zwangsbehandlung (wie oben beschrieben) als Folter an. Somit würde auch gegen Artikel 3 (Verbot der Folter) der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen werden.
Gemäß § 110 Strafgesetzbuch StGB ist eine Eigenmächtige Heilbehandlung eines Anderen ohne dessen Einwilligung verboten. Wie verhält es sich dann eigentlich wenn der Herr Bundeskanzler Schallenberg und der Bundesminister Dr. Mückstein eine solche Gesetzesübertretung im Rahmen ihrer Amtsausübung durchführen? Dann müssten diese doch im Rahmen einer etwaigen Amtshaftpflicht für ein Gesetz das diesen Paragraphen widerspricht geradestehen.
Alles in allem ist dies eine politische und gesellschaftliche Katastrophe.
Mir ist schon klar, dass sich Österreich wegen Corona in einer schwierigen Situation befindet. Allerdings muss Recht auch Recht bleiben. Und nur weil der Regierung die Ideen zur Lösung der Probleme in Österreich ausgegangen sind, sehe ich nicht ein, warum wir uns jetzt einem Zwang unterwerfen sollen, der weltweit ziemlich einzigartig ist, und den es in der EU nirgendwo anders gibt. Zumal es von Person zu Person unterschiedlich ist, ob Impfen einen Nutzen hat oder nicht.
Wenn der Herr Bundeskanzler und der Gesundheitsminister also nicht zusammenkommen, dann sollen sie sich von Experten aus anderen EU-Staaten, wo es ohne Impfpflicht geht, Rat einholen. Teilweise kommen Staaten sogar ohne 1 G, 2 G oder 3 G Regel aus und es funktioniert trotzdem.
Außerdem hat die Bundesregierung noch längst nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um ohne Impfzwang die Impfquote zu steigern. Viele Menschen haben schließlich nur gegen die neuartigen mRNA-Impfstoffe Vorbehalte, nicht aber gegen das Impfen selbst. Wenn nun also ein Totimpfstoff, also einer der althergebrachten Variante, zur Verfügung stehen würde wäre es bestimmt ein Leichtnis, eine Impfquote von 80 % und mehr zu erreichen. Und wenn die EU über ihre Arzneimittelbehörde EMA nicht in der Lage ist einen solchen Impfstoff schnell zuzulassen, so kann dies auch Österreich für sich selbst tun. In der EU hat zum Beispiel Ungarn den Impfstoff Sinovac (ein Totimpfstoff, von der WHO anerkannt) zugelassen. Finnland hat ebenso dem Totimpfstoff Covaxin eine Zulassung erteilt. Warum also nicht auch in Österreich einen solchen Impfstoff zulassen?
Auch der Proteinimpfstoff von Novavax ist schon in zwei Ländern auf der Welt im Einsatz und wartet nur noch auf eine Zulassung durch die EMA. Man könnte diesen Impfstoff auch national vorzeitig zulassen.