Stellungnahme
Stellungnahme betreffend den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Ich, Mag. Franz Xaver Schädle, lehne diesen Gesetzesentwurf zur Covid-19-Impfpflicht zur Gänze ab. Er ist sofort und umgehend von der Regierung zurückzunehmen. Jede Abänderung ist nochmals einer Begutachtung zuzuführen.
1) Die Impfung mit den derzeit bedingt zugelassenen mRNA-Impfstoffen und Vektorimpfstoffen bewirkt keine sterile Immunität und daher auch nicht die üblichen Wirkungsweisen, die man einer Impfung zuschreibt. Daher kann auch nicht von einer Impfung im üblichen Sinne gesprochen werden und daher ist die Impfpflicht, wie sie der normale Bürger verstehen würde, obsolet.
2) Die Impfung bewirkt auch keine annähernd 100%ige Sicherheit vor Ansteckung mit dem SarsCov2 Virus. Die Prozentzahl liegt weit unter 80% Prozent und mehr und daher kann man auch nicht im üblichen Sinne von einer Impfung reden, und daher ist die Impfpflicht, wie sie der normale Bürger verstehen würde, obsolet.
3) Eine allgemeine Impfpflicht ist die “ultima ratio” also das äusserste und letzte Mittel, die Bevölkerung vor den Folgen der Pandemie zu schützen. Es gibt aber wesentlich mehr und gelindere Mittel die Bevölkerung vor den Gefahren des SarsCoV2 Virus zu schützen. Insbesondere die freiwillige Einbindung der Bevölkerung in die Bekämpfung der Gefahren des SarsCoV2 Virus. Dieses Mittel wurde wenig bis gar nicht angewendet. Die freiwillige Impfung mit den derzeitig verfügbaren bedingt zugelassenen mRNA und Vektor Impfstoffen ist daneben ein Mittel zur Eindämmung der Pandemie, aber nicht eben das Einzige. Auch medikamentöse Behandlung ist ein Mittel zur Eindämmung der Pandemie. Durch die Notzulassung von zwei Medikamenten gibt es nun eine weitere Alternative zur Bekämpfung der Pandemie. Auch präventive empfohlene Medikamente und Heilmittel würden helfen die Pandemie zu bekämpfen. Dadurch, dass unsere Regierung diese alternativen Empfehlungen und Hinweise zur Bekämpfung der Pandemie unterlassen hat und in verantwortungsloser Weise diesen Empfehlungen und Hinweisen nicht nachgegangen ist, hat die Regierung nun die Verantwortung diesen Hinweisen und Empfehlungen nachzugehen. Da die Impfung nicht das einzige und hauptsächliche Mittel zur Bekämpfung der Pandemie ist, ist eine Impfpflicht unzulässig.
4) Ich beeinspruche den Ministerialentwurf - 164/ME XXVII. GP - Gesetzestext zur Impfpflicht zu Covid 19, in dem es im §2 Absatz 3 heißt: “3. Zentral zugelassene Impfstoffe gegen COVID-19 sind: a) Comirnaty/BNT162b2/Tozinameran (INN) von BioNTech Manufacturing GmbH BioNTech/Pfizer, b) ChAdOx1_nCoV-19/ChAdOx1-S/AZD1222/Vaxzevria /COVID-19 Vaccine AstraZeneca von AstraZeneca AB, c) COVID-19 Vaccine Janssen von Janssen-Cilag International NV, d) Covid-19 Vaccine Moderna/mRNA-1273 von ModernaSpikevax von MODERNA BIOTECH SPAIN, S.L., und e) zentral zugelassene Impfstoffe gegen COVID-19 gemäß einer Verordnung gemäß § 4 Abs. 7, wobei die Impfserie bei Impfstoffen gemäß lit. a bis d aus drei Impfungen besteht.”
Bei den angeführten Impfstoffen handelt es sich nicht um zugelassene, sondern um bedingt zugelassene Impfstoffe und daher ist der Gesetzestext abzuändern oder das Vorhaben einer Impfpflicht zu streichen.
5) Der Zeitpunkt der Impfpflicht (sofern eine Impfpflicht überhaupt sinnvoll ist) ist epidemologisch völlig falsch gewählt. Die Auswirkungen der Impflicht wären erst 2-3 Monate später wirksam, d.h. April-Mai, dort ist epidemologisch inzwischen klar, dass die Infektionswellen selbst abklingen und somit die Wirksamkeit einer Impfpflicht verfehlt ist, ebenso ist für den Sommer Immunität durch eine Impfung fast obsolet. Eine vermehrte Impftätigkeit ist sinnvoll im September Oktober, damit ein Schutz für die Wintermonate besteht. Somit ist die Impfpflicht für Beginn mit dem 1. Februar 2022 nicht sinnhaft. Es ist aber völlig ausreichend, wenn Risikogruppen im September Oktober geimpft werden, damit sie einen Schutz für den Winter haben.
6) Eine Antikörperstudie und deren Ergebnisse für den Fortgang der Pandemie auszuwerten, ist wesentlich sinnvoller, als eine Impfpflicht.
7) Die immer kürzer, notwendig erscheinenden Intervalle, die Impfung gegen Covid 19 aufzufrischen, zeigen, die mangelhafte Wirksamkeit, gegen Varianten. Neue Varianten (wie jetzt Omikron) könnten dazu führen, dass die Impfung fast keine Wirkung mehr hat. Somit ist eine Impfpflicht nicht verfassungskonform.
8) In sehr naher Zeit gibt es neue Impfstoffalternativen der Hersteller Novavaxx und Valneva. Diese Impfstoffalternativen führen mit Sicherheit zu einer Erhöhung der Durchimpfungsrate, da viele Menschen, diesen herkömmlichen und bewährten Alternativen mehr Vertrauen, als den neuartigen mRNA- und Vektortechnologien. Daher ist das Ziel (Erhöhung der Durchimpfungsrate), wie es im Gesetzesentwurf angegeben ist, bereits erreicht. Somit ist die allgemeine Impfpflicht obsolet.
Mit freundlichen Grüßen
Franz Xaver Schädle