COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (49179/SN)

Stellungnahme

Stellungnahme betreffend den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Sehr geehrte Bundesregierung,

ich finde es empörend, dass in einer Demokratie mit solchen Mitteln vorgegangen wird, obwohl inzwischen so viele Gründe gegen diese Impflicht sprechen. Für mich sind so viele Punkte in dieser Regelung nicht schlüssig, wie z. B.:

1. Wie kommen Sie dazu 14 jährige Kinder mit einem experimentellen Medikament verpflichtend zu behandeln? Zahlreiche Studien belegen ganz deutlich, dass diese Altersgruppe nur in einem sehr geringen Prozentsatz von Komplikationen einer Sars-CoV-2 Infektion betroffen sind. Jedoch sind die Komplikationen einer Covid Impfung sehr wohl in einem besorgniserregenden Bereich. Diese Altersgruppe befindet sich im Wachstum und Sie wollen mittels Gentherapie in ihre Entwicklung eingreifen. Das ist absolut abzulehnen.

2. Dieses Medikament als Impfung zu titulieren ist irreführend. Die derzeit in Österreich zugelassenen COVID Impfstoffe können keine Immunität erzeugen. Sie können lediglich einen schweren Verlauf verhindern - heißt es zumindest. Aber auch vollständig immunisierte Menschen brauchen stationäre Hilfe bis hin zur Intensivstation. Diese COVID Impfstoffe sind nicht in der Lage eine Infektionsweitergabe zu unterbinden. Auch vollständig immunisierte Menschen geben das Virus weiter, wie alle anderen auch. Die COVID Impfstoffe helfen nicht bei allen Stämmen. Gerade jetzt werden überall die 3. Impfungen durchgeführt, obwohl man schon weiß, dass diese nichts gegen die neue Variante hilft. Also muss man gleich wieder drei mal impfen gehen .Es ist unwahrscheinlich, womit Sie in diesem Gesetz eine Schutzimpfung durchführen wollen. Das ist unmöglich. Bitte halten Sie davon Abstand.

3.Impfpflicht versus Impfzwang: Sie geben klar an, dass es sich um eine Pflicht und nicht um einen Zwang handelt. Dabei halten Sie die Strafen so hoch, dass es sich der Großteil der Bevölkerung nicht leisten kann, davon Abstand zu nehmen. Also ist es für mich nicht eindeutig, dass kein Zwang dahinter steckt. Außerdem wird nicht dafür Sorge getragen, dass ungeimpfte Personen mit Testungsregelungen weiterhin ihrer Arbeit nachgehen dürfen.
Für mich wirkt dieses Gesetz ganz stark zwingend.

4. Ausnahmeregelungen: Wer entscheidet nun ob man sich impfen darf und oder nicht? Da Sie ganz klar beschreiben, dass Ärzte kontrolliert werden, falls diese ihres Erachtens zu viele Ausnahmen bezüglich der Impfpflicht attestieren, stelle ich mir schon die Frage, ob es überhaupt noch Ärzte gibt die sich das trauen. Was ist mit chronisch Kranken Menschen? Was ist mit Epileptikern? Was ist mit herzschwachen Menschen? Welche Allergie muss man haben, damit die Ausnahmeregelung gewährt wird? Ich denke auch darüber sollten Sie sich noch einmal mit kritischen Medizinern beraten. Es ist nicht zu verstehen, dass Sie all diese Menschen mit dem COVID Impfstoff impfen lassen wollen. Ich denke nicht, dass deren Gesundheit dadurch besser wird, eher das Gegenteil wird der Fall sein.

Bitte überdenken Sie diese Impfpflicht noch einmal, denn ich glaube nicht, dass dieses zur Lösung des Problems führt.

Mit freundlichen Grüßen
Josef Rohrhofer

Stellungnahme von

Rohrhofer, Josef

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