COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (49242/SN)

Stellungnahme

Stellungnahme betreffend den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Sehr geehrte Damen und Herren, Abgeordnete des Nationalrates!

Stellungnahme zum Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz - COVID-19-IG)

Ich lehne eine gesetzliche Verpflichtung zur Covid19-Impfung in jeder Form ab und möchte dies wie folgt begründen:

Laut dem epidemiologischen Bulletin der WHO vom Oktober 2020 beträgt die Infektionssterblichkeit von SARS-CoV-2 im Schnitt 0,23 %. Die Infektionssterblichkeit von 0,23 % entspricht der einer mittelschweren Grippe (Influenza). In den Vorjahren wurde während der Grippewelle keine Impfpflicht für erforderlich gehalten, sodass sich die Frage stellt, warum jetzt aber wegen COVID-19 eine Impfpflicht erforderlich sein soll, obwohl die Infektionssterblichkeit im Bereich einer mittelschweren Grippe liegt.

Ein Schutz der Allgemeinheit durch COVID-19-Impfung ist nicht belegbar (siehe Ausführungen unter Punkten 1 bis 3). Würde nur zum Individualschutz eine Impfpflicht eingeführt werden, müssten konsequenter Weise auch Risikosportarten, Motorradfahren, Rauchen, Alkohol und besonders zuckerhaltige Getränke verboten werden. Jedem, der aufgrund seines risikoreichen Lebensstils oder aufgrund seines ungesunden Lebenswandels dann eine medizinische Behandlung benötigt, müsste diese verwehrt werden. Dies widerspricht einer freiheitlich demokratischen Grundordnung

1. Die COVID-19-Impfung schützt ausweislich der offiziellen Angaben der Zulassungsbehörde EMA nicht vor Infektion und Weitergabe des Virus SARS-COV-2. Laut EMA ist nicht bekannt, inwieweit geimpfte Personen das Virus in sich tragen und weitergeben können. Alle COVID-19-Impfungen wurden von der EMA nur zum Schutz vor einer COVID-19-Erkrankung zugelassen, d.h. zum Schutz vor einem schweren Verlauf nach Infektion mit SARS-CoV-2.

2. Laut einer Harvard-Studie, die 68 Länder und 2947 Bezirke in den USA untersucht hat, gibt es keinen Zusammenhang zwischen den Infektionszahlen und der Impfquote. Im Gegenteil: Die Studie stellte sogar eine leichte Tendenz fest, dass mit zunehmender Impfquote auch die Infektionszahlen steigen. Die Ergebnisse der Studie stehen in Einklang mit den negativen Erfahrungen mancher Länder mit besonders hoher Impfquote (Gibraltar (etwa 100 %), Island, Irland, Portugal, Dänemark), die trotz hoher Impfquote einen Anstieg der Infektionszahlen verzeichnen. Ein positiver Effekt der Impfquote auf das Infektionsgeschehen ist nach dieser Harvard-Studie nicht belegbar.

3. Die COVID-19-Impfung ist in keiner Weise mit der Masern- oder Pockenimpfung vergleichbar, da die COVID-19-Impfung im Gegensatz zur Masern- und Pockenimpfung gerade nicht vor Infektion und Weitergabe des Virus schützt: Die COVID-19-Impfung führt im Gegensatz zur Masern- und Pockenimpfung zu keiner sterilen Immunität. Ein positiver Effekt der COVID-19-Impfung auf das Infektionsgeschehen mit SARS-CoV-2 ist im Gegensatz zur Masern- und Pockenimpfung gerade nicht belegbar. Zudem liegt die Letalität bei Pocken um die 30 %, die Infektionssterblichkeit bei SARS-CoV-2 im Schnitt bei 0,23 % laut WHO. Schon aufgrund der unterschiedlichen Gefährlichkeit, aber auch aufgrund der völlig unterschiedlichen Art des Impfstoffs kann die Pocken- oder auch Masernimpfpflicht nicht als Vergleich herangezogen werden

Bereits jetzt gemeldete Impfnebenwirkungen lt. EMA Datenbank https://dap.ema.europa.eu/analytics/saw.dll?PortalPages

BASG Bericht: (Wobei hier zu beachten ist, dass es laut österreichischen Pharmaverband Pharmig nur in 6% der Fälle auch zu Meldungen kommt.) https://www.basg.gv.at/fileadmin/redakteure/05_KonsumentInnen/Impfstoffe/Bericht_BASG_Nebenwirkungsmeldungen_27.12.2020-17.12.2021.pdf

The number of individual cases identified in EudraVigilance for Pfizer/Biontech is 654,735 (up to 25/12/2021) / BASG Daten Österreich per 17.12.2021 = 17.530

The number of individual cases identified in EudraVigilance for COVID-19 MRNA VACCINE MODERNA (CX-024414) is 182,225 (up to 25/12/2021) / BASG Daten Österreich per 17.12.2021 = 3.901

The number of individual cases identified in EudraVigilance for COVID-19 VACCINE ASTRAZENECA (CHADOX1 NCOV-19) is 425,561 (up to 25/12/2021) / BASG Daten Österreich per 17.12.2021 = 18.847

The number of individual cases identified in EudraVigilance for COVID-19 VACCINE JANSSEN (AD26.COV2.S) is 42,114 (up to 25/12/2021) / BASG Daten Österreich per 17.12.2021 = 1.143

GESAMT: 1.304.635 Nebenwirkungen
BASG Daten Österreich per 17.12.2021 = 41.421

VAERS Todesfälle Österreich:
https://t.me/FactSheetAustrai246
per 13.12.2021 - 242

Ausweislich der offiziellen Berichte vom August 2021 der amerikanischen Gesundheitsbehörde CDC und der englischen Gesundheitsbehörde PHE sowie laut vier Studien weisen die Geimpften eine vergleichbar hohe Viruslast auf wie Ungeimpfte, wenn sie sich infizieren. Das bedeutet, dass geimpfte Menschen genauso ansteckend sind wie ungeimpfte Menschen, von geimpften Menschen eine vergleichbar hohe Ansteckungsgefahr ausgeht wie von ungeimpften.

Ausweislich des Lageberichts des Robert-Koch-Instituts (RKI) vom 25.11.2021 waren 56 % der über 60-jährigen hospitalisierten COVID-19-Patienten doppelt geimpft. Die Gesundheitsbehörde Wales wies zum 9.11.2021 aus, dass 83,6 % der hospitalisierten COVID-19-Patienten doppelt geimpft waren. Die Behauptung, dass sich hauptsächlich ungeimpfte Patienten wegen COVID-19 im Krankenhaus befinden, trifft nicht zu. Beispiel aus Österreich: In Niederösterreich gab es 16 Corona-Tote in den jüngsten 24 Stunden zu beklagen: Von den 16 Corona-Toten waren immerhin 13 Patienten geimpft, es starben zehn Männer und sechs Frauen. (https://www.heute.at/s/13-corona-tote-in-noe-geimpft-ungeimpfte-starb-mit-53-100178446)


Studie in The Lancet: Die Mehrheit der derzeit Infizierten und Toten in Deutschland, dem Vereinigten Königreich, Israel und den USA ist vollständig geimpft.
Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der Daten aus dem Artikel in der renommierten medizinischen Fachzeitschrift The Lancet:

Deutschland: Ende Oktober waren fast 6 von 10 (59 %) der über 60-Jährigen mit COVID vollständig geimpft.

Vereinigtes Königreich: Die sekundäre Übertragung für Personen innerhalb eines Haushalts war gleich hoch, wenn sie infizierten Vollgeimpften und infizierten Ungeimpften ausgesetzt waren (25 % Gruppe 1, 23 % Gruppe 2). Die Viruslast war unabhängig vom Impfstatus und der Virusvariante ähnlich. Zwischen den Wochen 39-42 waren 9 von 10 (90 %) aller Koinfektionsfälle bei Personen über 60 Jahren vollständig geimpft, und etwas mehr als 3 % waren völlig ungeimpft. In Woche 41 gab es in allen Altersgruppen über 30 Jahren eine höhere Infektionsrate pro 100 000 Geimpfte im Vergleich zu Ungeimpften.

Israel: Es wurde ein Ausbruch im Gesundheitswesen gemeldet, von dem 16 Beschäftigte des Gesundheitswesens, 23 Patienten und 2 Familienmitglieder betroffen sind. Die Infektion stammte von einem vollständig geimpften ko-infizierten Patienten. Von den 248 exponierten Personen waren 96 % vollständig geimpft, 14 Patienten erkrankten schwer oder starben, 2 Ungeimpfte entwickelten eine leichte Erkrankung.

USA: Die US-amerikanischen Zentren für Seuchenkontrolle und -prävention (CDC) haben bekannt gegeben, dass vier der fünf Bezirke (ähnlich wie die Bezirke in Schweden) mit dem höchsten Prozentsatz an vollständig geimpfter Bevölkerung hohe Übertragungsraten aufweisen.
https://www.thelancet.com/journals/lanepe/article/PIIS2666-7762(21)00258-1/fulltext


Eine Impfpflicht wäre nur dann verfassungsmäßig, wenn es – von anderen Aspekten abgesehen – keine alternativen Behandlungsmöglichkeiten von COVID-19 gäbe, sondern ausschließlich der COVID-19-Impfung als präventive Schutzmaßnahme zur Verfügung stünde. Dies erscheint zweifelhaft, da es wissenschaftliche Publikationen gibt, wonach durch eine Behandlung mit Ivermectin eine Krankenhausbehandlung um 75 bis 85 % reduziert werden kann. Ebenso gibt es positive Erfahrungswerte mit der Verwendung von Ivermectin bei COVID-19 aus einigen indischen Staaten, aus Mexiko und Peru. Die Prüfung, ob Ivermectin zur Behandlung von COVID-19 geeignet ist, ist noch nicht abgeschlossen und darf nicht behindert oder unterdrückt werden, was aber derzeit aus rein finanziellen Gesichtspunkten zu geschehen scheint. Auch der Bayerische Landtag hat sich in seinem Beschluss vom 24.6.2021 mit dem Einsatz von Ivermectin zur Behandlung von COVID-19 befasst. Solange jedenfalls nicht ausgeschlossen werden kann, dass mit Ivermectin eine alternative Behandlungsmöglichkeit von COVID-19 zur Verfügung steht, spricht das gegen eine Impfpflicht. Der Gesetzgeber muss den Beweis erbringen, dass keine alternativen Behandlungsmöglichkeiten neben der Impfung zur Verfügung stehen. Im Zweifel geht dies zu Lasten der Impfpflicht.

Anmerkungen zu Ivermectin: Man findet dieses auch in der Humanmedizin, https://de.wikipedia.org/wiki/Ivermectin. Zugelassene Medikamente in der EU für Humanmedizin: Driponin (D)[17], Scabioral (DE, AT),[18] Soolantra, Stromectol (NL, FR). 2015 wurde der Nobelpreis für Physiologie oder Medizin an den Japaner Satoshi Ōmura und den US-Amerikaner William C. Campbell für die Entwicklung von Ivermectin verliehen.

Stellungnahme von

Zeller, Katharina

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