COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (50028/SN)

Stellungnahme

Stellungnahme betreffend den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich zu der geplanten Impfpflicht wie folgt Stellung nehmen:

Hinsichtlich der Zustimmung zu diesem Gesetzesentwurf sollte grundsätzlich alles, was offensichtlich nur durch eine Pflicht umzusetzen ist, genauestens überdacht und geprüft werden. Denn wenn eine Thematik auf breite Zustimmung in der Bevölkerung stoßen würde, wäre eine Pflicht nicht notwendig!

Dies bedeutet im Umkehrschluss, wenn sich in einer grundsätzlich gu
t informierten Gesellschaft nach derzeitigem Kenntnisstand ca. ein Drittel der Bevölkerung (kritische Masse) gegen eine „Impfung“ (nähere Erläuterung weiter unten) entscheidet, so darf man in Ihrer Eigenschaft als gewählter Vertreter dieser Gesellschaft vermuten, dass diese Menschen einen guten Grund für Ihre Entscheidung haben.

Wenn sich nun jedoch diese Menschen trotz massiver und Millionen von Steuergeldern vernichtenden Werbung, für die sogenannte „Corona-Schutzimpfung“ (was ein sehr irreführender Begriff ist) gegen einen neuartigen Impfstoff, dessen Erprobung an der breiten Gesellschaft durchgeführt wird (Phase III der Zulassungsstudie) entscheidet, dann sollte die Aufgabe eines vom Volk gewählten Vertreters darin bestehen, diese Gründe zu eruieren und alle Daten, die zur Entscheidungsfindung einer kritischen Masse beitragen, zu erheben, damit bei einer Abstimmung zur geplanten Impfpflicht alle Fakten zur Abwägung zur Verfügung stehen und somit möglichst objektiv ist.

Bedauerlicherweise muss man jedoch feststellen, dass in der breiten Medienlandschaft eine sehr einseitige Berichterstattung teils ohne fundierte, valide und wissenschaftlich belastbare Informationen erfolgt. Spätestens bei einer offensichtlichen Gleichschaltung von Nachrichten in vielen verschiedenen Medien sollte man als Abgeordneter misstrauisch werden und die Daten persönlich objektiv prüfen. Dies ist zweifelsfrei anhand der Zahlen von offiziell anerkannten Institutionen wie dem RKI, dem Paul-Ehrlich-Institut, der EMA-Datenbank, der WHO, der VAERS-Datenbank, usw. möglich und auch durch Informationen, die man hoch renommierten medizinischen Zeitschriften wie dem „LANZET“ oder dem „BRITISH MEDICAL JOURNAL“ entnehmen kann. Des Weiteren gibt es zwischenzeitlich einige öffentlich zugängliche Studien renommierter Universitäten wie zum Beispiel der Harvard University, dem Massachusetts Institute of Technology (MIT), University of Cambridge, Oxford University oder der Johns Hopkins University, die dem Narrativ der laut Österreichischer Werbekampagne „hochwirksamen und sicheren Impfung“ entgegenstehen.

Der Begriff Impfung ist in diesem Kontext nicht korrekt und für die breite Masse höchst irreführend, weil dieser Begriff in der Öffentlichkeit zu einem vermeintlichen Vertrauen führt, was nur bedingt berechtigt ist. Laut einigen Wissenschaftlern, die teils selbst bereits Impfstoffe mitentwickelt haben, handelt es sich bei der sogenannten „Corona-Schutzimpfung“ um ein „experimentelles Gentherapeutikum“ (Zitat Prof. DDr. Martin Haditsch - Facharzt für Hygiene und Mikrobiologie, Facharzt für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie, Facharzt für Infektiologie und Tropenmedizin, Ärztlicher Leiter TravelMedCenter Leonding und Ärztlicher Leiter Labor Hannover MVZ GmbH).

Und eben weil es ein experimenteller Impfstoff ist, wurden die in
Österreich erhältlichen Impfstoffe nur bedingt zugelassen.
Derzeit befinden sich die Impfstoffe in der sogenannten Phase III
der Zulassungsstudie. Dies bedeutet, dass jeder, der sich dieser
medizinischen Behandlung bisher unterzogen hat, ein Studienteilnehmer ist.
Die Ärzte sind strenggenommen angehalten, diesen Umstand in einem Informationsgespräch der zu impfenden Person mitzuteilen. Nach Rücksprache mit vielen geimpften Personen, wurde dies jedoch unterlassen. Zum großen Teil hat überhaupt keine Aufklärung stattgefunden. Vor diesem Hintergrund handelt man entgegen allen Punkten des „Nürnberger Kodex“, der Ihnen sicher bekannt ist.

Die Impfstoffhersteller sind angehalten, die fehlenden Daten der aktuell laufenden Studie an der gesamten Bevölkerung im sogenannten „Postmarketing“ nachzureichen.
Die Vertrauenswürdigkeit dieser Daten darf man jedoch zurecht in Frage stellen, nachdem bereits bekannt ist, dass beispielsweise Pfizer laut einem Bericht im British Medical Journal die Daten zur Erlangung der bedingten Zulassung gefälscht, bzw. zu Gunsten des Herstellers manipuliert hat.
Den original Bericht finden Sie unter https://www.bmj.com/content/375/bmj.n2635

Im Anhang finden Sie außerdem zur objektiven Prüfung von aufgetretenen Nebenwirkungen in der Zulassungsstudie die „Kumulative Analyse der Berichte über unerwünschte Ereignisse nach der Zulassung des Impfstoffes BNT162B2 von Biontech/Pfizer“. Bei diesem Dokument handelt es sich um das offizielle Dokument über unerwünschte Nebenwirkungen, das der FDA (Food and Drug Administration) vorliegt. Bitte machen Sie sich die Mühe dieses Dokument aufmerksam zu lesen. Bei 270 Müttern gab es im Rahmen der Studie allein 23 Aborte. Das bedeutet im Klartext, dass 8,5 % der Schwangeren ihre noch ungeborenen Babys verloren haben. Sollten Sie selbst Kinder haben, können Sie sich sicher in diese Horrorvorstellung hineinversetzen. Es gibt wohl nichts Schlimmeres für Eltern, als ihr Kind zu verlieren. Vor dem Hintergrund alleine dieser Tatsache ist es geradezu schändlich, wenn man im österreichischen, öffentlich-rechtlichen Fernsehen Corona-Impf-Werbungen insbesondere für Schwangere sieht.
Und dies ist nur ein Beispiel aus der Zulassungsstudie. Hier stellt sich objektiv betrachtet zurecht die Frage, wie ein solches Medizinprodukt überhaupt eine bedingte Zulassung erhalten konnte.

Ich bitte Sie, sich in diesem Kontext mit den Zulassungen der Arzneimittel Pandemrix, Thamiflu, Contergan, RotaShield, Prevenar, ActHIB, Hexavac, Begripal, Fluad, Lymeri, Ticovac, usw. auseinander zu setzen. Dies sind alles Beispiele aus der Medizingeschichte der letzten Jahre für Impfstoffe und Medikamente, die alle nach übereilter Zulassung wieder vom Markt genommen werden mussten, weil sich massive Nebenwirkungen ereignet haben. Und bei keinem dieser Medikamente waren die Nebenwirkungen so immens hoch, wie bei den aktuell verwendeten Corona-Impfstoffe.

Wie kann man vor diesem Hintergrund überhaupt auch nur darüber nachdenken, eine Impfpflicht mit einem Medikament einzuführen, welches nachweislich für weit mehr Kollateralschäden sorgt, als es der Wildvirus je vermochte. Die Letalität von COVID-19-Infizierten liegt offiziell laut WHO weltweit bei 0,15% und das durchschnittliche Sterbealter in Österreich an oder mit COVID-19 bei 84 Jahren.
Wenn man sich die offiziellen Zahlen staatlicher Institutionen der klassischen Grippewellen der letzten 20 Jahre ansieht, so war die Todesrate in vielen Jahren höher als 0,15%.
Und dennoch wurde seitens der Politik nichts unternommen. In vielen Grippewellen befand sich das Gesundheitssystem in Österreich am absoluten Limit und trotzdem wurden die Mittel für das Gesundheitssystem Jahr um Jahr gekürzt und in Kauf genommen, dass die Pflegekräfte nahezu jeden Herbst/Winter dem Zusammenbruch nahe sind.

Statt in einer viel zitierten Pandemie das Gesundheitssystem
entsprechend zu stärken, wurden jedoch sogar in einer
„epidemischen Notlage“ 2020 und 2021 Personal, Normalbetten
und sogar Intensivbetten abgebaut. Wie lassen sich dann grundrechts-
einschränkende Maßnahmen mit der Verhinderung des
drohenden Zusammenbruchs des Gesundheitssystem rechtfertigen, wenn genau dieses Gesundheitssystem, welches man vor dem Zusammenbruch schützen möchte, seit Jahren sukzessive höchst offiziell abgebaut wird?

Abschließend möchte ich hinsichtlich der COVID-19-Impfstoffe noch auf eine ebenfalls im Anhang befindlichen Harvard-Studie vom September dieses Jahres verweisen. Hier wurden die Daten von 68 Ländern und von 2947 Bezirken in den USA ausgewertet. Das Ergebnis ist schockierend! Die Studie zeigt zweifelsfrei, dass Länder mit hoher Durchimpfungsrate mehr bestätigte COVID-19-Fälle aufweisen, als Länder mit einer niedrigen Durchimpfungsrate.

Ein Zitat aus dieser Studie ins Deutsche übersetzt:
„Auf Länderebene scheint es keinen erkennbaren Zusammenhang zwischen dem Prozentsatz der vollständig geimpften Bevölkerung und den neuen COVID-19-Fällen in den letzten 7 Tagen zu geben (Abb. 1). Die Trendlinie deutet vielmehr auf einen geringfügig positiven Zusammenhang hin, so dass Länder mit einem höheren Prozentsatz der vollständig geimpften Bevölkerung mehr COVID-19-Fälle pro 1 Million Einwohner aufweisen. Bemerkenswert ist, dass Israel mit einem Anteil von über 60 % der Bevölkerung, die vollständig geimpft sind, in den letzten 7 Tagen die meisten COVID-19-Fälle pro 1 Million Einwohner aufwies. Das Fehlen eines aussagekräftigen Zusammenhangs zwischen dem prozentualen Anteil der vollständig geimpften Bevölkerung und den neuen COVID-19-Fällen wird beispielsweise durch einen Vergleich zwischen Island und Portugal verdeutlicht. In beiden Ländern sind mehr als 75 % der Bevölkerung vollständig geimpft und es treten mehr COVID-19-Fälle pro 1 Million Einwohner auf als in Ländern wie Vietnam und Südafrika, in denen etwa 10 % der Bevölkerung vollständig geimpft sind.“

Zu einem sehr ähnlichen Fazit kommen die Ärzte Prof. Dr. Rolf Steyer und Dr. Gregor Kappler, die Daten für Deutschland hinsichtlich der Korrelation Durchimpfungsrate und Infizierungen erhoben und ausgewertet haben. Das Ergebnis vom 16. November 2021 finden Sie ebenfalls im Anhang.

Sehr geehrte Abgeordnete, bitte prüfen Sie diese Angaben sorgfältig und entscheiden Sie hinsichtlich der geplanten Impfpflicht unter Berücksichtigung aller zur Verfügung stehenden Daten und nicht nur aufgrund von Aussagen von Experten im Dunstkreis der Politik.

Stellungnahme von

Böhm, Jürgen

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