Stellungnahme
Stellungnahme betreffend den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Liebes Parlament!
Der vorliegende Gesetzesentwurf zum COVID-19-IG entbehrt jeder rationalen und rechtlichen Grundlage und ist daher von Ihnen als gewählte Volksvertreter abzulehnen.
1. Die gegenständlichen COVID-19 „Impfstoffe“ erzeugen keine sterile Immunität (was übrigens im Zulassungsantrag der Hersteller auch gar nicht behauptet wird), was sämtliche Vergleiche zu Pocken- und Masern-Impfstoffen als haltlos erweist. Sogenannte „Vollimmunisierte“ können sich mit SARS-COV2 infizieren, an COVID-19 erkranken, haben laut Studien der amerikanischen CDC eine ebenso hohe „Virenlast“ wie Ungeimpfte und sind ebenso lang ansteckend und infektiös. Jedes Argument für eine Impfpflicht im Sinne der Solidarität ist somit vom Tisch und wissenschaftlich nicht belegbar.
2. Die Nebenwirkungen der COVID-19 „Impfungen“ übertreffen alles bisher Dagewesene im Zusammenhang mit Impfstoffen. In der amerikanischen VAERS-Datenbank zur Einmeldung adverser Impfreaktionen sind alleine für das Jahr 2021 bisher mehr als doppelt so viele Tote nach COVID-19 „Impfungen“ gemeldet worden, als in den letzten 30 Jahren für alle Impfungen zusammen! Ähnliches ist der EMA-Datenbank zu Dabei muss man davon ausgehen, dass der sogenannte „Under-Reporting-Factor“ ca. 20 beträgt und somit nur die Spitze des sprichwörtlichen Eisbergs abgebildet wird. Einem Minister, der sich Anfang Dezember 2021 im österreichischen Parlament hinstellt und völlig evidenzfrei behauptet, es gäbe keine Impfnebenwirkungen, darf man kein Gesetz mit Verordnungsermächtigung in die Hand geben, um über die Gesundheit der Bevölkerung nach Belieben zu verfügen. Immerhin war es auch dieser Herr, der in einer öffentlichen Diskussion (wieder komplett evidenzfrei und nachweislich unwahr!) behauptet hat, die COVID-19 „Impfstoffe“ würden im Muskel verbleiben und sich nicht im Körper verteilen. Es darf daher nicht verwundern, wenn viele Menschen in Österreich ein Unbehagen befällt, wenn sie ihre höchst persönlichen Entscheidungen so jemandem abtreten müssen.
3. Die Resolution #2361 des Europarates vom 27. Jänner 2021 fordert alle Mitgliedsstaaten auf, den Menschen klar zu kommunizieren, dass eine COVID-19 „Impfung“ nur freiwillig verabreicht werden darf und dass niemandem, der sich aus welchen Gründen auch immer dagegen entscheidet, ein Nachteil daraus erwachsen darf. Im Lichte dieser Resolution sind die in Österreich verhängten „Lockdowns für Ungeimpfte“ sehr zu hinterfragen. Die Metastudie von Prof. John Ioannidis von der Stanford Universität in den USA bewies schon vor Monaten, dass Lockdowns keine messbare Wirkung auf das Infektionsgeschehen haben.
Es ist und war nie ein Notstand nationaler Tragweite im Gesundheitssystem gegeben. Und das trifft auf den gesamten Zeitraum der Corona-Pandemie von Anfang 2020 bis heute zu. Wie der, bis Mitte 2021 der AGES vorstehende, Univ. Prof. Dr. Franz Allerberger festgestellt hat, wäre die Pandemie ohne den für diagnostische Zwecke weder geeigneten noch zugelassenen RT-PCR-Test (nach Drosten) in Österreich niemandem aufgefallen, da weder Anzahl noch Schwere der Krankheitsfälle „mit und an“ COVID-19 von einer mittelschweren Grippesaison abwichen. Klagen über zu knappe Krankenhauskapazitäten kann man in der Grippesaison viele Jahre zurück verfolgen. Die Regierung hat diesbezüglich im „Krisenmanagement“ fundamental versagt, da sie seit Beginn der Corona-Krise die, als Gradmesser immer wieder herangezogene, Anzahl der verfügbaren Intensivbetten verringert anstatt aufgestockt hat. Dennoch sind laut AGES selbst in den als problematisch bezeichneten Zeiträumen etwa 30% der Intensivbetten leergestanden!
4. Die derzeit zur Verfügung stehenden COVID-19 „Impfstoffe“ können nur durch eine, 2009 ohne weitere wissenschaftliche Begründung erfolgte, Ausnahme für die Anwendung von Gentherapeutika zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten überhaupt als solche bezeichnet werden. An sich ist diese Technologie als Gentherapeutikum definiert und als solches auch auszuweisen. Man fragt sich, ob diese still und heimlich durchgeführte Ausnahmeregelung nicht schon die Vorbereitung der heutigen Zustände war.
5. Fundamentale Grundrechtseinschränkungen, wie die in diesem Gesetzesentwurf vorgesehenen, erfordern immer eine Prüfung gelinderer, alternativer Mittel zur Erreichung des vermeintlichen Ziels und eine Abwägung der Verhältnismäßigkeit. Die Vereinigung amerikanischer Ärzte und Chirurgen (www.aapsonline.org) hat ein Behandlungsprotokoll für COVID-19 entwickelt, das bei rechtzeitiger Anwendung die Rate an schweren Krankheitsverläufen mit Hospitalisierungen oder Intensivstationsaufenthalten minimieren konnte. Auch die Front Line COVID-19 Critical Care Alliance (www.covid19criticalcare.com) hat ein ähnliches Behandlungsprotokoll ausgearbeitet und erzielt damit beste Ergebnisse bei der Behandlung von COVID-19. Wenn das auch in Österreich angewendet werden würde, könnten die ohnehin nicht die Kapazitäten überlastenden Zahlen weiter signifikant gesenkt werden. Es wird ein Behandlungserfolg von 80 bis 90% berichtet. Stattdessen werden positiv getestete Menschen in Österreich nach Hause in Quarantäne geschickt und sich so lange selbst überlassen, bis sie Atemnot oder andere schwerwiegende Symptome zeigen. Das ist verantwortungslos. Außerdem ist aufgrund dieser vorhandenen Behandlungsmöglichkeiten die bedingte Zulassung der sogenannten "Impfstoffe" auf der Stelle zurückzuziehen, da diese nur auf Basis der Annahme, es gäbe keine
Alternativbehandlungsmöglichkeiten, bedingt zugelassen werden konnten.
6. Die Tatsache, dass die Zahlen zum Impfstatus von COVID-19 Erkrankten in den Spitälern in Österreich nicht einheitlich erhoben und transparent kommuniziert werden, lässt Fragen aufkommen. Ein Blick ins Vereinigte Königreich, welches die Daten zu positiv Getesteten und COVID-19 Hospitalisierungen in 5 Kategorien (1.„nicht zuordenbar“, 2.„nicht geimpft“, 3.„einmal geimpft“, 4.„zweimal geimpft – weniger als 2 Wochen nach letzter Impfung“ und 5.„zweimal geimpft – mehr als 2 Wochen nach letzter Impfung“) erhebt und wöchentlich publiziert, zeigt: Die überwiegende Mehrheit der COVID-19 „Fälle“ wie auch der Hospitalisierungen besteht aus sogenannten „Vollimmunisierten“ d.h. doppelt Geimpften mit mindestens 2 Wochen nach der letzen Impfung. Dass die Situation in Österreich so dramatisch anders gelagert sein soll, wie von vielen Politikern und deren „Experten“ in den Massenmedien immer lautstark verkündet wird (Stichwort: „Nur Ungeimpfte auf den Intensivstationen“), scheint im Vergleich dazu statistisch unplausibel und aufgrund fehlender Beweise (nachvollziehbarer Erhebung) eher unsachliche Polemik wiederzugeben.
7. Dass eine Erhöhung der „Impfquote“ einen positiven Effekt auf das Infektionsgeschehen haben soll ist ebenso nur eine polemische Behauptung, die durch eine jüngst publizierte Studie der Universität Harvard als falsch entlarvt wird. In dieser Studie wurde die These, dass eine höhere „Impfquote“ niedrigere Infektionszahlen bewirkt, widerlegt und sogar ein stärkeres Infektionsgeschehen in Ländern mit höherer „Impfquote“ belegt.
8. Sämtliche im Gesetz genannten COVID-19 „Impfstoffe“ halten derzeit nur bedingte Zulassungen, was den fehlenden und noch gegebenenfalls noch nachzureichenden Nachweisen zu Sicherheit und Wirksamkeit geschuldet ist. Eine Verpflichtung zur Anwendung solcher als experimentell einzustufenden Arzneimittel kann vor keinem Gericht standhalten. Außerdem ist es eine unglaubliche Frechheit z.B. im postalisch übermittelten Impfaufforderungsschreiben felsenfest zu behaupten, die "Impfungen" seien "sicher". Das kann man, unabhängig von der Vielzahl an bereits weltweit geimpften Personen, nicht wissen, da Langzeitstudien aus Zeitgründen noch gar nicht durchführbar sind bzw. noch Laufen.
9. Die körperliche Integrität eines Menschen ist unantastbar. Unzählige Normen schützen diese körperliche Unversehrtheit (zB §§ 75 ff, 110, 275, 321 uA StGB, 173, 256, 1295 ff ABGB, Art. 2, 3 u 8 EMRK, Art. 3 GRC uA). Die Impfpflicht bzw. der Impfzwang ist unstreitig ein Eingriff in die verfassungsgesetzlich geschützten Grundrechte. Zudem sind im Impfstoff Lipid Nanopartikel enthalten, die nicht für die Anwendung am Menschen zugelassen sind - im Beipackzettel steht deutlich: Nur für den Einsatz im Labor - nicht für die Anwendung am Menschen zugelassen. Bei der Grundrechtsprüfung wird zur Gänze übersehen, dass die Impfsubstanzen noch keine ordnungsgemäße Arzneimittelzulassung haben.
Zusammengefasst liegen bei den derzeitigen Verhältnissen keine Gründe vor, welche die Einführung der Impfpflicht rechtfertigen könnten. Es wird daher gefordert, das Gesetzesvorhaben zu unterlassen. Zumal das Gesetz insgesamt abgelehnt wird, erübrigt sich ein Eingehen auf die einzelnen Bestimmungen.
Sehr geehrte Abgeordnete! Sie sind nicht nur eingeladen, sondern im Lichte der Schwere der vorgelegten Grundrechtseinschränkungen geradezu verpflichtet, sich über die oben angeführten Punkte ausreichend und unabhängig vom eigenen Parlamentsklub zu informieren und diese Angaben zu überprüfen. Danach können Sie diesem Gesetzesentwurf in Erfüllung Ihrer geschworenen Verpflichtung der Verfassung und dem Volk gegenüber unmöglich Ihre Zustimmung erteilen.
Vielen Dank, dass für uns ÖsterreicherInnen einstehen, damit wir wieder stolz auf unser Land sein und glücklich, angstfrei und frei weiterleben können. Ohne Diskriminierung, Ausgrenzung, Spaltung und Pflichtimpfung. Und bitte denken Sie an unsere Kinder, für die es überhaupt keinen Grund gibt sich impfen zu lassen.
Mag. Dominik Moser