Stellungnahme
Stellungnahme betreffend den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)
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Inhalt
Stellungnahme zum Initiativantrag für das Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG) (2173/A)
Eine Impfpflicht ist nur dann gerechtfertigt, wenn:
1) Alle gelinderen Maßnahmen ausgeschöpft wurden - - es gibt Medikamente, die in vielen anderen Ländern zum Einsatz kommen und wenn ab Beginn einer Covid-Infektion angewendet einen schweren Verlauf verhindern können. Es gibt Alternativen zur Impfung und somit ist die bedingte Zulassung dieser Stoffe, die irreführend als „Impfung“ bezeichnet werden, nicht mehr gegeben.
3) Im Gesetzesentwurf fehlen auch spezifische, messbare, adäquate, erreichbare und mit einem Zeithorizont versehene Ziele.
Österreich ist bis dato auch das einzige europäische Land das eine Impfpflicht einführen will. Die Impfstrategien der anderen europäischen Länder haben gezeigt, dass es viele andere Möglichkeiten gibt die Impfquote zu steigern.
Wenn das Ziel der Infektionsschutz ist, dann braucht es valide Daten in welchem Ausmaß und wie lange die Impfung die Übertragung reduziert. Die WHO geht aktuell von minus 40 Prozent aus. Aktuell ist eher davon auszugehen, dass SARS-CoV-2 endemisch wird.
Wenn das Ziel der Systemschutz ist, dann braucht es hohe Impfquoten in den Risikogruppen. Über 80 Prozent der Patient*innen die wegen COVID-19 intensivmedizinisch versorgt werden müssen sind über 50 Jahre alt und über 80 Prozent sind übergewichtig oder adipös. Für einen wirksamen Systemschutz muss somit vor allem die Impfquote in diesen Bevölkerungsgruppen gesteigert werden.
4) Jedes Gesetz muss die Verhältnismäßigkeit beachten. Eine Impfpflicht hat auch unerwünschte Effekte und Nebenwirkungen. Zum Beispiel den Vertrauensverlust in Behörden und Regierung, aber auch den Vertrauensverlust und Vernachlässigung anderer Impfungen, den Einfluss auf den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Besonders bei letzterem sind die Auswirkungen schon so sichtbar, dass es beängstigend ist. Die Sicherheit, die soziale, die medizinisches und gesundheitliche sehe ich hier stark gefährdet.
5)Auf welcher Evidenzbasis wurde festgestellt, dass gesunde Menschen ein epidemiologisches Risiko, oder ein Systemrisiko darstellen? Auf welcher Evidenzbasis wurde festgestellt, dass genesene Personen mit einem hohen Titer an neutralisierenden Antikörpern, ein epidemiologisches Risiko, oder ein Systemrisiko darstellen?
Der Gesetzesentwurf sieht alle Impfungen bis 2024 vor. Wurden bei der Erstellung des Gesetzesentwurfs die aktuellsten Studienergebnisse zur Wirksamkeit von Impfungen, der Wirksamkeit von 3. und 4. Impfungen, der Einfluss von neuen Virusvarianten (z.B. Omikron) auf die Wirksamkeit von Impfungen berücksichtigt? Oder deren Berücksichtigung im Gesetzesentwurf verankert?
Wurden bei der Erstellung des Gesetzesentwurfs die aktuellsten Studienergebnisse zur Re-Infektionsrate von genesenen Personen, deren Risiko für schwere Verläufe berücksichtigt?
Wurden bei der Erstellung des Gesetzesentwurfs die aktuellsten Studienergebnisse zum Nutzen-Risikoprofil der Impfungen bei gesunden 14- bis 30-Jährigen Personen, insbesondere Männern berücksichtigt?
Evidenzbasierung stellt auch im öffentlichen Gesundheitswesen eine zentrale Anforderung dar.
Solange mit Druck und Sanktionen, 2G Regelungen, Androhungen vom Verlust des Arbeitsplatzes oder Gesetzen Menschen zur Impfung gezwungen werden wird in keinster Weise Vertrauen in eine medizinische Intervention aufgebaut.
Wenn Sie sich als Vertreter des Volkes fühlen, können Sie einem derartigen Gesetzesentwurf nicht zustimmen.
Maria Pollack