COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (51728/SN)

Stellungnahme

Stellungnahme betreffend den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Sehr geehrte Damen und Herren,


Auch dieser Entwurf zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht in Bezug auf Covid19 ist, wie bereits 164/ME, vehement abzulehnen.

So warnt die japanische Regierung beispielsweise vor starken Nebenwirkungen der sogenannten „Impfung“ („Health ministry warns of vaccine's side effects“; Quelle: https://www3.nhk.or.jp/nhkworld/en/news/20211204_12/), während die österreichische Regierung die Injektion dieser Substanzen für die Bevölkerung verpflichtend machen will.

Auch sprach Bundesministerin Edtstadler unlängst davon, die Impfpflicht von der Wirksamkeit der Impfung abhängig zu machen (Quelle: https://orf.at/stories/3241492/). Diese Wirksamkeit scheint aber definitiv nicht gegeben zu sein, denn wie ist es zu erklären, dass im Frühjahr noch von zwei, später dann von drei und mittlerweile sogar mehr (Booster)Impfungen die Rede ist? In diesem Gesetzesentwurf ist in §4/1 wörtlich die Rede von „Drittimpfung oder weiterer(!) Impfung,“. Studien in renommierten Fachmagazinen belegen klar, dass die verwendeten Impfungen in Bezug auf die aktuelle Omikron-Variante überwiegend nutzlos sind, da die neutralisierenden Antikörper (deren Bildung durch die „Impfung“ angeregt werden soll) zu 85% keine(!) Wirkung auf Omikron haben (Quelle: „Omicron escapes the majority of existing SARS-CoV-2 neutralizing antibodies“; https://www.nature.com/articles/d41586-021-03796-6?s=09). Auch die Tatsache, dass es im November trotz einer Impfquote von mehr als 70% zu hohen Infektionszahlen kam, bestätigt die offensichtlich geringe Wirksamkeit nachhaltig.

Weitere sachliche und fundierte Argumente gegen eine allgemeine Impfpflicht in Bezug auf Covid19 sind:

a) Zulassung der Impfstoffe
Die derzeit in Österreich verwendeten Covid-Impfungen verfügen entweder über eine „Conditional Marketing Authorisation“ (Comirnaty, Spikevax, Janssen) oder über eine „Conditional Authorisation“ (Vaxzevria). Dies bedeutet, dass keiner(!) dieser Stoffe über eine vollständige Zulassung verfügt. Weiters werden noch Ergebnisse klinischer Tests („ongoing clinical trials“) erwartet (Comirnaty: „ongoing for 2 years“; Spikevax Ende 2022; Janssen und Vaxzvria: unbekannt; ) Diese Informationen finden Sie unter
https://www.ema.europa.eu/en/medicines/human/EPAR/comirnaty
https://www.ema.europa.eu/en/medicines/human/EPAR/spikevax
https://www.ema.europa.eu/en/medicines/human/EPAR/covid-19-vaccine-janssen
https://www.ema.europa.eu/en/medicines/human/EPAR/vaxzevria-previously-covid-19-vaccine-astrazeneca

b) Fragwürdige Wirkung in Bezug auf Schutz vor Übertragung des Virus
Die EMA schreibt wörtlich „The impact of vaccination with Comirnaty/Spikevax/Janssen/Vaxzevria on the spread of the SARS-CoV-2 virus in the community is not yet known. It is not yet known how much vaccinated people may still be able to carry and spread the virus.“ Diese Information ist unter den obenstehenden Links abruf- und verifizierbar. Mit anderen Worten: es ist unklar, ob die Verbreitung des Virus durch eine Impfung eingedämmt wird.
Ebenso wurde in einer vom European Journal of Epidemiology veröffentlichten Studie festgehalten, dass die Durchimpfungsrate eines Landes keine(!) Auswirkungen auf Neuinfektionen hat. Aus der Studie: „(…) there appears to be no discernable relationship between percentage of population fully vaccinated and new COVID-19 cases in the last 7 days. In fact, the trend line suggests a marginally positive association (…). There also appears to be no significant signaling of COVID-19 cases decreasing with higher percentages of population fully vaccinated (…).“ (Quelle: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC8481107/).
Wie auch auf der Seite des Sozial- und Gesundheitsministeriums vermerkt handelt es sich bei den Impfungen um einen sogenannten Indivdualschutz! (Quelle: https://www.sozialministerium.at/Corona-Schutzimpfung/Corona-Schutzimpfung---Haeufig-gestellte-Fragen/Corona-Schutzimpfung---Gerüchte-und-Fakten.html). Die Entscheidung über einen individuellen Schutz hat jeder Mensch aus freien Stücken heraus und gegebenenfalls nach individueller Beratung durch den Arzt des Vertrauens zu treffen. Alles andere ist ethisch in keinster Weise vertretbar.

c) Nebenwirkungen
Das Informationsportal der WHO (http://vigiaccess.org/) listet unter dem Suchbegriff "Covid-19 vaccine" 2.858.904 „Adverse Drug Reactions“ (Nebenwirkungen) in 27 Gruppen (Störungen des Blut- und Lymphsystems, kardiale Störungen, endokrine Störungen, etc.) auf (Stand: 28.12.2021). Darunter befinden sich u.a. 121.921 Nebenwirkungen betreffend das Blut- und Lymphsystem, 161.749 Herzprobleme, 306.307 Atemwegsprobleme und 1.194.352 in Bezug auf das Nervensystem. Die Dunkelziffer der Nebenwirkungen ist unbekannt.
Gleichzeitig gibt es im Vergleich zu 2020 um ein Drittel weniger Covid-19-Todesfälle, dafür aber eine Übersterblichkeit im dreistelligen(!) Bereich. (Quelle: https://www.derstandard.at/story/2000131577990/). Dieser Umstand sollte gerade unter Berücksichtigung der Nebenwirkungen sowohl zum Nachdenken als auch zu Nachforschungen anregen.
Weitere Überlegungen zur Bedenklichkeit der Impfstoffe finden sich in einer Studie des International Journal of Vaccine Theory, Practice and Research unter https://www.ijvtpr.com/index.php/IJVTPR/article/view/23.

d) Impfdurchbrüche
Ein Beispiel: In Oberösterreich war die Hälfte der Corona-Spitalspatienten über 60 geimpft. Auch Schul-Cluster sind ein Problem. (Quelle: https://www.diepresse.com/6054269/). Seit Anfang Februar waren in Österreich bei insgesamt 325.165 laborbestätigten Fällen von SARS-CoV-2 Infektionen mit klinischer Symptomatik unter Personen im Alter von 12 Jahren und älter 66.014 Fälle vollständig geimpft (20,30%) (Quelle: https://www.ages.at/themen/krankheitserreger/coronavirus/). Die medial und politisch kolportierte Wirkung der Impfung darf daher bezweifelt werden.
Dem Vorblatt (https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00164/fname_1024581.pdf) ist zu entnehmen, dass "durch die Impfpflicht die Bevölkerung weitestgehend gegen SARS-CoV-2 immunisiert werden soll". Die Definition von "Immunität" lautet "Schutz vor einer Infektion durch Krankheitserreger." (Quelle: https://flexikon.doccheck.com/de/Immunität) bzw. "für bestimmte Krankheiten unempfänglich, gegen Ansteckung, Schädigung o. Ä. gefeit" (Quelle: https://www.duden.de/rechtschreibung/immun). Offensichtlich ist eine Immunisierung durch die Impfung gemäß dieser Definitionen nicht gegeben, da sie weder vor einer Infektion, noch vor einer Erkrankung schützt.

e) Covid19 ist eine medikamentös behandelbar Krankheit
Die Frontline Covid19 Critical Care Alliance (FLCCC Alliance) hat medizinische Behandlungsprotokolle (MATH+) für eine Erkrankung bereitgestellt. (Quelle: https://covid19criticalcare.com/wp-content/uploads/2021/02/FLCCC-Alliance-MATHplus-Protocol-DEUTSCH.pdf). Eine allgemeine Impfpflicht für eine medikamentös behandelbare Krankheit mit nachweislich niedriger Mortalität (siehe nächster Punkt) ist abzulehnen.

f) Risikogruppen und Mortalitätsrate
Die durchschnittliche globale Mortalitätsrate liegt bei etwa 0.15% (Quelle: https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/33768536). 99,85% der Infizierten überleben eine Infektion, welche dazu noch medikamentös behandelbar ist (siehe Punkt e). In den Altersgruppen von 0-44 Jahren beträgt die Anzahl der Todesfälle pro 100 Erkrankungsfällen Null. In der Altersgruppe von 45-65 sind es im Durchschnitt 0,375 Todesfälle pro 100 Erkrankungsfällen (0,375%). (Quelle: https://covid19-dashboard.ages.at/dashboard_Tod.html). Wie rechtfertigen Sie eine Impfung mit nachweisbaren Nebenwirkungen (siehe Punkt c) im Vergleich zu diesen Zahlen? Die Nutzen-Risiko-Abwägung spricht bei Menschen unter 65 Jahren deutlich gegen eine Impfung.

g) Zielsetzung
Das Ziel der Gesetzesvorlagen ist offenbar die „Steigerung der Durchimpfungsrate in der Bevölkerung“ (vgl. 164/ME; Quelle: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00164/index.shtml). Es geht somit offenbar einzig und allein darum, eine möglichst hohe Impfrate in der Bevölkerung zu erreichen. Und dies mit Impfstoffen, die...
... keine sterile Immunität erzeugen (siehe d)
... weder Infektion, Erkrankung, Weitergabe oder Tod verhindern (siehe d)
... nachweislich zum Teil schwere Nebenwirkungen haben (siehe c)
... über keine vollständige Zulassung verfügen (siehe a)
... deren klinische Tests noch bis mindestens Ende 2022 andauern (siehe a)
... vom Gesundheitsministerium lediglich als „Individualschutz“ definiert werden (siehe b)
Wie hoch die Durchimpfungsrate ausfallen muss, um der Politik genehm zu sein, wird nicht genau definiert. Dies stellt einen weiteren Grund dar, diesem Gesetzesentwurf tiefe Skepsis und Misstrauen entgegenzubringen.

Fazit:
Für Menschen unter 65 Jahren ist die Impfung in Bezug auf die Mortalitätsrate in diesen Altersgruppen sowie den offensichtlichen Nebenwirkungen nicht als gelindestes Mittel einzustufen. Darüber hinaus haben alle Menschen, auch jene in den Risikogruppen (z.B. über 65), das Recht frei zu entscheiden, ob sie einen Individualschutz wünschen oder nicht. Dennoch wird in diesem Gesetzesentwurf eine Verwaltungsstrafe für jene in Aussicht gestellt, die eine Impfung nicht zuletzt aufgrund der angeführten Gründe ablehnen. Es stellt sich die Frage, was sich die Regierung von einer Impfplicht verspricht und was die Motivation dahinter ist. Die Gesundheit der Bevölkerung an sich scheint hierbei nicht gerade prominent im Vordergrund zu stehen.

Daher ist auch dieser Gesetzesentwurf einer allgemeinen Impfpflicht weder verhältnismäßig noch wissenschaftlich oder ethisch vertretbar und daher strikt und mit aller Vehemenz abzulehnen.


Mit freundlichen Grüßen,

Stellungnahme von

A., Robert

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