Stellungnahme
Stellungnahme betreffend den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Folgende Gründe sprechen gegen eine Impfpflicht:
1. Die gegen COVID verabreichten Impfungen haben unfassbar viele Nebenwirkungen: www.vigiaccess.org (Datenbank der Medikamentennebenwirkungen der WHO)
Stand heute (28.12.2021): 2 858 904 gemeldete Nebenwirkungen in nur 1 Jahr! Wer einen Bezug zur medizinischen Praxis hat weiss, dass nur ein kleiner Teil der Nebenwirkungen gemeldet wird. Die tatsächlich aufgetretene Anzahl an Nebenwirkungen ist um ein Vielfaches höher!
Zum Vergleich: seit 1968 traten bei der Masern-Impfung insgesamt nur 5864 gemeldete Nebenwirkungen auf (aufrufbar in derselben Datenbank).
2. Die Zulassung ist noch "bedingt", die Hersteller haben sich vertraglich von der Haftung befreien lassen. Nach wie vor muss jeder, der sich impfen lässt, mit seiner Unterschrift bestätigen:
"Die Anwendung von COVID-19-Impfstoffen als 3. Dosis ist derzeit teilweise noch nicht zugelassen. Die Datenlage ist zum Teil noch begrenzt und über Art und Häufigkeit von Nebenwirkungen sind noch nicht alle Informationen verfügbar."
Die Verpflichtung, sich ein so unausgereiftes Medikament spritzen zu lassen, ist in höchstem Maße unethisch und abzulehnen.
3. Die Hauptinhaltsstoffe der Impfungen sind für den Gebrauch am Menschen nicht zugelassen:
im EMA-Dokument comirnaty-epar-product-information_de.pdf
downloadbar unter ema.europa.eu
sind auf Seite 16 die Hauptinhaltsstoffe angegeben: ALC-0315 (Datenblatt: https://www.biomol.com/de/produkte/chemikalien/lipide/alc-0315-cay34337-25) und ALC-0159 (Datenblatt: https://www.biomol.com/de/produkte/chemikalien/lipide/alc-0159-cay34336-25)
In beiden Datenblättern wird orange hinterlegt folgende Warnmeldung abgedruckt:
"Achtung: Nur für Forschungszwecke und Laboruntersuchungen: Nicht für die Anwendung im oder am Menschen!"
Der Hersteller Biontech hat bis zum heutigen Tag keinerlei Nachweise, Dokumente und Daten entsprechend der zuvor genannten rechtlichen Anforderungen und besonderen Auflagen der EMA zum Nachweis der einwandfreien Qualität und damit der Geeignetheit und Sicherheit der Hilfsstoffe zur Verwendung im Fertigarzneimittel Comirnaty erbracht. Dies ergibt sich aus dem neuesten Bewertungsbericht der EMA zur Verlängerung der bedingten Zulassung (Assessment Report EMA Oktober 2021) aus Seite 6. Dort heißt es:
Specific Obligation SO2:
In order to ensure consistent product quality, the MAH should provide additional information to enhance the control strategy, including the active substance and finished product specifications.
Die Fristen zur Vorlage der Dokumente mit dem Nachweis der Erfüllung der besonderen Auflagen der EMA in Bezug auf die Lipid-Nanopartikel als neuartige und erstmalig eingesetzte Hilfsmittel sind somit abgelaufen.
Die Eignung der beiden Stoffe, die Sicherheit und Wirksamkeit von ALC-0315 und ALC-0159 wurden bis zum heutigen Tage – ein Jahr seit Beginn der Impfungen mit Comirnaty – noch immer nicht nachgewiesen. Die besonderen Auflagen der EMA zum Schutz der Menschen vor Gesundheits- und Todesgefahren wurden von Biontech nicht erfüllt.
Specific Obligation SO2: NOT FULFILLED!
Specific Obligation SO4: NOT FULFILLED!
Specific Obligation SO5: NOT FULFILLED!
Die fehlenden Nachweise der besonderen Verpflichtungen („special obligations“- SO) zu den beiden Nano-Lipid-Stoffen werden im aktuellen Sicherheitspapier „Safety Data Sheet“ von Pfizer Stand 7.12.2021 bestätigt:
Selbst ein Jahr nach Einsatz der Impfstoffs Comirnaty von Biontech enthält dieses „Safety Data Sheet“ nämlich keinerlei Angaben zur Klassifikation entsprechend der EG-VO Nr. 1272/2008. Dies ist nur dadurch erklärlich, dass diese beiden Stoffe ALC-0315 und ALC-0159 auch weiterhin nicht zum Einsatz in Human-Arzneimitteln vorgesehen sind.
Daher sind die beiden Inhaltsstoffe ALC 0315 und ALC-0159 freilich schon nicht klassifizierbar, weil sie nämlich schon keine Stoffe sind, die für den Einsatz beim und im Menschen geeignet und vorgesehen sind.
So zeigt eine aktuelle Studie, dass die Lipid-Nanopartikel ALC 0315 und ALC-0159 stark entzündlich wirken. Die Injektion dieser LNPs führt zu schnellen und starken Entzündungsreaktionen mit Aktivierung verschiedener Entzündungswege und Produktion verschiedener entzündlicher Zytokine und Chemokine. Sie sind damit für die Palette schwerster Nebenwirkungen verantwortlich.
Dieselbe Dosis LNP, die den Tieren intranasal verabreicht wurde, führte zu ähnlichen Entzündungsreaktionen in der Lunge und hatte bei den Versuchstieren eine hohe Mortalität zur Folge.
Beweis: Studie von Ndeupen, Quin et al v. 17.12.2021 „The mRNA-LNP platform's lipid nanoparticle component used in preclinical vaccine studies is highly inflammatory“
https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S2589004221014504
Diese aktuelle Studie belegt somit nicht nur die Ungeeignetheit der beiden neuartigen Hilfsstoffe, die erstmalig überhaupt und erstmalig in dieser Art und Weise beim Menschen eingesetzt werden. Die Studie belegt insbesondere auch die besondere Gefährlichkeit der Lipid-Nanopartikel ALC 0315 und ALC-0159 für Menschen. Diese Gefährlichkeit erhöht sich nach den Feststellungen der Autoren mit jeder weiteren Impfung (Booster) gravierend. Die in den Sicherheitsberichten des Paul-Ehrlich-Instituts dokumentierten Herzmuskelentzündungen und Herzbeutelentzündungen (Myokarditis und Perikarditis) belegen die gefährlichen Entzündungsreaktionen.
Beweis: Sicherheitsbericht Paul-Ehrlich-Institut vom 23.12.2021, Seite 5
4. die Impfung führt nicht zur sterilen Immunität. D.h., der Geimpfte kann trotz der Impfung selber erkranken und andere anstecken.
6. es stehen genügend Alternativen zur Impfung zur verfügung. Die Ärzte, die sie anwenden, berichten, dass keine Hospitalisierungen nötig sind: https://tube.frischesicht.de/w/ba17c861-1b10-4beb-bdc9-fa45ccb1d28d?fbclid=IwAR2JM0wtR-RFvMMEK-JPHjQc1QOcJ7oz9dT3U8VziApLh9P5NeRS4XbUj7o
Damit gibt es auch keine Überlastung der Krankenhäuser.
Das derzeitige Vorgehen, Patienten ohne medizinische Betreuung einfach abzusondern anstatt sie zu behandeln, führt ja gerade eben zu den Hospitalisierungen.
7. der Erfinder der mRNA-Technologie, Dr. Robert Malone, warnt eindringlich davor, Kinder und Jugendliche zu impfen:
https://t.me/RWMaloneMD
Und nennt die Impfung "das radikalste medizinische Experiment in der Geschichte der Menschheit":
"Ask yourself if you want your own child to be part of the most radical medical experiment in human history"
Die Tatsache, dass die Impfungen mit Comirnaty noch einen laufenden klinischen Studienprozess darstellen, ergibt sich zuletzt aus dem Bewertungsbericht der EMA vom Oktober 2021. Dort heißt es am Ende des Berichts auf Seite 43:
In order to confirm the efficacy and safety of Comirnaty, the MAH should submit the final Clinical Study Report for the randomized, placebo-controlled, observed blind study C4591001. Due Date: December 2023
Beweis: EMA Assessment report on the annual renewal oft the conditional marketing authorisation – Comirnaty – Okt. 2021, Seite 43
https://www.ema.europa.eu/en/documents/variation-report/comirnaty-h-c-5735-r-0046-epar-assessment-report-renewal_en.pdf
Der abschließende Studienbericht der klinischen Studie ist somit erst in zwei Jahren, also erst im Dezember 2023 vorzulegen! Bis dahin stellt sich die Impfung als eine laufende klinische Studie dar!
Ergänzend dazu:
Deklaration von Helsinki, Ziffer 21:
Medizinische Forschung am Menschen muss den allgemein anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen entsprechen sowie auf einer gründlichen Kenntnis der wissenschaftlichen Literatur, anderen relevanten Informationsquellen, ausreichenden Laborversuchen und, sofern angemessen, auf Tierversuchen basieren.
Deklaration von Helsinki, Ziffer 26:
Bei der medizinischen Forschung an einwilligungsfähigen Personen muss jede potentielle Versuchsperson angemessen über die Ziele, Methoden, Geldquellen, eventuelle Interessenkonflikte, institutionelle Verbindungen des Forschers, den erwarteten Nutzen und die potentiellen Risiken der Studie, möglicherweise damit verbundenen Unannehmlichkeiten, vorgesehene Maßnahmen nach Abschluss einer Studie sowie alle anderen relevanten Aspekte der Studie informiert (aufgeklärt) werden.
Keine einzige Person, die seit einem Jahr gegen Corona geimpft wurde, wurde entsprechend der Deklaration von Helsinki und der besonderen ärztlichen Aufklärungspflichten
darüber informierte und aufgeklärt, dass sie an einer laufenden klinischen
Studie zu dem Impfstoff Comirnaty teilnimmt, die bis Dezember 2023 läuft.
Eine Verpflichtung zur Impfung ist daher entschieden abzulehnen.
Eine mögliche Impfung soll wie bisher nur freiwillig und nach einer persönlichen Nutzen-Risiko-Abwägung gemeinsam mit dem Arzt seines Vertrauens erfolgen.