Stellungnahme
Stellungnahme betreffend den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Ihnen mit folgenden Informationen mitteilen, warum ich ein Impfpflichtgesetz - COVID-19 nicht nachvollziehen kann. Mittlerweile sind zuhauf Informationen verfügbar, die auf die Gefahr dieser Impfstoffe hinweisen.
Ein offizielles Dokument von Pfizer mit dem Titel „Cumulative Analysis of Post-Authorization
Adverse Event Records Reports“ enthält Daten über unerwünschte Wirkungen des Impfstoffs.
Dem Dokument zufolge wurden über einen Zeitraum von 90 Tagen, vom 1. Dezember 2020
bis zum 28. Februar 2021, Zehntausende von unerwünschten Wirkungen des Impfstoffs
registriert. 2020 – 28. Februar 2021.
In diesem Zeitraum gab es 1.403 Fälle von kardiovaskulären Problemen, was 3,3 % des
Datensatzes entspricht.
Noch beunruhigender ist, dass in dem 90-Tage-Zeitraum auch 1.223 Todesfälle zu
verzeichnen waren.
Quelle: https://phmpt.org/wp-content/uploads/2021/11/5.3.6-postmarketing-experience.pdf
Weiters möchte ich noch Folgendes angeben: Ständig aktualisierte Medienberichte über Todesfälle und Ausbrüche von Corona im
Zusammenhang mit der Covid-Impfung in Deutschland unter:
https://corona-blog.net/tote-im-zusammenhang-mit-der-covid-impfung/
Dann möchte ich auf die Grundrechte der europäischen Union verweisen.
Eine Verletzung der Menschenwürde ist nie zu rechtfertigen.
Jedweder Eingriff in die Würde eines Menschen ist von vornherein verfassungswidrig und illegal.
II.
Europarechtliche Grenzen:
Auch nach Art. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (2010/C 83/02) gilt
(Zitat):
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen.“
Nach Art. 3 dieser Charta gilt zudem (Zitat):
„Recht auf Unversehrtheit
(1) Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit.
(2) Im Rahmen der Medizin und der Biologie muss insbesondere Folgendes beachtet werden:
a) die freie Einwilligung des Betroffenen nach vorheriger Aufklärung entsprechend den
gesetzlich festgelegten Einzelheiten,
b) das Verbot eugenischer Praktiken, insbesondere derjenigen, welche die Selektion von
Menschen zum Ziel haben,
c) das Verbot, den menschlichen Körper und Teile davon als solche zur Erzielung von
Gewinnen zu nutzen,
d) das Verbot des reproduktiven Klonens von Menschen.“
Abs. 2 lit. a) ist selbsterklärend.
Ich möchte weiters auf den Impfstoff selber eingehen, dem nachgesagt wird, dass es sich dabei um gar keinen Impfstoff im klassischen Sinn handelt. Ich verweise da auf
https://multipolar-magazin.de/artikel/faktencheck-impfungen-oder-gentherapie
und
https://www.basel-express.ch/redaktion/gesellschaft/3083-das-ist-keine-impfungsonderneine-
prophylaktische-gen-therapie
Das ist nur ein Auszug aus den Materialien, welche ich seit Beginn dieser Pandemie gesammelt habe. Wie Sie sehen, habe ich mich sehr mit diesem Thema auseinandergesetzt und kann in keinster Weise verstehen, warum dieser "Eingriff" verpflichtet werden soll.
lg