Stellungnahme
Stellungnahme betreffend den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Ich, Helmut Rofner, lehne diesen Gesetzesentwurf zu Covid-Pflichtimpfungen zur Gänze ab.
Er ist sofort und umgehend von der Regierung zurückzunehmen.
Jede Abänderung ist nochmals einer Begutachtung zuzuführen.
Die vorgesehene gesetzliche Impfpflicht ist in keiner Weise vertretbar.
Sie stellt einen unverhältnissmäßigen und massiven Eingriff in die Selbstbestimmung über den eigenen Körper, in die körperliche Unversehrtheit dar, ohne dass sie für den Schutz der Gesundheit der Gesellschaft oder der Verhinderung der Überlastung des Gesundheitswesens einen Vorteil bietet würde.
Weiters stellt sie indirekt einen massiven Eingriff in die Erwerbsfreiheit dar, weil sie sehr ungünstig auf die Möglichkeiten der Berufsausübung oder einer freien Berufswahl auswirken würde.
Es ist es zudem höchst unethisch und nicht vertretbar, Menschen zu zwingen, sich einen nicht vollständig erprobten und nur bedingt unter Annahme einer Notlage vorläufig zugelassenen Impfstoff verabreichen zu lassen, der schon nach den bisher bekannten, jedoch durch erhebliches underreporting sehr stark beschönigten Zahlen ein gegenüber anderen Impfstoffen und Arzneimitteln ein sehr ungünstiges Risikoprofil aufweist.
Die als Impfstoffe bezeichneten Arzneimittel sind nicht ordnungsgemäß, sondern nur vorläufig und bedingt zugelassen. Sehr viele sehr wesentliche Risiken sind nicht überprüft.
Die Nebenwirkungen, die bisher bekannt sind, übersteigen die Nebenwirkungen aller anderen Impfstoffe um ein Vielfaches und sind unter Umständen sehr gravierend bis tödlich.
Die Arzneimittel bieten, im Unterschied z.B. zur Pocken- oder Masernimpfung, keine sterile Immunität, schon gar nicht mit nur einer Injektion.
Jeder Infizierte, ob geimpft oder ungeimpft, kann erkranken und das Virus im glichen Ausmaß weiter übertragen.
Versprochen wird im Fall der Impfung lediglich ein milderer Verlauf. Dafür gibt es jedoch keine Evidenz und dies ist vor allem in Anbetracht der neuen Mutationen höchst zweifelhaft.
In jedem Fall wirken die „Impfstoffe“ wenn überhaupt, nur für wenige Monate. Es ist der Wissenschaft völlig unbekannt, wie sich die Risiken mit der Zahl der Booster summieren und welche Wirkung dies auf das Infektionsgeschehen hat.
Es ist bei den inzwischen bereits aufgetretenen schweren sowie tödlichen Nebenwirkungen und angesichts noch völlig unkalkulierbarer Risiken und der zweifelhaften Wirksamkeit nicht vertretbar, die Bevölkerung in Abständen von wenigen Monaten wiederkehrenden Auffrischungen zu nötigen.
Eine Impfpflicht würde sehr vielen Menschen, die aus guten Gründen nicht bereit sind, sich im Abstand weniger Monate Injektionen mit unbekannten Risiken und zweifelhaftem Schutz vor COVID-19 zu unterziehen, die Erwerbsausübung verunmöglichen.
So ein Gesetz würde die Spaltung der Gesellschaft auf die Spitze treiben und den sozialen Frieden in Österreich massiv gefährden.
Es gibt keinen wissenschaftlich gesicherten Grund für die doppelte Benachteiligung von Menschen in Kauf zu nehmen, die nachweislich über Antikörper gegen SARS-CoV 2 verfügen, ohne einen Absonderungsbescheid oder einen PCR-Nachweis der Infektion vorweisen zu können, jedoch aufgrund ihrer Antikörper über ein erhöhtes Impfrisiko verfügen.
Internationale, wissenschaftliche Studien beweisen inzwischen, dass Covid19 Impfungen das körpereigene Immunsystem auf Dauer schwächen.
Dies hat zur Folge, dass ein solchermaßen geschwächtes Immunsystem wesentlich anfälliger gegen andere Krankheiten reagiert weil keine ausreichend gute Immunität mehr vorhanden ist.
Damit einhergehend sind unnötige Todesfälle, Krankenhausaufenthalte, Intensivbettenbelegungen und weitere zusätzliche Belastungen unseres Gesungheitssystems zu befürchten welches, wie die vergangenen Monate beweisen, ohnehin an seine Kapazitätsgrenze gelangt ist.
Die dadurch hinzukommenden hohen finanzielle Mehrkosten sind reine Geldverschwendung und wären viel besser in eine gut dotierte Bezahlung der Pflegekräfte investiert.
Aus obigen Gründen lehne ich diesen Gesetzesvorentwurf daher entschieden ab.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Rofner
Franz Baumann Weg 15
6020 Innsbruck
Tel. 069010125453
Innsbruck, am 26.12.2021