COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (59946/SN)

Stellungnahme

Stellungnahme betreffend den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Sehr geehrte Damen und Herren,

die körperliche Integrität eines Menschen ist unantastbar. Unzählige Normen schützen diese körperliche Unversehrtheit (zB §§ 75 ff, 110, 275, 321 uA StGB, 173, 256, 1295 ff ABGB, Art. 2, 3 u 8 EMRK, Art. 3 GRC uA)
Die hochgespielte Unterscheidung zwischen Impfpflicht (die mit Strafen erzwungen wird) und direktem Impfzwang ist für die Qualifizierung als Eingriff in die verfassungsgesetzlich geschützten Rechte irrelevant, dieser liegt hier unstreitig vor.
Tatsächlich fehlt es aber bereits an den Grundlagen, um die Notwendigkeit und Zulässigkeit eines derart massiven Grundrechtseingriffes überhaupt beurteilen zu können:
Zudem sind im Impfstoff Lipid Nanopartikel enthalten, die nicht für die Anwendung am Menschen zugelassen sind - im Beipackzettel steht deutlich: Nur für den Einsatz im Labor - nicht für die Anwendung am Menschen zugelassen.
Es gibt keinen ausreichenden Schutz vor einer Infektion der Geimpften und ist mittlerweile allgemein bekannt, dass auch diese das Virus weitergeben, sie sind nicht steril, was übrigens im Zulassungsantrag der Hersteller auch gar nicht behauptet wird.
Bei der Grundrechtsprüfung wird zur Gänze übersehen, dass die Impfsubstanzen noch keine ordnungsgemäße Arzneimittelzulassung haben.
Zusammengefasst liegen bei den derzeitigen Verhältnissen keine Gründe vor, welche die Einführung der Impfpflicht rechtfertigen könnten. Es wird daher gefordert, das Gesetzesvorhaben zu unterlassen. Zumal das Gesetz insgesamt abgelehnt wird, erübrigt sich ein Eingehen auf die einzelnen Bestimmungen.“

Zusätzlich möchte ich folgenden offenen Brief von Medizinern an die deutsche Bundesregierung vorbringen, der weitere qualifizierte Argumente gegen eine allgemeine Impfpflicht darlegt.

Die von Befürwortern einer allgemeinen Impfpflicht vertretene Auffassung, dass die kollektive Impfung in der gegenwärtigen Situation alternativlos sei, ist nach derzeitigem wissenschaftlichen Kenntnisstand unhaltbar. Es gibt keine den üblichen Standards folgenden wissenschaftlichen Daten, die belegen, dass die Impfung für jede Bürgerin, jeden Bürger unabhängig von Alter, Geschlecht, Vorerkrankungen oder anderen Faktoren mehr Nutzen als Schaden stiftet. Weder liegen hierzu die üblicherweise in Zulassungsverfahren geforderten Daten aus randomisierten kontrollierten Studien noch aus epidemiologischen Kohorten mit hinreichender Qualität vor. Für große Gruppen der Bevölkerung gibt es überhaupt keine Evidenz für einen Nutzen, z.B. für gesunde Kinder und junge Erwachsene oder für Schwangere im ersten Drittel der Schwangerschaft. Dagegen ist ein Schaden nicht auszuschließen, sondern ist mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit sogar anzunehmen. Solche Gruppen zur Impfung zu nötigen, heißt von ihnen zu fordern, dass sie eine Körperverletzung hinnehmen. Die Frage, ob eine Impfung für eine konkrete Person sinnvoll ist oder nicht, verbleibt eine individuelle Entscheidung, die ggfs. nach Rücksprache mit einer Ärztin/ Arzt des Vertrauens von jeder Bürgerin und jedem Bürger, bzw. von Eltern in eigener Verantwortung beantwortet werden muss. Die immer wieder postulierte „Notlage“ ist hypothetisch und muss nach fast zwei Jahren in einem der bestentwickelten Gesundheitssysteme der Welt als unrealistisch betrachtet werden. Die scheinbare Begründung einer solchen Notlage durch mathematische Modelle führt in die Irre. Sofern trotz der in Deutschland verfügbaren Kapazitäten Versorgungsprobleme auftreten, ist vielmehr nach der politischen und organisatorischen Verantwortung zu fragen.

Dem Staat fehlt nach dem Vorgesagten jegliche wissenschaftliche, rechtliche und ethische Legitimation, sich über den Willen von Bürgerinnen und Bürgern hinwegzusetzen.

Neben der allgemeinen Impfpflicht wird die Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen wie Krankenhauspersonal, Beschäftigte in der Pflege etc. unter dem Gesichtspunkt eines erhöhten Schutzbedarfs vulnerabler Gruppen diskutiert. Die bisherigen Erfahrungen in der Bundesrepublik zeigen, dass nach einer gewissen Einschwingzeit am Anfang der Pandemie die professionelle Hygiene dieser Berufsgruppen ausreichend ist, Ausbrüche weitestgehend zu verhindern. Eine generelle Impfpflicht in diesen Berufsgruppen muss somit als unverhältnismäßig angesehen werden, auch und gerade vor dem Hintergrund einer Infizierbarkeit durch Geimpfte. Ein konsequenter Infektionsschutz erfordert bei entsprechender epidemischer Lage die Testung des Personals unabhängig von dessen Immunstatus, womit der Zusatznutzen der Impfung fraglich wird und eine Impfpflicht nicht gerechtfertigt werden kann.

Auch in dieser Situation hat der Staat nicht das Recht, die individuelle Entscheidung über die Impfung vorzuschreiben, da es niederschwellige Maßnahmen gibt, die den gleichen Zweck erfüllen.


Unterzeichner:

Prof. Dr. Karl-Heinz Jöckel, Essen
Prof. Dr. Ulrich Keil, Münster
Dr. Angela Spelsberg, Aachen
Prof. Dr. Andreas Schnepf, Tübingen
Prof. Dr. Michael Esfeld, Lausanne
Prof. Dr. Paul Cullen, Münster
Prof. Dr. Bernhard Müller, Melbourne
Prof. Dr. Boris Kotchoubey, Tübingen
Prof. Dr. Tobias Unruh, Erlangen
Dr. Sandra Kostner, Schwäbisch Gmünd
Dr. René Kegelmann, Stuttgart
PD Dr. Stefan Luft, Bremen
Prof. Dr. Harald Schwaetzer, Biberach
Prof. Dr. Andreas Brenner, Basel
Prof. Dr. Wolfram Schüffel, Marburg
Prof. Dr. Anke Steppuhn, Stuttgart
Prof. Dr. Saskia Hekker, Heidelberg
Jun.-Prof. Dr. Alexandra Eberhardt, Paderborn
Dr. Henning Nörenberg, Malmö
PD Dr. Axel Bernd Kunze, Bonn
Prof. Dr. Henrieke Stahl, Trier
Dr. Jens Schwachtje, Nürtingen
Prof. Dr. Christin Werner, Dresden
Prof. Dr. Ole Döring, Berlin
Dr. Christian Lehmann, München
Prof. Dr. Thomas Sören Hoffmann, Hagen
Prof. Dr. Stefan Homburg, Hannover
Prof. Dr. Salvatore Lavecchia, Udine
Prof. Dr. Steffen Roth, La Rochelle und Vilnius
Dr. Jan Dochhorn, Durham
Prof. Dr. Günter Roth, München
Dr. Hans-Jörg Ulmer, Leinfelden-Echterdingen
Prof. em. Dr. Stephan Rist, Bern
Prof. Dr. Wolfgang Stölzle, Bazenheid
PD Dr. Rainer Klement, Schweinfurt
Dr. Matthias Burchardt, Köln
Prof. Dr. Eberhard Göpel, Bielefeld
Prof. Dr. Sven Hildebrandt, Dresden
Dr. Justine Büchler, Dresden
Prof. Dr. Martin Winkler, Winterthur
Dr. Mohamed Saleh, Bonn
Dr. Agnes Imhof, Erlangen
Prof. Dr. Viktoria Däschlein-Gessner, Bochum
Prof. Dr. Jörg Matysik, Leipzig
Dr. Christian Mézes, Schwäbisch Gmünd
Prof. Dr. Alexander Blankenagel, Berlin
Dr. Dana Sindermann, St. Gallen
Prof. Dr. Gerald Dyker, Bochum
Prof. Dr. Pietro Corvaja, Udine
Prof. Dr. Klaus Morawetz, Münster
Prof. Kerstin Behnke, Weimar
Prof. Dr. Christina Zenk, Trossingen
Prof. Dr. Friedrich Röpke, Heidelberg
Prof. Dr. Hardy Bouillon, Trier

Den offen Brief österreichischer Mediziner und Medizinerinnen an die Ärztekammer dürften sie kennen.

Außerdem finden Sie in der Anlage ein Dokument betreffend der Infektiosität von Geimpften Personen, wenn diese Covid positiv sind.

Auch das Robert Koch Institut kann seit 2.11.2021 nicht sagen in welchem Maß die Impfung die Virusübertragung reduziert:
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/FAQ_Transmission.html

Die Impfung ist somit kein Gamechanger, va wenn man sieht dass in Israel bereits der Viertstich notwendig wird in der Hoffnung damit etwas gegen die Pandemie ausrichten zu können.

Ich verbleibe in der Hoffnung, dass die Impfpflicht nicht kommt und die gesellschaftliche Spaltung der Regierung ein Ende findet.

Mit freundlichen Grüßen
Harald Widler

Stellungnahme von

Widler, Harald

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