COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (60403/SN)

Stellungnahme

Stellungnahme betreffend den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Unzulässige Grenzüberschreitungen des Gesetzes:
Die Feststellung der Impfunfähigkeit wegen befürchteter Nebenwirkungen muss an eine individuelle ärztliche Diagnose gebunden sein. In den Erläuterungen werden jedoch detaillierte Einschränkungen aufgezählt, wann keine Ausnahme gegeben sein darf. Zum Teil wird darin sogar den Warnungen in den Rote-Hand-Briefen widersprochen. Es ist völlig absurd, gesetzliche Regelungen die Arbeit von verantwortlichen Ärzten unmöglich machen oder sie massiv bevormunden und einschränken.
Die individuelle Diagnose, ob eine Impfung eine schwere Gefährdung für eine bestimmte Person darstellt oder nicht, kann nicht durch allgemeine Regelungen ersetzt werden. Wenn man das machen will, dann sollte man das Gesetz besser „Körperverletzungsgesetz nennen.“

Umfang der Impfpflicht:
In den Erläuterungen heißt es dazu: „Im Sinne der Rechtsklarheit wird bereits im Gesetz der Umfang der Impfpflicht verankert.“
Das ist völlig absurd, es ist wirklich noch nie dagewesen, dass eine medizinische Behandlung auch dem Umfang nach gesetzlich festgelegt ist. Es werden demnächst neue Impfstoffe von der EMA genehmigt werden, wo noch keine Regelungen für Dosierung, Häufigkeit oder Abstände bekannt sind. Diese werden aber im Gesetz explizit vorgeschrieben. Das ist ein offensichtlicher Nonsense.
Auch die Behauptung, die als Begründung für diese absurden Festlegungen angegeben wird ist falsch:
„Wenngleich sich der Stand der Wissenschaft zu den erforderlichen Impfintervallen ändern kann, wird die Impfpflicht entsprechend dem im Zeitpunkt der Erlassung dieses Gesetzes bestehenden Stand der Wissenschaft festgelegt.“
Wenn man schon vom „Stand der Wissenschaft“ sprechen möchte, dann bitte das was des The BMJ zu sagen hat, statt völlig unbelegten Behauptungen des Nationalen Impfgremiums zu folgen, in dem Leute sitzen, bei denen es schwere Interessenskonflikte gibt.

Prophylaxe:
Es haben mittlerweile viele Studien nachgewiesen, dass selbst das Risiko eines positiven Ergebnisses bei einem PCR-Test mit ansteigendem Vitamin D Spiegel sinkt. Vitamin D hat zum Beispiel in der Schweiz im Altenheim Muotathal und im Pflegeheim (!) Eulachtal auch bei hochbetagten Menschen mit Vorerkrankungen schwere Erkrankungen vermieden. Die Heimleiterin hatte die wöchentliche Abgabe einer eher geringen Dosis von 5600 IE Vitamin D an die Heimbewohner bestätigt. Die Infektionen verliefen bei den alten Menschen so mild, dass nicht eine einzige Hospitalisierung nötig wurde. Berichte dazu gibt es hier und hier.
Zwei kürzlich erschienene Meta-Studien zeigen nochmals die hohe Wirksamkeit von Vitamin D3 gegen Infektion, Erkrankung, Hospitalisierung und Tod. Eine der beiden Studien beweist, dass mit einem Serumspiegel von 25(OH)VitaminD3 im Blut auf über 50 ng/ml sogar alle Todesfälle vermieden werden könnten.
Es gibt von einer Reihe Top-Medizinern erprobte und naturwissenschaftlich untermauerte Protokolle für die Prophylaxe, die über die an sich offenbar ausreichende Einnahme von Vitamin D hinausgehen. Vorgesehen sind dabei stark antiviral wirkende Nahrungsergänzungsmittel wie Vitamin C und D, Zink, Selen, Quercetin oder NAC. Protokolle zur Prophylaxe und Frühbehandlung finden sich bei der „Front Line COVID-19 Critical Care Alliance“ (FLCCC) oder vom Promiarzt Dr. Vladimir Zelenko. Die deutsche Version des FLCCC Protokolls für Prophylaxe und frühe Behandlung ist hier zu finden.
Zu ähnlichen Ergebnissen kommen auch Studien aus Europa wie etwa die von Charité und Universität Heidelberg mit Tipps zur Vorbeugung gegen Covid-19.
Die Möglichkeit einer zuverlässigen Prophylaxe gegen Infektion und zur Verhinderung schwerer Verläufe von Covid-19 macht jegliche Impfpflicht überflüssig, schädlich und unverhältnismäßig.

Frühbehandlung:
Es gibt eine Reihe von Studien die zeigen, dass das was als Prophylaxe erfolgreich ist, ebenfalls mit gutem Erfolg in der Frühbehandlung eingesetzt werden kann, wie zum Beispiel die Studien mit Vitamin D an der Universitäten Cordoba und Barcelona. Es wurde gezeigt, dass damit die Notwendigkeit der Intensivbehandlung sowie Mortalität drastisch reduziert wird. Warum das nicht breit eingesetzt wird, kann wohl keine medizinischen, sondern nur politische und ökonomische Gründe haben.
Ähnlich verhält es sich mit Ivermectin und Hydroxychloroquin. Es gibt eine Reihe von Studien, die den Erfolg in der Behandlung nachweisen. Ein Überblick findet sich hier https://c19ivermectin.com/ und hier https://ivmmeta.com/. Höchst erfolgreich wurde es eingesetzt in Indien, wo praktisch in einer Echtzeit Studie die Wirksamkeit in den Bundesstaaten, die es verwendeten klar erkennbar war, gegenüber denen wo es verboten war. Ebenso in Argentinien, in Afrika, Peru, Mexiko, El Salvador, Guatemala, Bolivien und anderen Staaten.
Ivermectin ist ein Humanarzneimittel, das über 3 Milliarden Mal erfolgreich eingesetzt wurde und dessen Sicherheit aktuell auch vom US National Institute of Health (NIH) als sicher eingestuft wird.
Die Möglichkeit einer zuverlässigen Frühbehandlung von Covid-19 macht jegliche Impfpflicht überflüssig, schädlich und unverhältnismäßig.
Breite und Dauerhaftigkeit natürlicher Immunität
Die Breite und Nachhaltigkeit der Immunität ist mittlerweile wieder und wieder nachgewiesen worden. Die Mechanismen der Immunität, sowie die Entstehung und dauerhafte Speicherung der Gedächtnis-T- und B-Zellen sowie den Plasmablasten ist längst aufgeklärt und verstanden.
Bei der Auswertung von Daten des britischen Statistkamtes ONS wurde Reinfektion festgestellt bei 0,0061% von 20.757 Studienteilnehmern (d.h. nach durchschnittlich 45 Jahren) bis 0,011% je nach Belastung und Häufigkeit der Kontakte mit Viren.

Die Impfung von bereits Immunen schädigt deren angeborenes Immunsystem ohne Nutzen zu bringen.
Der im Gesetz vorgesehene Nachweis der Immunität durch Antikörpertest ist ungenügend. Wie ein Studie der MedUni Innsbruck nachweist, kommt es bei milden Infektion zu so rascher Abwehr durch spezifische T-Zellen, sodass das Immunsystem keine Antikörper mehr bilden muss.
Eine Impfpflicht für bereits durch natürliche Infektion Immune gefährdet diese durch Nebenwirkungen und Schädigung des Immunsystems. Sie bringt also nicht nur keinerlei Nutzen, sondern ist für sie schädlich und insgesamt unethisch und unmoralisch.

Keine Immunität durch Impfung:
Im Gegensatz zur natürlichen Immunität kann die Impfung keine Immunität herstellen, da sie keinen Schutz für die Eintrittspforten des Virus erzeugt. Es gibt keinen Schutz in Mund, Nase und Rachenraum. Das heißt, Infektionen sind möglich und damit auch die Weitergabe des Virus. Viele Studien haben mittlerweile auch gezeigt, dass die Viruslast gleich oder sogar höher ist als ohne Impfung.
Ich erwähne nur eine, die in einer sehr gut kontrollierten Umgebung durchgeführt wurde nämlich von der CDC im Zusammenarbeit mit dem US-Justizministeríum in einem Gefängnis. Ein großes Team von Forscher*innen des Centers for Disease Control and Prevention (CDC) sowie dem amerikanischen Justizministerium hat in einer Studie in einem texanischen Gefängnis herausgefunden, dass geimpfte Insassen exakt so lange und so stark infektiös waren wie ungeimpfte Gefängnisinsassen.
Die Impfungen schützen zwar vor schwerer Erkrankung, aber bei weitem nicht in dem Ausmaß wie natürliche Immunität.
Die eingeschränkte Wirkung der derzeit verfügbaren Impfstoffe können andere nicht schützen, sie bieten nur Selbstschutz. Daher besteht kein Grund die Entscheidung über die Impfung dem einzelnen Menschen aus der Hand zu nehmen.
Impflicht ist deshalb unverhältnismäßig, unethisch und unmoralisch.

Stellungnahme von

Kienmayer, Berndt

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