Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG-Novelle 2022 – WEG-Nov 2022) (6051/SN)

Stellungnahme

Stellungnahme betreffend die Regierungsvorlage (1174 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Wohnungseigentumsgesetz 2002 geändert wird (WEG-Novelle 2022 – WEG-Nov 2022)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

WEG §31: monatliche Mindestrücklage 0,90 €/m² (valorisiert)

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Maßnahme einer gesetzlichen Mindestrücklage von monatlich 0,90 €/m² (valorisiert) entmündigt die Eigentümergemeinschaft selbst eine angemessene Rücklage für ihr Eigentumsobjekt zu bilden, das Risiko des entstehenden Wertverlustes der Rücklage bleibt jedoch von dieser zu tragen.

1. die Maßnahme zielt undifferenziert auf alle Wohnungseigentumsobjekte
(die Ausnahmen im Gesetzestext sind schwammig formuliert und würden durch die Hausverwaltungen voraussichtlich so gut wie nie angewendet werden)

2. die Einlagensicherung für die Eigentümergemeinschaft ist mit 100.000 € pro Bank begrenzt
(zur Risikostreuung müssen Konten bei mehreren Banken eingerichtet werden, insbesondere nach der erfolgten Einstellung von bundesschatz.at)

3. neben den Kontoführungsgebühren können der Eigentümergemeinschaft als juristische Person Negativzinsen für deren Einlage verrechnet werden

4. der Wertverlust der Rücklage durch die aktuelle Inflation von fast 5%, Tendenz steigend, wird durch Negativzinsen und Kosten für Kontoführungen weiter erhöht

Die gesetzliche Mindestrücklage sollte aufgrund dieser Asymmetrie ersatzlos aus der Novelle entfernt werden, zumindest jedoch hinsichtlich der Höhe mit maximal 0,30 €/NW begrenzt werden und die automatische Valorisierung entfallen.

mit freundlichen Grüßen
Rudolf Dichler

Themen

Stellungnahme von

Dichler, Rudolf

Ähnliche Gegenstände