COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (66138/SN)

Stellungnahme

Stellungnahme betreffend den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt



Der Europäische Gerichtshof hat am 27.1.2021 endgültig über das Verbot von Zwangsimpfungen entschieden.

Jede Zwangsimpfung ist standardmäßig illegal. Der Europarat (nicht zu verwechseln mit der EU), zu der alle europäischen Staaten außer Weißrussland, dem Kosovo und dem Vatikan gehören, der Pate für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist, hat am 27.01.2021 in seiner Resolution 2361/2021 u.a. beschlossen, dass niemand gegen seinen Willen unter Druck geimpft werden darf.

Die 47 Mitgliedsstaaten werden aufgefordert, vor der Impfung bekannt zu geben, dass die Impfung nicht verpflichtend ist und dass nicht geimpfte Personen nicht diskriminiert werden dürfen.

Ausdrücklich verboten ist auch die Diskriminierung bei bestehenden Gesundheitsrisiken oder wenn eine „Person“ nicht geimpft werden möchte. Impfstoffhersteller sind verpflichtet, alle Informationen über die Sicherheit von Impfstoffen zu veröffentlichen.

Mit dieser Resolution hat Europas größte Menschenrechts-Organisation nun Standards und Verpflichtungen festgelegt und völkerrechtliche Richtlinien erarbeitet, die von allen 47 Mitgliedsstaaten, auch von der EU als Organisation, angewendet werden müssen.

Diskriminierungen, zum Beispiel am Arbeitsplatz oder Reiseverbote für „Ungeimpfte“, sind damit rechtlich ausgeschlossen. Ist es dann nicht auch rechtswidrig, von diesen Menschrn Strafzahlungen einzufordern?

Das Handeln gegen die Resolution 2361/2021 ist eindeutig ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit und es wird gegen jeden Einzelnen Politiker, Beamten, Arzt und alle weiteren Erfüllungsgehilfen, die gegen den freien Willen eines Menschen („geschützte Person“) eine „Zwangsimpfung“ durchzusetzen versuchen, ein internationales Strafverfahren eingeleitet. Ein wichtiger Hinweis ist, dass Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht verjähren.



https://institut-trivium.org/verbot-von-zwangsimpfung/

Stellungnahme von

Stangl, Sabine

Ähnliche Gegenstände

EuroVoc