Stellungnahme
Stellungnahme betreffend den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Sehr geehrte Damen und Herren!
Die geplante Impfpflicht für praktisch die gesamte Bevölkerung Österreichs ist ein No-Go für ein demokratisches Land! Menschen-, Grund- und Freiheitsrechte sollten unantastbar sein und bleiben!
Der Europarat – und Österreich ist doch Teil Europas, oder etwa nicht? – mahnt bzw. drängt (engl. urge) u.a. in seiner Resolution 2361 vom 27.01.2021 die Mitgliedsstaaten der EU:
7.3.1 sicherzustellen, dass die Bürger darüber informiert sind, dass die Impfung NICHT verpflichtend ist und dass niemand politisch, sozial oder anderweitig unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn man dies nicht möchte.
7.3.2 sicherzustellen, dass NIEMAND, der nicht geimpft ist, egal ob aus gesundheitlichen oder persönlichen Gründen, diskriminiert wird.
https://pace.coe.int/en/files/29004/html?__cf_chl_jschl_tk__=NA.MI48gy82q8QCw6iSgqtqImTlrrFZmozbvL3bmx7Y-1640635758-0-gaNycGzNB6U
Spätestens bei Punkt 7.3.2 muss man hellhörig werden - auch Sie, werte Abgeordnete -, denn dies ist seit Monaten gängige Praxis in Österreich! Ungeimpft zu sein, bedeutet seit Wochen und Monaten in unterschiedlich starken Ausführungen nicht am kulturellen und gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu dürfen. Man bekommt fast das Gefühl, dass Ungeimpfte noch froh darüber sein müssen, in einem Supermarkt einkaufen oder in eine Apotheke gehen zu dürfen.
Ungeimpft zu sein, bedeutet als Sündenbock gebrandmarkt zu sein, in Zeitungen, in digitalen Medien, im Fernsehen, ... Selbst am Arbeitsplatz müssen Ungeimpfte mittlerweile aufpassen, was sie zu wem sagen. Wohin sind wir schon gekommen, dass Ungeimpfte guschen müssen, um nicht verunglimpft zu werden!
Und nun soll auch noch per Gesetz eine Impfung auf's Aug' gedrückt werden mit Impfstoffen,
1. die alle nur bedingt zugelassen sind
2. wo immer mehr schwere Nebenwirkungen und sogar Todesfälle auftreten
3. deren Studien nur 1 (Janssen & Janssen) oder 2 Teilimpfungen (Pfizer, Moderna, AstraZeneca) umfasst haben
4. deren Wirksamkeit immer mehr infrage gestellt werden muss (Impfdurchbrüche, Ansteckung anderer, Hospitalisierung trotz zwei-/dreifach-Impfung, Omikron, etc.).
Wissenschaftlich völlig fehl am Platz ist das momentan im Gesetzesentwurf vorgegebene Impfintervall: Alle 4 - 9 Monate ab der 3.Impfung! Und das, obwohl die Studien nur mit 1 bzw. 2 Teilimpfungen durchgeführt wurden! Es gibt also (noch) keinerlei Daten zu mehr als zwei Impfungen und wir sollen einem solchen Gesetz Folge leisten? Denn wenn man sich trotz Gesetz gegen das Impfen entscheidet, drohen alle drei Monate 600€ Strafe! Man kann also gleich mal damit beginnen, das Urlaubs- und/oder Weihnachtsgeld für die kommenden Strafen auf die Seite zu legen.
Ebenso wissenschaftlich völlig fehl am Platz ist die Tatsache, dass alle Österreicherinnen und Österreicher ab 14 Jahren über einen Kamm geschert werden: All diese Personen müssten sich impfen lassen, ohne dass die persönliche Konstitution berücksichtigt wird. Personen, die aller Wahrscheinlichkeit nach einen asymptomatischen oder milden Verlauf haben, müssten sich genauso oft impfen lassen wie Hochrisikopersonen.
Traurig und beängstigend ist außerdem die Tatsache, dass ein Mensch allein (nämlich der Gesundheitsminister) mit diesem Gesetz so viel Macht erhält. Denn er darf per Verordnung über die Impfintervalle entscheiden (§ 4 Abs.7).
Wo kommen wir denn da hin, wenn EIN Mensch darüber entscheiden darf, wie oft alle Österreicherinnen und Österreicher ab 14 Jahren in den nächsten drei Jahren – denn so lang soll dieses Gesetz gelten – sich impfen lassen müssen?
Wie lange noch wollen Sie, werte Damen und Herren Abgeordneten, diese Unverhältnismäßigkeit dulden?
Lassen Sie nicht zu, dass Punkt 7.3.1 der Resolution 2361 des Europarates auch noch mit Füßen getreten wird!
Lassen Sie ein Impfangebot genau das sein und bleiben - ein Angebot!
Hochachtungsvoll
Mag. Alexandra Koschiček-Krombholz