Stellungnahme
Stellungnahme betreffend den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Ich, Silvia Kürner, lehne diesen Gesetzesentwurf zur Covid Impfung zur Gänze ab. Er ist sofort von der Regierung zurückzunehmen. Jede Abänderung ist nochmals einer Begutachtung zuzuführen.
Ich habe mich eingehend mit der Thematik befasst. Dieser Gesetzesentwurf stellt einen massivem Eingriff auf die Selbstbestimmung auf meinen Körper dar und verletzt mein Recht zu entscheiden, welche medizinischen Massnahmen ich für meine Person ergreife. Ausserdem liegen keinerlei Voraussetzungen vor, unter denen eine Impfpflicht in Erwägung gezogen werden könnte.
1. COVID-19 ist eine Erkrankung im Bereich der Gefährlichkeit einer schweren Grippe, wobei in der Bevölkerung bereits eine erhebliche Kreuzimmunität besteht, sodass 60% der Infizierten nichts davon spüren, mehr als 38% erkranken nur leicht und weniger als 2% erkranken schwer (hospitalisierungspflichtig), die Letalität liegt bei 0,15%. Gefährdet sind weit überwiegend alte Menschen mit schweren Vorerkrankungen. Mehr als 80% der schwer Erkrankten sind über 70 Jahre alt, 80% davon sind Bewohner von Alten und Pflegeheimen, was das Vorliegen schwerer Vorerkrankungen, die ein Leben zu Hausen nicht mehr erlauben, indiziert. Das Durchschnittsalter der an oder mit COVID Verstorbenen liegt über der durchschnittlichen Lebenserwartung! Bei dieser Gruppe ist jeder Infekt potenziell tödlich. Es ist daher nicht vertretbar, die Gesamtbevölkerung mit einer Impfpflicht zu belegen.
Vgl. A fiasco in the making? As the coronavirus pandemic takes hold, we are making decisions without reliable data, By John P.A. Ioannidis March 17, 2020: https://www.statnews.com/2020/03/17/a-fiasco-in-the-making-as-the-coronavirus-pandemic-takes-hold-we-are-making-decisions-without-reliable-data/
Vgl. Infection fatality rate of COVID-19 in community-dwelling populations with emphasis on the elderly: An overview. Cathrine Axfors, John P.A. Ioannidis; https://doi.org/10.1101/2021.07.08.21260210
Vgl AGES Dashbord
2. Im Bereich der vulnerablen Bevölkerungsgruppe beträgt die Durchimpfungsrate bereits um 90%. Dennoch zeigt sich, dass diese sogenannte Impfung nicht wirksam schützt, zumal weiterhin vor allem in Krankenhäusern und Altenheimen laufend Cluster an Infektionen unter – teilweise dreifach – Geimpften auftreten, teilweise mit schweren Verläufen und Todesfällen. Es stellt sich die Frage, welche Durchimpfungsrate noch erreicht werden soll, wenn 90% nicht reichen! Es fällt auf, dass in den Ländern mit höchster Durchimpfungsrate die Infektionszahlen besonders hoch sind und die Übersterblichkeit parallel mit der Durchimpfungsrate steigt (Israel, Gibraltar, Island, Großbritannien). (Vgl https://www.researchgate.net/publication/355581860_COVID_vaccination_and_age-stratified_all-cause_mortality_risk) . Es ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass Geimpfte und Nichtgeimpfte die Infektion gleichermaßen weitergeben können (siehe z.B. https://doi.org/10.1016/S1473-3099(21)00648).. Es ist kein Zusammenhang zwischen Impfquote und Inzidenz nachweisbar .(Vgl. Subramanian, S.V., Kumar, A. Increases in COVID-19 are unrelated to levels of vaccination across 68 countries and 2947 counties in the United States. Eur J Epidemiol 36, 1237–1240 (2021). https://doi.org/10.1007/s10654-021-00808-7. Die Injektionen sind daher offensichtlich nicht in der Lage, eine Herdenimmunität zu bewirken!
3. Auch das Argument der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Notwendigkeit zählt nicht. Die bisherigen unverhältnismäßigen Maßnahmen unserer Regierung bringen nichts, wie das Beispiel Schweden, mit ähnlicher Durchimpfungsrate und Bevölkerungsstruktur zeigt. Dort ist man ohne Lockdown, Schulschließung und Ausgangssperren, auch ohne FFP2 ausgekommen. Die Fehler unserer Regierung und der dadurch bewirkte gesamtgesellschaftliche Schaden, können nicht als Begründung für die Impfpflicht herangezogen werden.
4. Die Impfsubstanzen haben keine ordnungsgemäße Arzneimittelzulassung. Bei den sogenannten Impfstoffen handelt es sich um Gentherapeutika auf völlig neuer, noch nie erfolgreich am Menschen erprobter technologischer Basis. Sie sind nur bedingt zugelassen, weil noch wesentliche Studien zu Sicherheit und Wirksamkeit fehlen. Es bestehen hohe Risiken in Bezug auf Langzeit-Nebenwirkungen. Es ist ethisch nicht vertretbar, Menschen zur Teilnahme an einem gentechnischen Experiment zu verpflichten. Es verbietet sich jeder Vergleich mit klassischen Impfstoffen wie gegen Masern oder Pocken!
5. Die Injektionen gewähren, wie sich auch wie unter 2. dargestellt gezeigt hat, keine sterile Immunität. Das versprechen nicht einmal die Hersteller! Jeder „Geimpfte“ kann daher erkranken und den Infekt weiter übertragen. Somit gibt es keine Immunisierung und keine Unterbrechung von Infektionsketten. Dies entspricht auch internationalen Erfahrungen. Dagegen widerspricht es allen epidemiologischen Grundsätzen, während einer Epidemie zu impfen, weil dadurch ein Selektionsdruck auf das Virus entsteht, der dazu führt, dass sich Mutationen durchsetzen, gegen die die sogenannten Impfstoffe, die wenn überhaupt nur dem Eigenschutz des Geimpften dienten, wirkungslos werden. Das hat sich schon bei Delta gezeigt, bei Omikron wird es noch in höherem Maß erwartet!. Die Antikörper erkennen das Virus einfach nicht mehr, Omicron hat sich zur perfekten Impf-Immunflucht-Variante entwickelt. Bei Moderna dreht die Wirkung praktisch von Tag 1 an ins negative, bei Pfizer nach etwa 30 Tagen. Vgl.Vaccine effectiveness against SARS-CoV-2 infection with the Omicron or Delta variants following a two-dose or booster BNT162b2 or mRNA-1273 vaccination series: A Danish cohort study.Christian Holm Hansen, Astrid Blicher Schelde, Ida Rask Moustsen-Helm, Hanne-Dorthe Emborg, Tyra Grove Krause, Kåre Mølbak, Palle Valentiner-Brant. medRxiv 2021.12.20.21267966; doi: https://doi.org/10.1101/2021.12.20.21267966
6. Ich stelle in meinem Umfeld fest, dass die sogenannten Impfstoffe gegen SARS-CoV 2 in unvertretbar hohem Ausmaß schwere Nebenwirkungen verursachen. Die Statistik des Paul-Ehrlich-Instituts zeigt, dass die in der kurzen Zeit bis Ende Juli gemeldeten Nebenwirkungen und Todesfälle bereits das Zwanzigfache dessen erreichten, was alle anderen Impfstoffe zusammen in den letzten 20 Jahren in Summe erreicht hatten! Die mRNA Impfstoffe bergen- neben einer Vielzahl an Risiken, z.B. Thrombosen, neurologischen Ausfällen, Guillain-Barré-Syndrom und „Long Term Post Vaccination Syndrome“ – einer Erscheinung wie „Long Covid“ – ein besonders hohes Risiko für junge Menschen in Bezug auf Herzmuskel- und -beutelentzündungen sowie plötzlichen Herztod! Bisher wurden bereits neun Rote-Hand-Briefe verschickt, die vor schweren Nebenwirkungen bis hin zu Todesfällen warnen.
Zusammenfassend ist die Normierung einer Impfpflicht gegen SARS-CoV 2 aus folgenden Gründen weder sachlich noch ethisch vertretbar:
• Die körperliche Integrität eines Menschen ist unantastbar. Dafür sorgen unnzählige Normen die die diese körperliche Unversehrtheit schützen (zB §§ 75 ff, 110, 275, 321 uA StGB, 173, 256, 1295 ff ABGB, Art. 2, 3 u 8 EMRK, Art. 3 GRC uA). Die Gesetzesvorlage stellt überdies einen massiven Eingriff auf die Erwerbsfreiheit dar und wirkt sich sehr stark und negativ auf die Möglichkeit der Berufsausübung dar.
• Aufgrund der relativ geringen Gefährlichkeit im Vergleich zu Pocken oder Masern, im Bereich einer schweren Grippe liegend, und der Bedrohlichkeit weit überwiegend für einen kleinen Teil der Bevölkerung, der ohnehin schon zu 90% durchgeimpft ist, ist eine Impfpflicht nicht erforderlich.
• Aufgrund des Fehlens einer Wirkung der Impfstoffe, die die Unterbrechung von Infektionsketten gewährleistet, ist eine Impfpflicht zur Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 nicht geeignet und kann daher auch keinen Schutz der Gesundheit für die gesamte Bevölkerung bieten.
• Die Verhältnismäßigkeit ist aufgrund des Umstands, dass noch keine reguläre Zulassung der auf völlig neuer Technologie beruhenden und unzureichend erprobten Impfstoffe vorliegt, sowie der Vielzahl an möglichen schweren Nebenwirkungen nicht gegeben! .
• Es kann – auch nach dem Nürnberger Kodex – niemand gezwungen werden, unfreiwillig medizinische Massnahmen an seinem Körper vornehmen zu lassen!