Stellungnahme
Stellungnahme betreffend den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich erlaube mir nachfolgende Stellungnahme betreffend die Ausnahmen zur Impfpflicht abzugeben.
Meiner Meinung nach gehören neben Schwangeren auch stillende Mütter von der Impfpflicht ausgenommen.
Begründung:
1. Stillende gehören ebenso wie Schwangere einer besonders sensiblen Personengruppe an.
2. Die Anwendung eines COVID-19 Impfstoffs bei Stillenden erfolgt „off label“.
3. Bei Impfung einer stillenden Mutter ist es derzeit nicht ausgeschlossen, dass auch der Säugling „mitbehandelt“ wird. Dieser ist jedoch, da er jünger als 14 Jahre ist, von der Impfpflicht ausgenommen.
4. Es liegen nach wie vor nur wenige Studien mit Daten zur Sicherheit der Impfungen gegen COVID-19 für das gestillte Kind vor. Ferner wurden keine Daten bezüglich der Wirkung der Impfung auf die Milchproduktion gefunden. (Quelle: Epidemiologisches Bulletin, COVID-19-Impfempfehlung der STIKO: Empfehlung für Schwangere und Stillende,23. September 2021, S.28)
Ich ersuche höflich um Diskussion und entsprechende Begutachtung meines Vorschlages.
Hochachtungsvoll,
Dr. Andrea Kaufmann-Wechselberger