COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (68733/SN)

Stellungnahme

Stellungnahme betreffend den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Ich, Dr. Jutta Edelbauer lehne diesen Gesetzesentwurf zum Covid-19-Impfpflichtgesetz zur Gänze ab. Er ist sofort und umgehend von der Regierung zurückzunehmen. Jede Abänderung ist nochmals einer Begutachtung zuzuführen.
Die Impfpflicht ist in keiner Weise vertretbar. Sie stellt einen massiven Eingriff in die Selbstbestimmung über den eigenen Körper, in die körperliche Unversehrtheit dar, ohne dass sie für den Schutz der Gesundheit der Gesellschaft oder der Verhinderung der Überlastung des Gesundheitswesens einen Vorteil böte und sie stellt indirekt einen massiven Eingriff in die Erwerbsfreiheit dar, weil sie sich sehr stark negativ auf die Möglichkeiten der Berufsausübung auswirken würde. Darüber hinaus ist es ethisch in keiner Weise vertretbar, die Menschen zu zwingen, sich einen nicht vollständig erprobten und nur bedingt unter Annahme einer Notlage vorläufig zugelassenen Impfstoff verabreichen zu lassen, der schon nach den bisher bekannten Zahlen ein gegenüber anderen Impfstoffen und Arzneimitteln sehr ungünstiges Risikoprofil aufweist.
1. Die als Impfstoffe bezeichneten gentherapeutischen Arzneimittel, sind nicht ordnungsgemäß, sondern nur vorläufig und bedingt zugelassen. Wesentliche Studien zu Sicherheit und Wirksamkeit fehlen, insbesondere in Bezug auf Langzeit-Nebenwirkungen. Die Statistik des Paul-Ehrlich-Instituts zeigt, dass die in der kurzen Zeit bis Ende Juli gemeldeten Nebenwirkungen und Todesfälle bereits das Zwanzigfache dessen erreichten, was alle anderen Impfstoffe zusammen in den letzten 20 Jahren in Summe erreicht hatten
2. Die Arzneimittel bieten, im Unterschied z.B. zur Pocken- oder Masernimpfung, keine sterile Immunität, und sind nur für kurze Zeit wirksam. Jeder Infizierte, ob geimpft oder ungeimpft, kann erkranken und das Virus im gleichen Ausmaß weiter übertragen. Versprochen wird im Fall der Impfung lediglich ein milderer Verlauf. Der Gesetzesentwurf stellt auf die Delta-Variante ab, obwohl Omikron bereits im Anmarsch ist und unklar ist, ob die zugelassenen Impfstoffe bei dieser Variante überhaupt wirksam sind.
3. Im Bereich der vulnerablen Bevölkerungsgruppe beträgt die Durchimpfungsrate bereits um 90%. Dennoch zeigt sich, dass diese sogenannte Impfung nicht wirksam schützt, zumal weiterhin vor allem in Krankenhäusern und Altenheimen immer wieder Cluster an Infektionen unter – teilweise dreifach – Geimpften auftreten, teilweise mit schweren Verläufen und Todesfällen. Es fällt auf, dass in den Ländern mit höchster Durchimpfungsrate die Infektionszahlen besonders hoch sind und die Übersterblichkeit parallel mit der Durchimpfungsrate steigt (Israel, Gibraltar, Island, Großbritannien).
4. In jedem Fall wirken die „Impfstoffe“ bestenfalls für wenige Monate. Es ist unbekannt, wie sich die Risiken mit der Zahl der Booster summieren und welche Wirkung dies auf das Infektionsgeschehen hat. Es ist bei den inzwischen zutage getretenen und angesichts noch völlig unkalkulierbarer Risiken sowie der zweifelhaften Wirksamkeit nicht vertretbar, die Menschen zu in Abständen von wenigen Monaten wiederkehrenden Auffrischungen zu nötigen.
5. Eine Impfpflicht würde sehr vielen Menschen, die aus guten Gründen nicht bereit sind, sich im Abstand weniger Monate Injektionen mit unbekannten Risiken und zweifelhaftem Schutz vor COVID-19 zu unterziehen, die Erwerbsausübung verunmöglichen.
6. Das Gesetz treibt die Spaltung der Gesellschaft auf die Spitze und gefährdet den sozialen Frieden.
7. Es ist nicht vertretbar, Genesenen nur eine sechsmonatige Befreiung von der Impfpflicht zuzugestehen, zumal nach vorliegenden Studien Genesene einen wesentlich breitbandigeren und länger anhaltenden Schutz genießen. Zudem hat sich gezeigt, dass die „Impfung“ von Menschen, die ein hohes Niveau an Antikörpern aufweisen, ein besonders hohes Risiko eines potenziell tödlichen anaphylaktischen Schocks aufweisen. Hingegen ist bekannt, dass ein erheblicher Anteil von Geimpften überhaupt keine Antikörper bilden! Im Übrigen ist die Definition des Genesenenstatus völlig willkürlich. Geradezu paradox erscheint die Reduktion der Frist zwischen den Impfungen von 9 auf 6 Monate, falls es nach der 1. Impfung zu einer neuerlichen Ansteckung kommt.
8. Völlig unklar erscheint, dass neutralisierende Antikörper einerseits als Nachweis für eine überstandene Infektion anerkannt werden, andererseits deren Anwesenheit nicht von der Impfpflicht befreien.
9. Gesunde Ungeimpfte und Genesene, die nicht zu einer Risikogruppe gehören, haben möglicherweise ein höheres Risiko, einen Impfschaden zu erleiden als an Covid 19 schwer zu erkranken. Ärzten wird ihr Recht abgesprochen, dieses Risiko individuell einzuschätzen.
10. Der Gesetzesentwurf missachtet den Nürnberger Kodex sowie die Resolution des Europarates vom 27.1.2021, wonach niemand unter politischen, sozialen oder sonstigen Druck gesetzt werden darf, sich impfen zu lassen, und nicht diskriminiert werden darf, falls er das nicht tut.
11. Der Gesetzesentwurf sieht als einzigen Zweck den Schutz der öffentlichen Gesundheit vor. In der Begründung findet sich als Zweck die Steigerung der Durchimpfungsrate sowie der angebliche Schutz von Menschen, die sich nicht impfen lassen können. Die Durchimpfungsrate hat jedoch nachweislich keine Auswirkung auf Fallzahlen und Todeszahlen, wie ein aktueller Vergleich mit anderen europäischen Ländern zeigt.
12. Bei einer derartigen Einschränkung der Grund- und Freiheitsrechte sind zunächst gelindere Mittel zu prüfen. Dazu würde als primäre Maßnahme die rechtzeitige Behandlung von an Covid 19 Erkrankten zählen, bevor diese einen Spitalsaufenthalt benötigen. In Österreich sind nach fast 2 Jahren Pandemie die erkrankten Menschen immer noch auf sich allein gestellt, ohne jegliche medizinische Betreuung!!! Selbst Hilfestellung für die von der Krankheit stark geschwächten Personen ist aufgrund der Quarantäneregeln unmöglich!
13. Die Impfpflicht als gelinderes Mittel zur Verhinderung einer unkontrollierten Verbreitung von Covid 19 zu bezeichnen als Betretungs- und Ausgangsbeschränkungen ist geradezu zynisch!
14. Der Vergleich mit dem Fall Vavricka ist unzulässig, da es sich hierbei um jahrelang erprobte Impfstoffe handelt, die zu einer anhaltenden sterilen Immunität führen.
15. Der Gesetzesentwurf sieht ein Bestrafung für Impfunwillige alle 3 Monate vor, obwohl die Entscheidung, ein Impfrisiko einzugehen, nur 1 x getroffen wird. Die Wiederholung von Strafverfügungen widerspricht dem Grundsatz, dass man nicht für dieselbe Tat mehrfach bestraft werden kann, und ist daher verfassungswidrig!
16. Der Gesundheitsminister wird ermächtigt, willkürlich und ohne weitere parlamentarische Kontrolle Impfintervalle, die Zahl der Impfungen, Impfstoffkombinationen, die Streichung von Ausnahmeregelungen etc. festzulegen, wodurch massiv in die Persönlichkeitsrechte der Staatsbürger eingegriffen wird.
17. Trotz Impfungen, beginnend im Jahr 2020, haben wir heuer eine gleich schlechte, wenn nicht sogar schlechtere Situation an Sterbefällen und Krankenhausauslastung.

Stellungnahme von

Edelbauer, Jutta

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