COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (69934/SN)

Stellungnahme

Stellungnahme betreffend den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Stellungnahme zum Gesetzesentwurf 164/ME – COVID-19-Impfpflichtgesetz

Sehr geehrter Herr Gesundheitsminister, sehr geehrte Abgeordnete des österreichischen Nationalrates,

die Charta der Grundrechte der Europäischen Union gilt in allen EU-Vertragsstaaten mit Ausnahme von Polen seit 01.12.2009 und wurde für bindend erklärt. Sie dient auch als Entscheidungsgrundlage für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Nachstehend einige Bestimmungen der Charta, wonach eine gesetzliche Impfpflicht absolut rechtswidrig erscheint.

Art. 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen.
Das Grundrecht auf Menschenwürde ist Teil des Unionsrechts und darf auch bei Einschränkung eines Rechts nicht angetastet werden.

Art. 2: Jeder Mensch hat das Recht auf Leben.
Art. 3: Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit.

Alleine beim Impfstoff der Fa. Biontech/Pfizer wurden laut Statistik der EMA vom 25.12.2021 mehr als 650.000 Nebenwirkungen gemeldet. Laut Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts vom 23.12.2021 sind alleine in Deutschland 1919 Menschen im Zusammenhang mit einer COVID-Impfung gestorben. Von 196.974 gemeldeten Impfnebenwirkungen im Zeitraum von 27.12.2020 bis 30.11.2021 sind 26.196 laut Paul-Ehrlich-Institut als schwerwiegend zu kategorisieren. Das sind 13,3 Prozent und auf 1000 Impfungen gerechnet 0,2 Prozent. Zudem sind Herzmuskelentzündungen und Thrombosen als Nebenwirkungen der Impfung bekannt, wenngleich eine Vielzahl an Nebenwirkungen tatsächlich nicht gemeldet werden. Betreff (pei.de); Oracle BI Interactive Dashboards - DAP (europa.eu)
Bei solchen Nebenwirkungen sehe ich mein Recht auf Leben sowie auf körperliche und geistige Unversehrtheit massiv gefährdet.
Zudem sind alle gängigen Impfstoffe gegen COVID 19 nicht auf Langzeitfolgen geprüft. Auch die Wirksamkeit der Impfung zu kommenden Mutationen muss angesichts der neuen Erkenntnisse vehement bezweifelt werden.
Dieses Recht gem. Art. 3 kann ua. nur eingeschränkt werden, wenn die freie Einwilligung der betroffenen Person nach vorheriger Aufklärung entsprechend den gesetzlich festgelegten Modalitäten besteht. Die Freiwilligkeit steht hier im Vordergrund, die bei einer gesetzlichen Impfpflicht bei Personen, die sich nicht impfen lassen möchten, eindeutig nicht gegeben ist.

Art. 6: Jeder Mensch hat das Recht auf Freiheit und Sicherheit.
Art. 7: Jede Person hat das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens.

Diese Recht kann zum Schutz der Gesundheit eingeschränkt werden, was jedoch im Widerspruch zu Art. 1 steht.

Die Todesfälle pro 100.000 Einwohnern im Zuge einer COVID-19-Infektion liegen in Österreich laut AGES Dashboard vom 30.12.2021 bei 148,5, was 0,15 Prozent beträgt. Da die Statistik über die Todesfälle keinen Unterschied macht ob jemand mit oder an Corona verstorben ist, ist die tatsächliche Sterblichkeit aufgrund einer solchen Infektion noch weit darunter.
Zudem liegt die Sterblichkeit gerechnet pro 100 Erkrankungsfällen laut AGES Dashboard vom 30.12.2021 in der Altersgruppe der unter 5 bis 44-jährigen Personen bei 0,0. Bis zu einem Alter 64 Jahren liegt sowohl bei Männern als auch bei Frauen die Sterblichkeit noch immer unter dem Wert von 1 pro 100 Erkrankungsfällen.

Aus dieser Statistik ergibt sich fortfolgend, dass eine tatsächlich schwerwiegende Gefährdung des Lebens und der Gesundheit von Menschen durch eine Infektion mit dem Coronavirus insbesondere bei der Bevölkerungsgruppe unter 64 nicht gegeben ist. Laut AGES Dashboard ist die Sterblichkeit bei Personen, die älter als 84 Jahre alt sind, sehr viel höher, wonach ein Schutz dieser Personen durch geeignete Mittel sinnvoll erscheint. Jedoch wären gelindere Mittel einem etwaigen Zwang vorzuziehen. Aktuelle Situation - AGES Dashboard COVID19
Mit Stand 30.12.2021 beträgt der Prozentsatz der infizierten Menschen im Hinblick auf einen Aufenthalt auf einer Intensivstation aufgrund einer COVID-Infektion derzeit 1,2 Prozent. COVID-19 - Statistik und Zahlen der Infektionen durch den Corona Virus in Österreich (corona-statistik.at)
Alleine in der Grippesaisonen 2016/2017 und 2017/2018 sind in Österreich 7287 Menschen an der Influenza gestorben. Grippe (ages.at)
Im Hinblick auf Influenzaviren gibt es bekanntlich die Möglichkeit sich impfen zu lassen, jedoch keine Pflicht, was das Selbstbestimmungsrecht jedes Einzelnen gewährleistet.

Der Europarat hat am 27.01.2021 den Entschließungsantrag „Covid-19-Impfstoffe: ethische, rechtliche und praktische Überlegungen“, Zl.: 2361(2021), mehrheitlich angenommen.
Dieser Entschließungsantrag darf wie folgt zitiert werden:
Die Versammlung fordert deshalb die Mitgliedstaaten der Europäischen Union nachdrücklich auf,
7.3. im Hinblick auf die Gewährleistung einer hohen Akzeptanz der Impfstoffe

7.3.1.
dafür zu sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger darüber aufgeklärt sind, dass die Impfung NICHT verpflichtend ist und niemand politisch, sozial oder anderweitig unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er oder sie dies nicht möchte;

7.3.2.
dafür zu sorgen, dass Personen, die nicht geimpft sind, weil dies aufgrund möglicher Gesundheitsrisiken nicht möglich ist oder die betreffende Person dies nicht möchte, nicht diskriminiert werden;
Parlamentarische Materialien
Aus den oa. Fakten kann abgeleitet werden, dass eine Impfpflicht für die Gesamtbevölkerung gegen geltendes Unionsrecht verstößt und auch im Hinblick auf den Nutzen im Vergleich zum angestrebten Erfolg absolut nicht verhältnismäßig erscheint. Abschließend wird ersucht von der Einführung eines COVID-19-Impfpflichtgesetzes Abstand zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Manuel LIEGL

Stellungnahme von

Liegl, Manuel

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