COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (70864/SN)

Stellungnahme

Stellungnahme betreffend den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

An die Parlamentsdirektion Begutachtungsverfahren
Parlament 1010 Wien
Wien, 28. Dezember 2021
ARGE DATEN
ARGE DATEN - Österreichische Gesellschaft für Datenschutz
Betreff: Ihr Zeichen: 2173/A / Unser Zeichen: RECHT12060 COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG [Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19]
In der Anlage finden Sie die Stellungnahme der
ARGE DATEN - Österreichische Gesellschaft für Datenschutz mit dem Ersuchen um Kenntnisnahme und Berücksichtigung.
Für allfällige Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit vorzüglicher Hochachtung
____________________________ Dr. Hans G. Zeger (Obmann)
Anlage: Stellungnahme
Diese Stellungnahme wird auch unter http://ftp.freenet.at/privacy/gesetze/impfpflicht.pdf veröffentlicht.
ARGE DATEN - Österr. Gesellschaft für Datenschutz http://www.argedaten.at info@argedaten.at +43/676/9107032, Fax +43/1/5320974 Vereins- und Rechnungsadresse: A-1160 Wien, Redtenbacherg. 20 DVR 0530794ZVR 774004629 UID ATU 56627966 Gerichtsstand Wien Geschäfts- und Zustelladresse: A-1020 Wien, Handelskai 388 (Eingang Wehlistr. 299/6/EG/621)
DB RECHT / STELL / Unser Zeichen: RECHT12060

ARGE DATEN
ARGE DATEN - Österreichische Gesellschaft für Datenschutz
Stellungnahme der ARGE DATEN vom 28. Dezember 2021 zu: COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG
COVID-19-Impfpflichtgesetz

Einleitung
ARGE DATEN
Stellungnahme COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG
Vorangestellt wird, dass die ARGE DATEN für rasche, wirksame und - soweit erforderlich - auch massive strukturelle Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung eintritt. Mit bloßen Marketingaktionen, Pressekonferenzen und Sesselkreisen wird sich kein effizientes Krisenmanagement aufbauen lassen.
Der als Impfpflicht-Gesetz vorgestellte Entwurf ist im Ergebnis eine Datenbank zur automatisierten Ausstellung von Strafverfügungen. Eine nachvollziehbare Begründung wie auf diesem Weg tatsächlich eine Verbesserung der "öffentlichen Gesundheit" erreicht werden soll, ist dem Entwurf nicht zu entnehmen.
Ganz im Gegenteil zeigt die statistische Analyse vergleichbarer Länder keinen signifikanten Zusammenhang zwischen Impfrate, Infektionshäufigkeit und Mortalität.
Der Entwurf ist daher als äußerst problematische Anlassgesetzgebung zu werten, durch den massive Versäumnisse des Pandemiemanagements und der Gesundheitsversorgung durch Grundrechtsverletzungen kaschiert werden sollen.
Umfang der Stellungnahme
Die Stellungnahme der ARGE DATEN konzentriert sich auf die technischen Maßnahmen dieses Gesetzesentwurfes, weiters auf die mathematischen/statistischen Behauptungen und Begründungen und die Vereinbarkeit mit übergeordneten Rechten, wie Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO), EU-Grundrechtecharta und Europäische Menschenrechtskonvention.
Ausdrücklich ausgenommen von der Stellungnahme ist eine medizinische Bewertung des Entwurfes. Aufgezeigt werden jedoch die zum Teil willkürlichen, nicht aktuellen und widersprüchlichen gesundheitsbezogenen Behauptungen und Annahmen.
Mehrfache Tabubrüche
Der Entwurf begeht mehrere Tabubrüche, die bisher in unserer Rechtsordnung nicht vorstellbar waren:
- Einführung der Rasterfahndung zur Verhängung von Verwaltungsstrafen
- Entindividualisierung der medizinischen Versorgung
- Umkehr der Unschuldsvermutung zum Schuldverdacht
- automatisierte Ausstellung von Strafverfügungen ohne individuelle Prüfung der
tatsächlichen Strafwürdigkeit
Entwurf operiert mit willkürlichen Annahmen
Der Entwurf soll laut § 1 Abs. 1 die "öffentliche Gesundheit" schützen. Gleichzeitig wird im selben § 1 die Annahme getroffen, dass ausschließlich nicht geimpfte Personen die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben die öffentliche Gesundheit gefährden.
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Stellungnahme COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG
Sowohl die Voraussetzung des Entwurfs "Schutz der öffentlichen Gesundheit", als auch die pauschale Annahme der ausschließlichen Gefährdung durch ungeimpfte Hauptwohnsitz- Personen ist willkürlich und nicht grundrechtskonform. Damit fehlt diesem Vorhaben die erforderliche verfassungsrechtliche Legitimation.
Unzureichende Würdigung des sich dynamisch ändernden Wissensstands
Auf Grund der hohen Dynamik des Impfgeschehens weist die Verabreichung der Impfstoffe zahlreiche Unsicherheitsfaktoren auf, was individuelle Wirksamkeit, Dauer der indivduellen Wirksamkeit und Nachhaltigkeit von individuellen Schädigungen betrifft.
Die geplante Impfpflicht ignoriert diese Unsicherheiten und stellt im Ergebnis ein flächendeckendes Experiment zur Eindämmung der Pandemie dar. Ohne gesicherte Grundlage, dass selbst die angepeilte Impfquote von 90 % einen erheblichen Einfluss auf das weitere Pandemiegeschehen hat.
Unzureichende Würdigung der Faktenlage
Zwischen Impfquote, Infektionsrate und Mortalität besteht kein statistisch signifikanter Zusammenhang.
Für diese Stellungnahme wurden einige ausgewählte Staaten analysiert, die regelmäßig von der Regierung als positive bzw. negative Vorbilder im Pandemiemanagement zitiert werden. Der Analysezeitrum umfasst den Zeitraum seit Beginn der Impfpflichtdiskussion mit drei zufällig ausgewählten Stichtagen. Die verwendete tabellarische Übersicht findet sich im Anhang.
Es würde den Rahmen der Stellungnahme sprengen, eine Komplettanalyse aller vergleichbarer Staaten zu machen. Tatsächlich wäre dies aber notwendige Voraussetzung um überhaupt einen Grundrechtseingriff wie die Impfpflicht auf gesicherter Datenbasis zu erwägen.
Faktencheck: hohe Impfquote bedeutet niedrige Infektionszahl
- Dänemark hat mit 82,48% (26.12.2021) eine der höchsten Impfquoten Europas und
gehört trotzdem mit einer 7-Tage-Inzidenz von 1288 zu den Ländern mit weltweit
höchster Infektionszahl.
- Israel hat mit einer Impfquote von 68% eine zu Österreich vergleichbare Impfquote,
hat jedoch mit der 7-Tage-Inzidenz von 78 eine der geringsten Inzidenzen weltweit.
- Niederlande, Großbritannien und Schweden haben zu Österreich vergleichbare
Impfquoten und weisen Inzidenzwerte zwischen 247 und 938 (26.12.2021) auf. Diese Schwankung lässt sich nicht durch die neue omikron-Variante begründen, vor knapp zwei Wochen war die Schwankungsbreite vergleichbar hoch (156 bis 828, 13.12.2021).
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Stellungnahme COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG
Faktencheck: hohe Impfquote reduziert die Mortalität
- Dänemark weist bei hoher Impfquote von 82,48% (26.12.2021) mit 53,50 pro
100.000 Einwohner seit Pandemiebeginn nur ein Drittel der Todesrate von Österreich
auf.
- Dänemark hat jedoch mit 1,17 bis 1,30 (zuletzt) Toten "je 100.000 Einwohner in den
vergangenen 7 Tagen" deutlich höhere Werte, als Länder mit wesentlich geringeren
Impfquoten, wie Schweden (0,06 bis 0,18) oder Israel

Stellungnahme von

Prasthofer, Martina

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