COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (72864/SN)

Stellungnahme

Stellungnahme betreffend den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Ich, Gertraud Payr, lehne diesen Gesetzesentwurf zur Covid-Impfung zur Gänze ab. Er ist sofort und umgehend von der Regierung zurückzunehmen. Jede Abänderung ist nochmals einer Begutachtung zuzuführen. Und zwar aus folgenden Gründen:
1. Im Oktober 2020 hatte ich eine mittelschwere Grippe mit Gliederschmerzen, Fieber und Kopfschmerzen. Es waren dieselben Symptome wie bei einer Grippe vor etwa 10 Jahren. Nach etwa 10 oder 12 Tagen ohne ärztliche Betreuung im Bett waren die oben angeführten Symptome wieder vorbei und ich konnte, vorerst leicht geschwächt, wieder der täglichen Hausarbeit nachgehen. Bei einer Routineuntersuchung ein Monat später wurden im Blut beträchtliche Antikörper festgestellt, wo nach ich offenbar mit dem SARS-Cov-2-Virus in Kontakt gekommen war.
2. Als gläubiger Christ vertraue ich der Verheißung Gottes: „ich bin der Herr, dein Arzt“! Bei allen meinen Wehwehchen, Geburten, Unfällen, Krankheiten und dergleichen habe ich mich auf Gott verlassen und ich wurde nie enttäuscht. Auch bei meiner Grippe im Oktober 2020 habe ich darauf vertraut. Ich brauche keine Impfung, Gott hat mich mit der notwendigen Immunität, auch mit Antikörper, ausgestattet. Auch der Zeitpunkt des Todes liegt in seinen Händen. Ich habe keine Angst vor diesen Viren und auch keine Angst vor dem Sterben, weil ich weiß wohin ich gehe!
3. Die Impfpflicht ist in keiner Weise vertretbar. Sie stellt einen massiven Eingriff in die Selbstbestimmung über den eigenen Körper, in die körperliche Unversehrtheit dar, ohne dass sie für den Schutz der Gesundheit der Gesellschaft oder der Verhinderung der Überlastung des Gesundheitswesens einen Vorteil böte. Sie stellt indirekt einen massiven Eingriff in die Erwerbsfreiheit dar, weil sie sich sehr stark und negativ auf die Möglichkeiten der Berufsausübung auswirken würde. Darüber hinaus ist es ethisch in keiner Weise vertretbar, die Menschen zu zwingen, sich einen nicht vollständig erprobten und nur bedingt – unter Annahme einer Notlage – vorläufig zugelassenen „Impfstoff*“ verabreichen zu lassen. Zudem weisen einige propagierte „Impfstoffe“ gegenüber anderen Impfstoffen und Arzneimitteln ein sehr ungünstiges Risikoprofil auf. (* Obwohl das Wort „Impfung“ von der Regierung ganz bewusst und wohl verharmlosend verwendet wird, sprechen seriöse Experten nicht von „Impfung“, sondern von einer Gen-Therapie).
4. Die als „Impfstoffe“ bezeichneten Arzneimittel sind nicht ordnungsgemäß, sondern nur vorläufig und bedingt zugelassen. Sehr viele sehr wesentliche Risiken sind nicht überprüft. Die Nebenwirkungen, die bisher bekannt sind, übersteigen die Nebenwirkungen aller anderen in der Vergangenheit verwendeten Impfstoffe um ein Vielfaches und sind unter Umständen sehr gravierend bis tödlich.
5. Die Arzneimittel bieten, im Unterschied z.B. zur Pocken- oder Masernimpfung, keine sterile Immunität, schon gar nicht mit nur einer Injektion. Jeder Infizierte, ob geimpft oder ungeimpft, kann erkranken und das Virus im gleichen Ausmaß weiter übertragen. Versprochen wird im Fall der Impfung lediglich ein milderer Verlauf. Dafür gibt es jedoch keine Evidenz und dies ist vor allem in Anbetracht der neuen Mutationen höchst zweifelhaft.
6. In jedem Fall wirken die „Impfstoffe“ bestenfalls für wenige Monate. Es ist unbekannt, wie sich die Risiken mit der Zahl der Booster summieren und welche Wirkung dies auf das Infektionsgeschehen hat. Es ist bei den inzwischen zutage getretenen Impf-Nebenwirkungen und vielen, noch völlig unkalkulierbaren Risiken nicht vertretbar, die Menschen zu „Impf-Auffrischungen“ zu nötigen – alle paar Monate.
7. Eine „Impfpflicht“ würde zudem sehr vielen Menschen, die aus guten Gründen nicht bereit sind, sich im Abstand weniger Monate Injektionen mit unbekannten Risiken und zweifelhaftem Schutz vor COVID-19 zu unterziehen, die normale Erwerbsausübung verunmöglichen.
8. Das Gesetz treibt die Spaltung der Gesellschaft auf die Spitze, gefährdet den sozialen Frieden
9. Es gibt keinen wissenschaftlich gesicherten Grund für die doppelte Benachteiligung von Menschen, die nachweislich über Antikörper gegen SARS-CoV 2 verfügen, ohne einen Absonderungsbescheid oder einen PCR-Nachweis der Infektion vorweisen zu können, aufgrund ihrer Antikörper über ein erhöhtes Impfrisiko verfügen.

Stellungnahme von

Payr, Gertraud

Ähnliche Gegenstände

EuroVoc