COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (73095/SN)

Stellungnahme

Stellungnahme betreffend den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Ich halte eine Impfpflicht nicht nur für einen schweren Eingriff in das Leben der Bürger, sondern überdies für ungesetzlich.
Ungeimpfte sind nicht infektiöser als Geimpfte. Das sagen die von der Regierung beauftragten Experten noch nicht, aber es gibt ja auch unabhängige! Prof. Dr. Werner Bergholz, ehemaliger Professor an der Jakobs-Universität in Bremen, zeigte auf der 2. Pathologie-Konferenz in Berlin am 4. Dezember 2021 auf, dass über 30 Jahre alte Geimpfte viel häufiger positiv auf Corona getestet werden als Ungeimpfte! Auch „The Lancet“ veröffentlichte kürzlich eine Studie mit ähnlicher Aussage.
Also ist damit der Hetze gegen Ungeimpfte sowie der drohenden Impfpflicht jede Grundlage entzogen! Dazu kommt, dass Omikron zwar ansteckender ist als seine Vorgänger, aber viel milder verläuft – was ein Grund mehr ist, nicht auf eine Zwangsmaßnahme für die gesamte Bevölkerung zu
verfallen!
Außerdem kommt es in Ländern mit hoher Durchimpfungsrate zu massiven Corona-Ausbrüchen! Also ist eine verpflichtende Impfung eher ein Treiber für Erkrankungen. Liegt das in Ihrer Absicht?
Laut Public Health Scotland sind 89 % der Covid-Todesfälle in Schottland doppelt geimpft! Bestätigt werden diese Fakten von einem (tatsächlichen!) Top-Virologen und Medizin-Nobelpreisträger, M. Luc Montagnier. Er bezeichnete die Massenimpfungen und somit auch die drohende Impfpflicht als inakzeptabel und als einen „wissenschaftlichen und medizinischen Fehler“.
Eine Impfpflicht wäre ein Gesetzesbruch! Eine Corona-Impfpflicht verstößt gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte! Dieser völkerrechtliche Vertrag wurde von Deutschland bereits 1973, von Österreich 1978 und der Schweiz 1992 ratifiziert. Dort ist in Artikel 7 festgelegt:
„Insbesondere darf niemand ohne seine freie Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen unterworfen werden.“ Auch der Nürnberger Kodex von 1947 erlaubt keine Impfpflicht!
Dieser wurde aufgrund der Lehren aus medizinischen Versuchen während der NS-Zeit verabschiedet. Dieser Kodex besagt, dass in der Medizin die freiwillige Zustimmung einer Person „unbedingt erforderlich“ ist und keine Gewalt, List, Druck oder irgendeine Form der Überredung angewendet werden darf ...

Stellungnahme von

Gossler, Marcus

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