COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (73528/SN)

Stellungnahme

Stellungnahme betreffend den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum vorliegenden Impfpflichtgesetz sehe ich mich gezwungen folgende Bedenken anzubringen:
Im Rahmen der Pandemiebekämpfung wurden in Österreich folgende Grundrechte durch die Corona Maßnahmen und die dadurch auch in allen öffentlichen Bereichen Folgenden Maßnahmen verletzt:
- Recht auf Gleichheit aller Staatsbürgerinnen/aller Staatsbürger vor dem Gesetz (Lockdown für Ungeimpfte)
- Recht auf persönliche Freiheit (Lockdown für Ungeimpfte)
- Recht auf Meinungsfreiheit – Diffamierung, Verlust des Arbeitsplatzes, etc. durch freie Meinungsäußerung zu den Corona Maßnahmen liegen an der Tagesordnung.
- Recht auf Datenschutz
Eine Pflichtimpfung würde zu weiteren Eingriffen in die Grundrechte führen und die körperliche Integrität verletzen. Dies hängt vor allem auch mit den Impfstoffen zusammen, welche eine Notfallzulassung haben. Diese bedeutet, dass die Zulassungsstudien für die Impfstoffe noch nicht abgeschlossen sind. Somit sind alle Personen, welche sich an der Impfung beteiligen, Teilnehmer an einer medizinischen Studie. Laut Nürnberger Kodex ist im Artikel 1 sehr klar geklärt, dass die Teilnahme an derartigen Studien freiwillig und nur mit Zustimmung der Person ohne Einfluss von Gewalt, Zwang, etc. erfolgen darf. Eine Impfpflicht widerspricht dem Artikel 1 des Nürnberger Kodex.

Gelindere Mittel wurden nicht ausgeschöpft:
Folgende gelindere Mittel zur Bekämpfung der Pandemie wurden nicht ausgeschöpft:
- Frühbehandlung infizierter Personen – diese gibt es defacto nicht. Nach einem positiven PCR Test werden die erkrankten Personen abgesondert. Eine Behandlung erhalten sie nur wenn sich ihr Gesundheitszustand in einem solchen Maße verschlechtert, dass eine Spitalsbehandlung notwendig ist. Die von der FCCC (Frontlinde Covid-19 Critical Care Alliance) entwickelten Guidelines werden in Österreich von öffentlichen Institutionen NICHT angewendet.
- Stärkung und Unterstützung des Gesundheitssystems – durch die fehlende Frühbehandlung müssen viel mehr Patienten stationär behandelt werden, was zu Überforderung des Gesundheitssystems führen muss. Überlegungen, wie Personen, welche das System verlassen haben (Pensionierung, berufliche Neuorientierung) zu rekrutieren, fehlen weitgehend. Mangelndes Risikomanagement in diesem Bereich seit Jahren.
- Feststellung, wie die Immunitätslage in Österreich aussieht. Es wird immer nur von Geimpften Personen gesprochen – Genesene haben keinen Status ohne Impfung. Welche Bedeutung der Immunstatus von Genesenen hat, konnte bisher noch nicht zufriedenstellend beantwortet werden. Eine Flächendeckende Erhebung des Immunstatus der österreichischen Bevölkerung fehlt meines Wissens.

Unsichere Impfstoffe mit fraglicher Wirkung (vor allem gegen Omikron)
Die Impfungen führen zu keiner sterilen Immunität. Ebenso wurde im vergangenen Jahr die Wirkung der Impfstoffe mehrmals korrigiert – derzeit nur mehr eine Wirkung für ca. 6 Monate oder weniger. Es sind nicht mehr 2 Impfungen, sondern bereits 3 und das Gesetz weist darauf hin, dass es auch eine 4., 5. oder 6. Impfung geben kann/wird. Dies zeigt auch, dass die Wirkung der Impfstoffe nicht genau bekannt ist. Impfdurchbrüche liegen an der Tagesordnung – durchschnittliche liegen 50% doppelt oder 3-fach Geimpfte auf Intensivstationen, was auch ein Hinweis darauf ist, dass die Impfstoffe nicht jene Wirkung haben, welche man ihnen vorausgesagt hat. Eine Erhebung der Zahlen von Impfdurchbrüchen findet jedoch nicht statt!!! Auch dies wäre nötig, bevor die gesamte österreichische Bevölkerung mit einem Medikament behandelt wird, dessen Wirkung nicht klar ist.
Die Zahl der Nebenwirkungen ist beträchtlich. Mit 11.12.2021 wurden bei der EMA 1.251.984 Nebenwirkungen gemeldet. Über diese Nebenwirkungen wird öffentlich nicht gesprochen. Von einer sicheren Impfung (wie dies in den Medien und von der Politik mehrfach behauptet wird) sind wir mit einer derartigen Zahl an Nebenwirkungen weit entfernt.
Es muss auch bedacht werden, dass das bei dieser Impfung angewendete Verfahren völlig neu ist, dass die Impfung auf einer Genveränderung basiert. Es gibt auf Grund der schnellen Entwicklung dieses Medikamentes kaum Wissen über Nebenwirkungen und kein Wissen über Langzeitfolgen. Bei einer derart unsicheren Datenlage kann man nicht von einem sicheren Medikament sprechen.
Der Vergleich mit anderen Pflichtimpfungen – wie. z.B. der Pockenimpfung ist nicht haltbar, da das Verfahren für diese Impfung vor der Einführung der Pflichtimpfung bereits über 100 Jahre erprobt wurde und die Impfung auch zu einer Sterilen Immunität führt, was eine Ausrottung dieser erst ermöglicht hat.
Was kann die Impfung bewirken? Vergleicht man Länder mit einer hohen Durchimpfungsrate mit Ländern mit niedriger Durchimpfungsrate, dann kann nicht klar gesagt werden, dass sich das Infektionsgeschehen deutlich unterscheidet. Z. B.
Gibraltar (Neuinfektionen pro 100 000 EW in den letzten 7 Tagen 1 172,4 100% Durchimpfung)
Israel (Neuinfektionen pro 100 000 EW in den letzten 7 Tagen 140,3 63,53% Durchimpfung) derzeit 4. Impfung geplant.
Portugal (Neuinfektionen pro 100 000 EW in den letzten 7 Tagen 685,3 89,38% Durchimpfung)
Österreich (Neuinfektionen pro 100 000 EW in den letzten 7 Tagen 161 71,25% Durchimpfung) (vgl. https://www.corona-in-zahlen.de/weltweit Stand 29.12.2021)

Offene Datenlage bezüglich Gefährlichkeit der Infektion:
Auf Grund der Zählweise an oder mit Corona verstorben ist es nach wie vor nicht möglich zu sagen, wie viele Menschen tatsächlich durch das Virus verstorben sind. Dies führt zu einer Verzerrung der Sicht auf das Virus. Ein großer Teil der österr. Bevölkerung schätzt das Virus viel gefährlicher ein als es tatsächlich ist. Prof. Dr. Streeck kam in der Heinsberg Studie aus dem Jahr 2020 auf eine Letalität von ca. 0,35% - hiermit reiht sich Corona in die Letalität einer Grippe ein. Zu einem ähnlichen Ergebnis kam die Metaanalyse von Stanford Prof. John Ioannidis. Ist dies eine Rechtfertigung für eine Impfpflicht?

Auf Basis der von mir aufgezeigten Bedenken bezüglich der Impfpflicht gegen Covid 19 bin ich gegen jegliche Pflicht und jeglichen Zwang sich dieses Medikament verabreichen zu lassen.
Hochachtungsvoll
Barbara Rupprecht, MSc

Stellungnahme von

Rupprecht, Barbara

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