COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (75181/SN)

Stellungnahme

Stellungnahme betreffend den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich erhebe hiermit auf Grund der im folgenden dargestellten Argumente und Fakten Einspruch gegen das zu beschließende Bundesgesetz über die allgemeine Impfpflicht gegen COVID-19 in Österreich. Dies ist meiner Stellungnahme der sich auf COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (2173/A) bezieht. Dies ist eine Ergänzung zur meiner Stellungnahme - Einlangen im Nationalrat am 14.12.2021, bezieht sich auf: COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (164/ME) - nämlich das PDF, das hier als Anlage hochgeladen wurde. Bekanntlich wurde bereits am 9.12.2021 unter der Referenz 164/ME der Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 mit Ende der Begutachtungsfrist am 10.1.2022 eingebracht. Und dann wieder, seltsamerweise, am 16.12.2021 ein weiterer - in Gesetzestext und Erläuterungen inhaltlich gleich - unter der Referenz 2173/A eingebracht. Und am selben Tag dem Gesundheitsausschuss zugewiesen ?!
- Bezüglich des beide Gesetzesentwurfs zur Impfpflicht gegen Covid-19 ((2173/A) und (164/ME) ist folgendes festzuhalten: Unverhältnismäßigkeit: Die Umsetzung einer allgemeinen Impfpflicht gegen Covid-19 ist unverhältnismäßig. Es gibt zahlreiche gelindere Mittel, die zur Bekämpfung der Pandemie herangezogen werden können. Aktuell steht in der presse (ORF-17.12.2021), unter den Titel, „EU bestellt angepassten Impfstoff“, dass „Angesichts der besorgniserrengenden Omikron-Variante wollen sich der EU-Staaten 180 Milionen Dosen angepassten Corona-Impfstoff von der Biotech/Pfizer liefern lassen...“
In der „Ministerialentwurf – Erläuterungen“ zu der geplante „Impfpflichtschutzgesetz“ steht (zwischen andere) auch dass „...Im Rahmen der Prüfung der Erforderlichkeit der Maßnahme ist zentral, ob dasselbe Ergebnis auch durch gelindere Mittel (wie zB Aufklärungsmaßnahmen) erreicht werden kann…“ ?
Das Ziel der geplante „Impfpflichtschutzgesetz“ wäre eine Entlastung der Krankenhäuser, des gesamten Gesundheitssystem und in Folge, eine Schutz der öffentlichen Gesundheit für alle Personen. Daher stellt sich die Frage was ist mit dem Antiviralen Medikamente in Tablettenform ?
Zur Zeit sind ingesammt sechs Covid-19-Medikamente in der EU zugelassen !
Siehe unten: „Laborstudien deuteten darauf hin, dass Xevudy auch gegen Omikron wirksam ist“
Und noch dazu, gibt es Antikörpermedikamente, die Infizierte (nur die Infizierte, nicht die gesamte Bevölkerung) als Infusion bekommen können. Antiviralen Medikamente in Tablettenform und Antikörpermedikamente die (genau wie die aktuellen gentechnisch veränderte/verändernde Impfstoffe) senken das Risiko schwerer Erkrankungen. In laufe der Zeit (siehe nur die letzte Tage), zu lesen in der presse war folgendes:
- ORF-Am 17.12. 2021, unter den Titel „Liefervertrag“ für Corona-Medikament zu lesen war „Das Gesundheitsministerium hat mit dem Pharma-Unternehmen MSD Österreich eine Liefervereinbarung für das orale Corona-Medikament „Lagevrio“ abgeschlossen. Die erste Lieferung erwartet MSD in den nächsten Wochen. Nach der jetzige Datenlage kann der Arzneistoff Molnupiravir schwere Krankheitsverläufe, Spitalsaufenthalte und Todesfälle verhindern. Das Medikament wurde in Großbritanien zugelassen, bei der EMA stehe es kurz vor der Zulassung, heißt es.“
- tagesschau24 - Am 17.12. 2021, unter den Titel „EMA unterstützt Paxlovid-Einsatz“ zu lesen war, dass „Die EU-Arzneimittelbehörde EMA unterstützt den Einsatz des Covid 19-19-Medikaments Paxlovid für Notfälle. Damit kann es noch vor seine formelle Zulassung in der EU verwendet werden...Laut Pfizer senkt Paxlovid beii Risikopatienten die Gefahr eines Krankenhauseinweisung oder eines Todes um 89% wenn es innerhalb von drei Tage nach Auftreten der Symptome eingenommen wird.“
- Welt- Am 17.12. 2021, unter den Titel „Neue Covid-Medikamente“ zu lesen war, dass „die EU-Arzneimittelbehörde EMA hat der Weg für die Zulassung von zwei weiteren Medikamente zur Behandlung von Covid-19 frei gemacht. Mit Xevudy und Kineret könnten Patienten gut behandelt werden, telte die EMA mit. Die EU-Kommission muss der Zulassung noch zustimmen. Xevudy (sotrovimab) der Hersteller GlaxoSmithKlein und Vir Biotechnology ist ein monoklonaler Antikörper. Es kann der Ansicht von Experten bei Patienten ab 12 Jahren eine Verschlechterung des Zustandes verhindern. Laborstudien deuteten darauf hin, dass Xevudy auch gegen Omikron wirksam ist“
- Mit diese drei Präparate sind dann insgesamt sechs Covid-19-Medikamente in der EU zugelassen.
Somit bewiesen ist, das der Impfschutzpflichtgesetz mit diese experimentelle, gentechnisch veränderte/verändernde Impfstoffe (der keine reale/wahre Impfschutz geben/garantieren), ganz sicher, NICHT die „Ultima Ratio Ist“! Und daher, auch kein Vergleich mit dem Fall EGMR 8.4.2021, 47.621/13, Vavřička ua, NLMR 2021, 156 (Czech) gegeben ist!
Verfassungswidrigkeit: Entsprechend der europäischen Grundrechte Charta stellt die Impfpflicht einen Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützten Rechte des Einzelnen ein. Die Argumentation, dass ein höherstehendes Grundrecht dem entgegensteht, schlägt fehl, da die Prinzipien zur möglichen Einschränkung des Rechtes auf körperliche Unversehrtheit, weder die Verhältnismäßigkeit noch die Impfpflicht als zielführendes und gelindertes Mittel, nicht gegeben sind.
In dieser Sinne, aktuell in Deutschland, sogar die Bundestagspräsidentin, Frau Bärbel Bas, hat sich gegen schnelle Verabschiedung einer Corona-Impfpflicht ausgesprochen. „Einen Bundestagsbeschluss schon im Januar hielte ich für verfrüht“, sagte die SPD-Politikerin der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Der Bundestag müsse sich gründlich mit dem komplexen und kontroversen Thema befassen, so Bas. „Es geht immerhin auch um die körperliche Unversehrtheit der Menschen, und viele sehen diese bedroht. Das gilt es ernst zu nehmen“, mahnte sie. (Quelle RTL am 01.01.2022)
Mit der sich derzeit etablierenden Omikron-Variante des Covid-19-Virus ist sich die Wissenschaft bezüglich Wirksamkeit der Impfstoffe und Gefährlichkeit des Virus noch uneinig bzw. fehlen noch Daten, um eine Beschränkung eines verfassungsrechtlich geschützten Rechts begründen zu können. Ersten Studien zufolge geht man beim BioNTech-Impfstoff von einer Wirksamkeit von 70% gegen schwere Verläufe aus; bei anderen Impfstoffen weniger. Zur Gefährlichkeit des Virus, also der Gefahr, dass eine Infektion schwere Verläufe mit sich zieht, ist noch nicht viel bekannt, bzw. geht man bei der Omikron-Variante derzeit von einer harmloseren Variante aus.
- Der Berliner Virologe Christian Drosten hält mildere Krankheitsverläufe bei der neuen Corona Variante Omikron mittlerweile für sehr warscheinlich. „Dazu gebe es immer mehr Daten“, sagte Drosten im Deutschlandfunk. Pro 1.000 nachgewiesenen Corona-Fällen müssten nach seiner Schätzung weniger Menschen in einem Krankenhaus behandelt werden...(Quelle RTL am 01.01.2022)
- Der Berliner Virologe Christian Drosten rechnet damit, dass eine Impfung mit einem an die Omikron-Variante angepassten Wirkstoff nötig sein wird. „Ich gehe davon aus, dass jeder nochmal mit einem Update-Impfstoff braucht“, sagte er im Deutschlandfunk...(Quelle NTV am 01.01.2022)
- Israel hat mit vierten Corona-Impfungen für Menschen mit Immunschwäche begonnen...Der Generaldirektor des Gesundheitsministeriums, Nachman Asch, hatte erklärt, das vorerst nur Menschen mit Immunschwäche eine vierte Dosis bekommen sollen. Ein Expertengremium hatte zuvor empfohlen, auch Menschen über 60 und medizinisches Personal zum vierte Mal zu impfen“… (Quelle 3sat am 01.01.2022) Usw., usw., usw...
Letztendlich, sogar der Prim. Univ.-Doz. Dr. Christoph Wenisch, Regierungsexperte, in der Pressekonferenz vom 30.11.2021 (jener, in welcher über die Impfpflicht debattiert wurde) sagte: „Die Wirksamkeit der Impfung, das ist ja das Wesentliche … dass wir jetzt gelernt haben, leider, dass die Impfungen, die wir haben sind keine Lebendimpfung, … sondern das sind relativ schwache Impfungen, sodass man die immer wieder impfen muss. … Das heißt wenn ich jetzt sage Impfpflicht: Das ist jetzt keine Geschichte, die wir in den nächsten Wochen oder so dann hinter uns bringen. Sondern da ist alle Monate ist wiederum eine Impfung zu setzen, …. ?!
Es fehlt hier also einerseits noch das nötige Wissen, um eine Beschränkung verfassungsrechtlich geschützten Rechts zu begründen, andererseits sind die in Österreich anerkannten Impfstoffe nicht wirksam genug gegen die Omikron-Variante, um ein wirksames Mittel gegen eine gefährlich hohe Intensivbettenbelegung an den Kapazitätsgrenzen darzustellen.
Darüber hinaus handelt es sich nur um eine bedingte Zulassung. Dass es sich hier um eine nur bedingte Zulassung der vier im Entwurf namentlich genannten Impfstoffe nach Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 handelt – und diese bedingte Zulassung wurde derzeit für drei der vier Impfstoffe wieder um ein Jahr und bedingt verlängert. Langzeitstudien sind aus ständig. Die Bestimmungen in dem Gesetzesentwurf bezüglich verfügbarer Impfstoffe sind daher nicht verhältnismäßig und daher verfassungswidrig.
Position des Europarats zu einer Impfpflicht : Am 27. Januar 2021 verabschiedete der Europarat eine Resolution - 2361 (2021) - zu Impfstoffen gegen COVID-19. Die Parlamentarische Versammlung forderte die Mitgliedstaaten und die Europäische Union darin nachdrücklich auf, „dafür zu sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger darüber aufgeklärt sind, dass die Impfung NICHT verpflichtend ist und niemand politisch, sozial oder anderweitig unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er oder sie dies nicht möchte“!!!
Außerdem verstößt das Gesetz gegen den Nürnberg Kodex von 1947. Eine informierte Zustimmung ist nicht gegeben, wenn Druck gegen Personen ausgeübt wird, diese ausgegrenzt werden, mit Berufsverbot, Geldstrafen bis hin zu Ersatzfreiheitsstrafen bedroht werden.

Stellungnahme von

Ungureanu, Adrian

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