COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (78662/SN)

Stellungnahme

Stellungnahme betreffend den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete zum Österreichischen Nationalrat, sehr geehrte Mitglieder der österreichischen Bundesregierung!

Ich lehne die COVID19-Impfpflicht strikt ab.
Die COVID19-Impfsttoffe basieren auf einer Technologie, die für die Anwendung am Menschen noch unzureichend erforscht ist. Es gibt noch keine Studien über Langzeitfolgen und die Covid19-Impfstoffe verfügen nur über eine bedingte Zulassung.
Ein Virus kann durch eine Impfung nicht ausgerottet werden.
Jeder Mensch hat das Recht über seinen eigenen Körper und über seine Gesundheit zu entscheiden.

Die gesetzten Corona-Maßnahmen und eine Impfpflicht sind aufgrund der Infektionszahlen, der Todeszahlen und der Bettenbelegungen in den Spitälern unverhältnismäßig, wobei auch zu erwähnen ist, dass die Intensivbetten im Vergleich zur Zeit vor Corona reduziert wurden und es dadurch zu einer verzerrten Statistik kommt.

Die COVID19-Impfstoffe schützen nicht vor einer Infektion mit Corona bzw. auch nicht vor einer Erkrankung an Corona und führen auch nicht zu einer sterilen Immunität.

Österreich hat sich bisher immer gegen genmanipulierte Lebensmittel eingesetzt, ein genetisch veränderter Impfstoff sollte bei Menschen in Österreich daher auch nicht zur Anwendung ´kommen, schon gar nicht durch eine gesetzliche Verpflichtung.

Anstatt zu warten, bis Menschen mit einem positiven COVID19-Testergebnis ins Krankenhaus kommen, sollte sofort nach Vorliegen des Ergebnisses bei Menschen mit Symptomen mit einer medikamentösen Behandlung unter ärztlicher Aufsicht begonnen werden, wie bisher bei anderen Grippe- bzw. Influenzaerkrankungen auch.

Hören Sie damit auf die Bettenbelegungszahlen in den Spitälern künstlich in die Höhe zu treiben um so Ihre unverhältnismäßigen Maßnahmen zu rechtfertigen. Geimpfte Personen, die wegen Corona stationär behandelt werden, sollen als Geimpfte (nicht als Ungeimpfte) in die Statistik aufgenommen werden, egal, wie viele Impfdosen eine Person erhalten hat und wie lange die Impfung zurückliegt.

Stellungnahme von

Lampl, Beatrix

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