Stellungnahme
Stellungnahme betreffend den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
ich lehne den Gesetzesentwurf COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (2173/A) zur Impfpflicht in Österreich aus folgenden Gründen ab:
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Nationalrates!
Ich lehne eine gesetzliche Verpflichtung zur Covid19-Impfung kategorisch in jeder Form ab und möchte dies wie folgt begründen:
Die aktuell vorhandenen und BEDINGT zugelassenen Arzneimittel sind offensichtlich nicht geeignet eine sterile Immunität herzustellen, wodurch das Solidaritätsargument sehr lückenhaft erscheint!
Diese vorhandenen Arzneien können daher bestenfalls als Individualschutz vor schweren Verläufen dienen. Es muss daher eine freie Entscheidung jedes Einzelnen bleiben.
Die Corona-Impfung schützt, aber nicht so, wie es die Regierung – Stichwort „vollimmunisiert“ – versprochen hat. Laut Zulassungsbehörde EMA schützt die Corona-Impfung nicht vor Infektion und nicht vor der Weitergabe des Virus,
sie bietet keine sterile Immunität. Dasselbe sagt auch die amerikanische Gesundheitsbehörde CDC
Die Regierungsverantwortlichen im Bund und in den Ländern haben seit Beginn der Pandemie fundamental dabei versagt, gelindere Mittel zum Schutz des Gesundheitssystems sowie der Intensivkapazitäten umzusetzen.
Es ist daher völlig unangebracht, diese Versäumnisse durch den Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit auszugleichen. Noch dazu mit einer Maßnahme, die für dieses Ziel kein Garant zu sein scheint.
Eine höhere Impfquote scheint nicht zwangsläufig die epidemiologische Situation in einem Land nachhaltig irrelevant zu machen: siehe Dänemark, Portugal, Gibraltar und viele andere Beispiele.
Es ist völlig Unklar wie viele Auffrischungen mit dieser gesetzlichen Verpflichtung einhergehen werden, weshalb diese Maßnahme nicht nur die so viel verachteten „Ungeimpften“ betrifft, sondern die gesamte Bevölkerung.
Der Gesundheitsminister kann per Verordnung die Intervalle und Zahl der Auffrischungen jederzeit neu festlegen (§ 3 Abs. 6).
In diesem Zusammenhang sei auf die Ausführungen – Stichworte „schwache Impfung“ und „alle Monate“ – von Prim. Univ.-Doz. Dr. Wenisch verwiesen.
Es mussten bereits bis jetzt zahlreiche Ankündigungen/Versprechungen hinsichtlich der Wirksamkeit und Sicherheit der aktuell angewendeten Arzneimittel als sogenannter „Gamechanger“ revidiert werden.
Welche neuen Erkenntnisse werden die nächsten Monate noch bringen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der vorliegenden Impfpflicht noch nicht bekannt sind oder zurückgehalten wurden?
Es wird auch immer die Impfplicht dafür herangezogen, dass nur mit ihr die Pandemie beendet werden kann und dadurch Lockdowns vermieden werden.
Die Realität zeigt uns, dass das auch wieder nicht stimmt.
Länder mit hohen Impfquoten haben Höchststände bei den Infektionen und auch wieder Lockdowns. Wobei Lockdowns keine medizinischen Maßnahmen sind, sondern nur politische.
Ein Schützen der Krankenhäuser und im Speziellen die Intensivstationen kann nur durch den Austausch des Gesundheitsmanagements erreicht werde. Durch das eklatante Versagen des Gesundheitsmanagements und der Gesundheitspolitik
in Österreich in den letzten 20 Jahren haben wir den Status quo erreicht.
Es herrscht überhaupt keine glaubwürdige Transparenz hinsichtlich Nebenwirkungen und Impfschäden.
Aus meiner Sicht konnte die Nutzen-Risiko-Abwägung bei jungen gesunden Personen im öffentlichen wissenschaftlichen Diskurs – insbesondere Kindern ab 14 Jahren – nicht ausreichend dargelegt werden um diese gesetzliche
Verpflichtung für die Allgemeinheit als verhältnismäßig zu betrachten.
Der Umgang mit „Genesenen“ sowie das nicht anerkennen von Antikörpernachweisen erscheint höchst fragwürdig und bestätigt das Gefühl eines tiefen Misstrauens in das Narrativ hinsichtlich dieser Impfungen.
Es entspricht nicht meiner Vorstellung eines demokratischen und liberalen Rechtsstaates, unter den gegebenen Umständen eine gesetzliche allgemeine Verpflichtung zur Verabreichung dieser Arzneimittel zu verankern.
Ich halte es außerdem für ethisch höchst bedenklich, dass Menschen verpflichtet werden, sich trotz vollen Bewusstseins gegen ihren ausdrücklichen Willen etwas injizieren zu lassen, von dem sie nicht überzeugt sind oder
wo sie massive Bedenken haben oder vor dem sie schlicht Angst haben.
Gelindere Mittel, um die aktuelle Situation zu bekämpfen, wurden bis jetzt nicht eingesetzt!
Das Gesundheitssystem und das Krankenhausmanagement verbessern und unterstützen. Der Fachkräftemangel wird schon jahrelang hingenommen und Anreizsysteme werden im Krankenhaus installiert, die eher der Wirtschaftlichkeit dienen und nicht der Krankenversorgung -
Frühzeitige Behandlungen von positiv Getesteten werden nicht durchgeführt! Es wird nur darauf gewartet, bis der Gesundheitszustand so schlecht ist, bis man ins Krankenhaus muss. Das hat zur Folge, dass Normal- und Intensivstationen
durch Patienten gefüllt werden, die vorher schon vermieden hätten werden können. Dazu gibt es viele Beispiele im Ausland (wie zB USA, Mexiko City, ...), die die medizinische Unterstützung zu Hause einsetzen und damit Erfolg haben!
Als "Türöffner" für diese Impfplicht wird auch zB die Pocken-Impfpflicht herangezogen. Dies ist aber nicht vergleichbar, da bei den Pocken zumal schon eine viel höhere Sterblichkeit von 20-30% war und die Impfung eine wirkliche Immunität auslöste. Das trifft bei Corona NICHT zu!
Bitte nehmen Sie von dieser Maßnahme vollinhaltlich Abstand - hier wird eine dicke rote Linie überschritten!
Eine gesetzliche Verpflichtung kann immer nur eine absolute „Ultima Ratio“ sein.
Da diese Ausdrücke derzeit inflationär genutzt werden, ist das schon ein Anzeichen dafür, dass ein komplexes Thema auf Schlagwörter reduziert werden soll, um die Einfachheit der Lösung und die alleinige Lösung zu unterstreichen.
Dies entspricht in keinster Form der Realität!
Freundliche Grüße