COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (80794/SN)

Stellungnahme

Stellungnahme betreffend den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)

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Inhalt

Stellungnahme zu COVID-19-Impfpflichtgesetz –COVID-19-IG Nr. 2173/A

Diese Stellungnahme bezieht sich auf das geplante Impflichtgesetz COVID-19-IG. Das Gesetz soll mit 1. Februar 2022 in Kraft treten. In diesem Schreiben werde ich Ihnen meine Bedenken und Sorgen im Hinblick auf dieses geplante Gesetz detailliert und ausführlich darlegen. Nach einer sorgfältigen Durchsicht des Gesetzesentwurfes und meinen eigenen Recherchen, kann ich einige Punkte des Entwurfes nicht nachvollziehen bzw. auf welche Daten Sie sich hierbei berufen.

Im Allgemeinen kann gesagt werden, dass eine Impfpflicht einen großen Eingriff in die persönliche Integrität aller Staatsbürger*innen der österreichischen Republik darstellt und sollte daher wohlüberlegt werden. Das formulierte Hauptziel in der Begründung des Gesetzesentwurfes lautet die Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 durch die Erreichung einer Durchimpfungsrate von 90 % der impfbaren Bevölkerung. Aktuell können in Europa steigende Zahlen von COVID-19 Infektionsfällen beobachtet werden (lt. Statista Stand 15. Dezember 2021):

• Spanien weist eine Impfquote von 81,2 % Zweitimpfungen und 19,8 % Boosterimpfungen auf
• Portugal weist eine Impfquote 87,9 % Zweitimpfungen und 20,5 % Boosterimpfungen auf
• Frankreich weist eine Impfquote von 79 % Zweitimpfungen und 23,3 % Boosterimpfungen auf
• Großbritannien weist eine Impfquote von 70,1 % Zweitimpfungen und 31 % Boosterimpfungen auf

Dem gegenüber zu stellen ist die 7-Tage-Inzidenz pro 100 000 Einwohner (lt. www.corona-in-zahlen.de Stand 02. Jänner 2022):

• Spanien ein Wert von 1233,8
• Portugal ein Wert von 1346,2
• Frankreich ein Wert von 1633,9
• Großbritannien ein Wert von 1778,5

Österreich weist eine Impfquote von 70,2 % und 33,8 % Boosterimpfungen auf (lt. Statista Stand 15. Dezember 2021). Die aktuelle Inzidenz liegt bei 214,4 (lt. www.corona-in-zahlen.de Stand 02. Jänner 2022).

Mit Blick auf diese Zahlen, scheint es mehr als fraglich zu behaupten die Impfung sei der einzige Weg aus der Pandemie. Wenn doch im Ländervergleich aufscheint, dass auch Staaten mit hohen Impfquoten Inzidenzwerte jenseits der 1000er-Marke aufweisen. Eine Erklärung meinerseits hierfür ist, dass die Impfung keinerlei sterile Immunität bietet, wie z.B. im Gegensatz zu einer Masern- und Rötelnimpfung. Wenn durch die Impfung keine sterile Immunität gegeben ist, kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass durch eine hohe Impfquote eine Herdenimmunität überhaupt erreicht werden kann.

Auf der Homepage der Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) können die aktuellen Sicherheitsberichte der bedingt zugelassenen Impfstoffe nachgelesen werden. Bei keinem in der EU bedingt zugelassenem Impfstoff finden sich in den Sicherheitsberichten der Hersteller valide Daten über Sicherheit und Wirksamkeit der Boosterimpfungen.

Die Dauer des Impfschutzes ist laut den Sicherheitsberichten nicht bekannt, da diese noch in laufenden klinischen Studien ermittelt wird. Ein heterogenes Impfschema, wie es derzeit in Österreich praktiziert wird (z.B. Grundimmunisierung mit Astra-Zeneca und Boosterimpfung mit Biontech), wird von den Herstellern selbst nicht empfohlen.

Es wurden weder Genotoxizitäts- noch Karzinogenitätsstudien durchgeführt, noch liegen valide Daten über die Sicherheit bei der Anwendung an Schwangeren vor. Im Gesetzesentwurf ist festgelegt (§3 Abs. 6), dass Schwangere im weiteren Verlauf der Forschung ebenfalls zur Impfung verpflichtet werden können. Schwangere sind eine hochsensible und schützenwerte Gruppe, daher sollten die betroffenen Frauen für sich und ihr ungeborenes Kind diese Entscheidung autonom treffen und nicht dazu von Vater Staat verpflichtet werden.

Mit Stand 31. Dezember 2021 sind in Österreich bei den unter 55-jährigen (Gesamtzahl 5 956 317) 368 Personen an oder mit Corona verstorben. Bei den über 55-jährigen (Gesamtzahl 2 944 747) sind 12 950 Todesfälle verzeichnet. Dies entspricht bei den unter 55-jährigen einer wahrscheinlichen Letalität von 0,00617 % an oder mit Corona zu versterben. Im Gegensatz dazu bei den über 55-jährigen 0,4397 %. Diese Zahlen basieren auf den Daten des COVID-19 Dashboard Ö.

Studien der Oxford University ergaben, dass Personen mit einem BMI >28 stärker gefährdet sind einen schweren COVID-19 Verlauf zu erleiden. Daher wäre es aus meiner Sicht sinnvoll, insbesondere Adipösen und Rauchern bewusste Anreize zu vermitteln, ihre Lebensweise zu verändern, da diese Faktoren eine wesentliche Ursache für eine Vielzahl an Leiden und Erkrankungen sind. Infolge würde die Gesellschaft als Ganzes profitieren und das Gesundheitssystem entlastet werden. Aus den Berichten der CDC (Center for Disease Control and Prevention) geht hervor, dass die Anzahl der Impfnebenwirkungen beträchtlich ist und mit jüngerem Lebensalter gehäuft auftreten, wohingegen der Nutzen der Impfung in jüngeren Jahren stetig sinkt, deutlicher Trend <55 Jahre.

Für mich stellen sich also nun folgende Fragen:

Der gesamte Gesetzesentwurf basiert auf der Datenbasis und den bisherigen erforschten Erkenntnissen von der Variante B 1.617.2 (Delta-Variante). Wie wird eine Einführung der Impfpflicht gegenüber der neuartigen Omikron-Variante gerechtfertigt, wenn dazu noch keine ausführlichen und validen Daten in Bezug auf Sicherheit und Wirksamkeit der derzeit zugelassenen Impfstoffe vorliegt?

Aus welchen validen Daten geht eindeutig hervor, dass die Impfung zum Fremdschutz beiträgt, da geimpfte Personen auch eine COVID-19 Erkrankung übertragen können? Insbesondere Omikron stellt die Behauptung der „Fremdschutzwirkung“ der Impfung in Frage.

Wie argumentiert der Bund die hohen Inzidenzraten anderer europäischer Länder, welche eine hohe Impfquote aufweisen?

Welche validen Daten belegen, dass ein generelles impfen von Personen ohne Vorerkrankungen unter 55 sich deutlich positiv auf das Geschehen in den Spitälern auswirkt?

Auch erscheint es mir moralisch und ethisch sehr fraglich, dass in Österreich eine Impfpflicht eingeführt werden soll, während in großen Teilen der Welt die Impfquote im einstelligen Bereich liegt (siehe afrikanischer Kontinent). Um die schnelle Verfügbarkeit der Impfstoffe weltweit zu gewährleisten, sollte zumindest eine temporäre Aufhebung der Patentrechte bewilligt bzw. erzwungen werden, da vor allem in Zeiten wie diesen, die gesundheitlichen und solidarischen Aspekte klar gegenüber den monetären überwiegen sollen.

Zusammenfassend kann also gesagt werden, dass die geplante Impfpflicht aus meiner Sicht auf nicht haltbaren Argumenten beruht. Das Hauptargument der Impfwirksamkeit ist aus der aktuellen Datenlage für mich nicht gegeben.

Stellungnahme von

Zehentner, Michael

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