"Impfpflicht: Striktes NEIN" (85494/SN)

Stellungnahme

Stellungnahme betreffend das Volksbegehren (1179 d.B.) "Impfpflicht: Striktes NEIN"

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt


3821/SN (XXVII. GP) - "Impfpflicht: Striktes NEIN" - Parlament
Stellungnahme zum Impfpflichtgesetz
Der vorliegende Gesetzesentwurf ist aus mehreren Gründen abzulehnen!
Es liegt keine Verhältnismäßigkeit vor, da die Vorteile der Impfung in keinem Verhältnis zu den möglichen Risken stehen. Die Impfungen schaffen keinen vollständigen Schutz! Es werden allenfalls schwere Krankheitsverläufe verhindert. Eine Ansteckung UND Verbreitung ist dennoch möglich. Es liegen darüber hinaus auch keine ausreichenden Studien zur Wirksamkeit der Impfung gegen die Delta-Variante vor. Die Hersteller gehen lediglich von einer gewissen Wirksamkeit aus. Noch weniger gibt es Studien zur Wirksamkeit gegen die neue Omikron-Variante. Es besteht lediglich die ANNAHME, dass die Booster Impfung auch einen Schutz bieten könnte. Annahmen alleine rechtfertigen jedoch keinen Eingriff in verfassungsmäßig geschützte Rechte.
Andrerseits sind nicht nur Impfdurchbrüche sondern auch Impffolgen zu beobachten. Laut Medienberichten sind bisher 41.421 Nachwirkungen bekannt. Davon waren 338 lebensbedrohend! 1.692 Personen mussten nach offiziellen Angaben nach einer Impfung in Spitalsbehandlung. Die Dunkelziffer dürfte jedoch höher sein, da nicht alle Impffolgen lückenlos erfasst werden (können). Zu verweisen ist aber auf die sogenannten „Rote Hand Briefe“ der Hersteller, die vor Impfschäden aufgrund der Praxiserfahrung warnen.
Hingegen kann man sehen, dass durchschnittlich ca. 1% der getesteten Personen einen positiven Test erhalten. Die Sterblichkeit liegt nur knapp über jener der Grippe. Es sterben jährlich tatsächlich mehr Menschen an Herzinfarkt, Krebs etc.
Die möglichen Gesundheitsfolgen nach einer Covid Infektion sind somit nicht so schwerwiegend, dass derart gravierende Eingriffe in die Rechte des Einzelnen gerechtfertigt wären.
Zudem könnte die vorgeschobene Überlastung des Gesundheitssystems durch alternative Maßnahmen, somit gelindere Mittel verhindert werden! Das Gesundheitssystem wurde über Jahre hinweg zugrunde gespart. Es gäbe in Österreich ausreichend Spitalsbetten, aber zu wenig Ärzte und Pflegekräfte. Ein funktionierendes Contact Tracing und strengere Quarantäneregeln für infizierte Personen und Kontaktpersonen können die Ausbreitung eindämmen. Wirksame Medikamente und eine rechtzeitige Therapie würden eine Hospitalisierung verhindern. Positiv getestete Personen werden derzeit zu spät verständigt und sich selbst in häuslicher Quarantäne überlassen. Die Versäumnisse der Regierung sollen jetzt durch ein in Grundrechte massiv eingreifendes Gesetz korrigiert werden, was nicht rechtens ist.
Die generelle Impfpflicht würde aber auch erfordern, dass Personen volle Entschädigen bei Auftreten von Impffolgen erhalten, was derzeit nicht der Fall ist! Das Gesetz trifft keine Vorsorge für derartige Fälle!
Die Verordnungsermächtigung an den Minister ist zu unbestimmt und zu weit reichend!
Der Entwurf lässt zudem nur eine beschränkte Zahl an Impfstoffen zu, die aber allesamt nur über eine Notzulassung verfügen. Es bleibt der Willkür des Ministers überlassen, ob allenfalls auch andere wirksamere oder ungefährlichere Impfstoffe (z.B. Totimpfstoffe) als gesetzeskonform aufgenommen werden!
Das Gesetz wäre auch nicht exekutierbar. Es ist anzunehmen, dass zumindest 10 bis 15% der Bevölkerung sich trotz Zwang nicht impfen lassen. Dies würde aber eine große Zahl an Verwaltungsstrafverfahren und im Falle der Nichtbezahlung Exekutionsverfahren nach sich ziehen. Die Zahl der Verfahren wäre voraussichtlich nicht administrierbar.
Ein Impfverweigerer handelt mit einheitlichen Entschluss. Die quartalsweise Bestrafung würde aber zu einer unzulässigen Kumulation an Strafen führen.
Durch den Entfall der Ersatzfreiheitsstrafe kommt es auch zu einer Ungleichbehandlung von Personen, die die Verwaltungsstrafe bezahlen können, und jenen, die über kein pfändbares Vermögen verfügen. Für Letztere bliebe der Gesetzesverstoß ungestraft!
„Reiche“ könnten sich zudem von der Impfpflicht „frei kaufen“, da selbst eine jährliche Höchststrafe von bis zu EUR 3.600,00 für diese Personengruppe leicht finanzierbar ist.
Das Gesetzesvorhaben berücksichtigt auch nicht, das Experten es für möglich halten, dass alle 3 Monate nach geimpft werden muss, um einen ausreichenden Schutz aufrecht zu erhalten. Impfexperten warnen aber vor einem derart kurzen Impfintervall, da dies eher kontraproduktiv zu einer nachhaltigen Schädigung des Immunsystems führen könnte.Die vorgeschriebene Impfung mit allen Auffrischungen birgt somit eine große Gefahr für Leib und Leben, die es noch zu untersuchen gilt, bevor ein derartiges Gesetz auf den Weg gebracht wird.
Nicht zuletzt ist der Gesetzesentwurf nicht ausgereift, da eine Ausnahme von der Impfpflicht bei nachgewiesenem Immunstatus nicht vorgesehen wird. Eine Nachimpfung bei ausreichenden Antikörpern (und T-Zellen) ist weder erforderlich, noch wird sie von Impfexperten dringend empfohlen.
Das Gesetz darf somit auf keinen Fall erlassen werden und wäre verfassungswidrig!