Stellungnahme
Stellungnahme betreffend den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Ich, Claudia Hinterleitner-Kreisl, lehne diesen Gesetzesentwurf zur Impfpflicht zur Gänze ab. Er ist sofort und umgehend von der Regierung zurückzunehmen. Jede Abänderung ist nochmals einer Begutachtung zuzuführen.
Die Entscheidung bzw. Ablehnung über eine medizinische Behandlung, welche die Impfung ist, ist ein fundamentales Grundrecht in unserem westeuropäischen Wertesystem, da es seit den 50er Jahren des vorigen Jahrhunderts Gerenalkonsens war, dass man keine Zwangsbehandlungen dulden muss, wenn andere Möglichkeiten offen stehen. Meiner Ansicht nach, ist das wichtigste Werkzeug zur Unterbrechung der Infektionskette die flächendeckende Testung, Zulassung von therapeutischen Medikamenten gegen Covid-19 sowie der rechtzeitige Aufbau eines ausreichenden medizinischen Infrastruktursystems durch das die wenigen tatsächlich schwer an SARS-CoV-2 erkrankten Personen angemessen behandelt werden können. Polit-Versagen darf nicht zur Verletzung der Grundrechte führen.
Die Arzneimittel bieten, im Unterschied z.B. zur Pocken- oder Masernimpfung, keine sterile Immunität, schon gar nicht mit nur einer Injektion. Jeder Infizierte, ob geimpft oder ungeimpft, kann erkranken und das Virus im gleichen Ausmaß weiter übertragen. Versprochen wird im Fall der Impfung lediglich ein milderer Verlauf. Dafür gibt es jedoch keine Evidenz und dies ist vor allem in Anbetracht der neuen Mutationen höchst zweifelhaft.
Eine Impfung muss daher freiwillig bleiben.
Die Nebenwirkungen, die bisher bekannt sind, übersteigen die Nebenwirkungen aller anderen in der Vergangenheit verwendeten Impfstoffe um ein Vielfaches und sind unter Umständen sehr gravierend bis tödlich. Eine Impfpflicht ist nicht zu rechtfertigen, weil nicht klar ist, wie lang die Schutzwirkdung bzw. wie lange die Schutzdauer sein wird auch im Hinblick auf zukünftige Varianten. Es ist unbekannt, wie sich die Risiken mit der Zahl der Booster summieren und welche Wirkung dies auf das Infektionsgeschehen sowie auch auf das menschliche Immunsystem hat.
Eine „Impfpflicht“ würde zudem sehr vielen Menschen, die aus guten Gründen nicht bereit sind, sich im Abstand weniger Monate Injektionen mit unbekannten Risiken und zweifelhaftem Schutz vor COVID-19 zu unterziehen, die normale Erwerbsausübung verunmöglichen.
Das Gesetz gefährdet den sozialen Frieden und schürt unnötig gesellschaftliche Konflikte.
Es gibt keinen wissenschaftlich gesicherten Grund für die doppelte Benachteiligung von Menschen, die nachweislich über Antikörper gegen SARS-CoV 2 verfügen, ohne einen Absonderungsbescheid oder einen PCR-Nachweis der Infektion vorweisen zu können, aufgrund ihrer Antikörper über ein erhöhtes Impfrisiko verfügen.