COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (94327/SN)

Stellungnahme

Stellungnahme betreffend den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Stellungnahme zu 2173/A

Ich, Dr. Wolfgang Weiss, lehne diesen Initiativantrag zum COVID-19-Impfpflichtgesetz zur Gänze ab. Er ist sofort und umgehend zurückzunehmen. Jede Abänderung ist einer neuerlichen Begutachtung zuzuführen.

Die in diesem Antrag geplante Impfpflicht stellt einen völlig unverhältmäßigen Eingriff in die in der Österreichischen Bundesverfassung garantierten Bürger- und Freiheitsrechte dar. Weiters verstößt sie gegen den Nürnberger Kodex und die Europäische Menschenrechtskonvention sowie gegen den Grundsatz des Rechtes auf körperliche Unversehrtheit. Ein Angriff auf dieses Recht stellt gemäß §275StGB einen Straftatbestand dar. Folgende Fakten und Erkenntnisse führen darüber hinaus das vorgebliche Ziel dieses Gesetzesentwurfes - nämlich den Schutz der Gesundheit der Gesellschaft sowie die Verhinderung der Überlastung des Gesundheitssystems - ad absurdum. Darüber hinaus war eine "pandemische Bedrohung von nationaler Tragweite" bisher nie gegeben (siehe auch das Interview von Ex-Kanzler Kurz vom Sommer 2021 in welchem er zugab, dass die Belegung der Krankenhäuser auch nicht annähernd die Kapazitätsgrenzen erreichte). Und auch derzeit sind die Krankenhäuser meilenweit von einer Überlastung entfernt, wie die aktuellen Zahlen der AEGIS zeigen. Damit sind auch alle bisher erlassenen Verordnungen zur Einschränkung der Bürgerrechte rechtlich nicht gedeckt.

Fakten und Erkenntnisse:

1. Die Erkrankung SARS Cov 2 hat laut Weltgesundheitsorganisation (WHO)
sowie der Universität Stanford (USA), Professor Ioannidis eine Sterblichkeitsquote von ca. 0,1 bis 0,2% und liegt damit im Rahmen einer mittelschweren Grippe. Damit ist jedenfalls eine epidemiologische Notfallsituation nicht gegeben.

2. Die von der Politik und in den Medien genannten Todesfallraten sind massiv aufgebläht. Gemäß Veröffentlichungen der WHO vom Sommer 2021 sind schätzungsweise rund 80% der gemeldeten Todesfälle nicht auf Corona zurückzuführen. Alleine die amtliche Zählmethode "mit oder an Corona" stellt bereits eine massive Verzerrung in Richtung überhöhter Todesfallzahlen dar.

3. Die aktuell gemeldeten Inzidenzwerte (d.h. positiv getestet, nicht krank) und deren Vergleich zu 2020 geben ein völlig falsches Bild der aktuellen Infektionslage, da die Anzahl der Tests gegenwärtig bedingt durch zahlreiche Zwänge seitens der Politik ca. um den Faktor 10 höher liegt als im Vergleichszeitraum von 2020. Durch das Außerachtlassen des Verhältnisses Anzahl der Tests zu Anzahl positiv Getesteter in der allgemeinen Berichterstattung wird eine steigende Bedrohungslage vorgetäuscht, obwohl diese Verhältniszahl deutlich unter der von 2020 liegt.

4. Für die derzeit nur notzugelassenen "Impfstoffe" (Gentherapien) läuft derzeit noch die Phase 3 Studie, die erst voraussichtlich Ende 2022 abgeschlossen sein wird. Bis zum Vorliegen belastbarer Studienergebnisse nehmen daher alle "Geimpften" an einer experimentellen Studie teil. Zusätzlich wurde durch eine Whistleblowerin bekannt, dass bei Pfizer im Rahmen der Phase 2 Studie grob fahrlässig vorgegangen und Ergebnisse geschönt wurden. Eine Sachverhaltsdarstellung erfolgte an die amerikanische Behörde FDA. Auch aus diesen Gründen ist sowohl aus medizinischen und rechtlichen, sowie auch insbesondere aus ethischen Gesichtspunkten eine Impfpflicht (Zwangsimpfung) entschieden abzulehnen.

5. Die aktuell verabreichten "Impfstoffe" weisen extrem hohe Nebenwirkungen bis zu Todesfällen auf. Die aktuellen Daten des deutschen Paul Ehrlich-Instituts sowie des US-amerikanischen VAERS Meldesystems weisen zwischen 20-fach und 50-fach höhere Nebenwirkungen gegenüber herkömmlichen Impfstoffen aus. Die österreichische AEGIS schätzt, dass nur 6-10% der tatsächlich aufgetretenen Nebenwirkungen auch gemeldet werden. Das bedeutet, dass sowohl Anzahl wie auch Schwere von Nebenwirkungen exorbitant hoch sind. Jedes andere Medikament hätte unter diesen Umständen längst vom Markt genommen werden müssen. Studie zu Langzeitwirkungen liegen überhaupt nicht vor.

6. Die Medizin kennt den Begriff der Attenuierung. Das bedeutet, dass Mikroben generell - und Viren im Besonderen, die auf eine hohe Mutationsrate zum Überleben angewiesen sind - im Zuge der Mutationen eine sinkende Pathogenität aufweisen, das heißt der Virus schwächt sich ab. Dies ist aktuell bei der Omikron-Variante zu beobachten, welche beispielsweise nach Klinikberichten aus Südafrika eine 80%ig niedrigere Hospitalisierungsrate gegenüber der Delta-Variante mit sich bringt.

7. Aktuelle Studien belegen ein sehr rasches Absinken der Wirkstoffe der "Impfstoffe" im Blut, die Wirksamkeit sinkt bis auf 30-35%. Dies ist vor allem im Zusammenhang mit der Omikron-Variante zu beobachten. Im besten Fall wirken die "Impfstoffe" für wenige Monate, d.h. die Menschen müßten alle paar Monate zu "Auffrischungen" gezwungen werden mit Substanzen, deren Langzeitfolgen aufgrund fehlender Studien nicht abschätzbar sind und damit ein unkalkulierbares Risiko darstellen. Bei einer Wirksamkeit von unter 50% dürften die Substanzen gar nicht mehr am Markt bleiben, geschweige denn Basis einer Impfpflicht sein.

8. Menschen, die nachweislich über hohe Antikörper gegen SARS-Cov 2 verfügen, zu permanenten "Auffrischungen" zu zwingen, widerspricht der gängigen medizinischen Praxis, wonach generell vor einer Auffrischung eine Titerfeststellung zu erfolgen hat, um das Risiko von unerwünschten Impfreaktionen zu minimieren.

9. In den letzten 20 Monaten wurde seitens der Politik nichts unternommen, um die Betten- und Personalkapazität in den Spitälern auszubauen und so einen möglichen zusätzlichen Bedarf an Behandlungsnotwendigkeiten auffangen zu können. Dieses grobe Versäumnis der Verantwortlichen - allen voran des Gesundheitsministers - kann nicht durch einen Zwang zur Verabreichung eines experimentellen Impfstoffes kompensiert werden.

10. Es gibt eine Reihe von hochwirksamen Medikamenten zur Behandlung von an Covid-19 Erkrankten, wodurch bei sofortigem Einsatz dieser Medikamente die meisten Hospitalisierungen vermieden werden könnten. Die aktuell geltenden Maßnahmen sehen allerdings vor, dass Erkrankte in Quarantäne geschickt und danach bei schweren Verläufen in die Krankenhäuser eingeliefert werden. Die Nichtbehandlung von Kranken in Quarantäne stellt eine Form der amtlich verordneten unterlassenen Hilfeleistung dar. Bei rechtzeitiger ordnungsgemäßer Versorgung könnte auch eine mögliche Überlastung der Spitäler vermieden werden, daher kann auch aus diesem Grund keine Impfpflicht konstruiert werden mit dem Argument einer möglichen Überlastung des Gesundheitssystems.

11. Der Europäische Gerichtshof hat am 27.1.2021 endgültig über das Verbot von Zwangsimpfungen entschieden.
Jede Zwangsimpfung ist standardmäßig illegal. Der Europarat, der Pate für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist, hat am 27.01.2021 in seiner Resolution 2361/2021 u.a. beschlossen, dass niemand gegen seinen Willen unter Druck geimpft werden darf.
Die 47 Mitgliedsstaaten werden aufgefordert, vor der Impfung bekannt zu geben, dass die Impfung nicht verpflichtend ist und dass nicht geimpfte Personen nicht diskriminiert werden dürfen.
Ausdrücklich verboten ist auch die Diskriminierung bei bestehenden Gesundheitsrisiken oder wenn eine „Person“ nicht geimpft werden möchte. Impfstoffhersteller sind verpflichtet, alle Informationen über die Sicherheit von Impfstoffen zu veröffentlichen.
Mit dieser Resolution hat Europas größte Menschenrechts-Organisation nun Standards und Verpflichtungen festgelegt und völkerrechtliche Richtlinien erarbeitet, die von allen 47 Mitgliedsstaaten, auch von der EU als Organisation, angewendet werden müssen.
Diskriminierungen, zum Beispiel am Arbeitsplatz oder Reiseverbote für „Ungeimpfte“, sind damit rechtlich ausgeschlossen.
Das Handeln gegen die Resolution 2361/2021 ist eindeutig ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit und es wird gegen jeden Einzelnen Politiker, Beamten, Arzt und alle weiteren Erfüllungsgehilfen, die gegen den freien Willen eines Menschen („geschützte Person“) eine „Zwangsimpfung“ durchzusetzen versuchen, ein internationales Strafverfahren eingeleitet. Verbrechen gegen die Menschlichkeit verjähren nicht.

Stellungnahme von

Weiss, Wolfgang

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