Stellungnahme
Stellungnahme betreffend den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Die nachfolgende Abhandlung stellt meine Stellungnahme zum COVID-19-Impfpflicht-Gesetz, Covid-19-IG (2173/A) dar.
In § 1, Absatz 1 wird die Impfpflicht mit dem Schutz der öffentlichen Gesundheit argumentiert. Was soll mit Schutz der öffentlichen Gesundheit genau gemeint sein? In wie weit ist die öffentliche Gesundheit durch Covid-19 gefährdet? Inwiefern stellt die COVID-Impfung einen Schutz der öffentlichen Gesundheit dar?
Im Jahr 2020, ein Jahr ohne „Covid-Schutzimpfung" gab es nach offiziellen Angaben der Statistik Austria 6 491 Covid-19-Tote. Allerdings wurden nur 375 dieser 6 491 Todesfälle obduziert. Es wurden nicht einmal 6 Prozent der Toten obduziert und daher ist es nicht möglich, die Todesursache der 6 491 Toten zweifelsfrei festzustellen. 394 der 6 491 Toten sind der Altersgruppe 0 bis 64 Jahre zuzuordnen. Die Gesamtpopulation in dieser Altersgruppe beträgt rund 7,2 Millionen, was bedeutet, dass rund 55 pro 1 000 000 Menschen dieser Altersgruppe an Covid-19 gestorben sein sollen, was einem Anteil von 0,0055 entspricht. In der Altersgruppe 0 bis 44 Jahre liegt die Letalität laut AGES unter 0,0 Prozent, in der Altersgruppe 45 bis 54 bei Männern bei 0,2 Prozent und bei Frauen bei 0,1 Prozent bzw. in der Altersgruppe 55 bis 64 bei Männern bei 0,8 Prozent und bei Frauen bei 0,4 Prozent. Die Altersgruppe 0 bis 64 Jahre ist daher überhaupt nicht in ihrer Gesundheit gefährdet und es macht überhaupt keinen Sinn, sie mit einer „Schutzimpfung“, die nur über eine bedingte Zulassung in einem verkürzten sowie beschleunigten Zulassungsverfahren verfügt und deren Langzeitfolgen nicht bekannt sind, verpflichtend zu impfen.
Laut Angaben der AGES sind im vergangenen Jahr 2021 rund 6850 Menschen an Covid-19 gestorben. Das sind nach offiziellen Angaben mehr Todesfälle als im Jahr 2020 und das, obwohl das ganze Jahr 2021 über die „Covid-19-Schutzimpfung“ angewandt wurde und nach aktuellem Stand rund 71 Prozent der Bevölkerung „vollimunisiert“ sind. Noch am 13. September 2021 wurde die oftmals von der Bundesregierung als Expertin herangezogene Innsbrucker Virologin Dr. von Laer in Medien zitiert, dass noch eine Million Impfungen notwendig seien, um einen entspannten Umgang mit Corona pflegen und alle Maßnahmen außer Kraft setzen zu können. Am 13.9.2021 gab es rund 5,07 Millionen gültige Impfzertifikate. Aktuell gibt es rund 6,17 Millionen gültige Impfzertifikate – also um 1,1 Millionen mehr Impfzertifikate – und noch immer gibt es nach offizieller Darstellung keinerlei Besserung. Dies ist ein Indiz dafür, dass die sogenannte „Covid-Schutzimpfung“ keinen Nutzen stiftet.
Gab es nach offiziellen Angaben der Statistik Austria im Jahr 2020 ohne „Schutzimpfung“ 380 580 bestätigte Covid-19-Fälle in Österreich, stehen dem im Jahr 2021 immerhin 900 000 bestätigte Fälle gegenüber. 2021, das Jahr in dem am Jahresende 71 Prozent der Gesamtbevölkerung über ein gültiges Impfzertifikat verfügen. Die „Schutzimpfung“ schützt nicht vor einer Infektion, die „Schutzimpfung“ verhindert nicht die Weitergabe des Virus, die „Schutzimpfung“ schützt nicht vor einer (schweren) Erkrankung und sie schützt nicht vor einem Covid-19 induzierten Tod. Die Covid-19-Schutzimpfung bietet keine sterile Immunität.
Das Argument, im Jahr 2020 wurde wenig bzw. im Jahr 2021 wurde viel getestet, gilt nicht. Im Jahr 2020 wurden laut orf.at nicht ganz 4 Millionen Tests durchgeführt, während im Jahr 2021 rund 100 Millionen Tests durchgeführt wurden. Im Jahr 2021 wurden 25 mal so viele Tests als im Jahr davor durchgeführt, jedoch nur 2,5 mal so viele Fälle aufgespürt, wobei erwähnt werden muss, dass die Dunkelziffer 2020 sehr wahrscheinlich mindestens doppelt so hoch war als es offizielle Fälle gab.
Oder ist mit Schutz der öffentlichen Gesundheit der Erhalt der Leistungsfähigkeit der Spitäler gemeint? Die Spitäler waren allerdings im Laufe der Pandemie zu keinem Zeitpunkt überlastet, wie die Daten der Statistik Austria eindrucksvoll zeigen:
Die stationären Aufenthalte in den Akutkrankenanstalten (und dort werden Covid-19-Fälle behandelt) gingen im Jahr 2020 im Vergleich zu 2019 von 2 390 825 auf 1 980 489 zurück (von 26 388 stationäre Aufenthalten pro 100 000 EW im Jahr 2019 auf 21 849 pro 100 000 EW im Jahr 2020). Das entspricht einer Abnahme von rund 17 Prozent.
In einer sehr ähnlichen Weise nahmen die Aufenthaltstage in Akutkrankenanstalten ab. Gab es im Jahr 2019 noch 12 558 099 Aufenthaltstage in Akutkrankenanstalten, so waren es im Jahr 2020 nur noch 10 698 547, was einer Abnahme von rund 15 Prozent entspricht.
Insgesamt wurden im Jahr 2020 laut Statistik Austria 26 554 stationäre Aufenthalte im Zusammenhang mit Covid-19 registriert. Die Covid-19-Spitalsaufenthalte haben daher einen Anteil von nur 1,34 Prozent an allen 1 980 489 stationären Aufenthalten. Gemessen an den gesamten Aufenthaltstagen entfallen auf Covid-19-Patienten gerade einmal 269 089 Aufenthaltstage, was einem Anteil von 2,5 Prozent an allen Aufenthaltstagen entspricht. Zum Vergleich: Im Jahr 2020 entfielen auf Psychische- sowie Verhaltensstörungen 1 272 419 Aufenthaltstage, was einem Anteil von 11,9 Prozent entspricht.
Bei den Covid-19-Patienten waren rund 33 Prozent der Fälle jünger als 65 Jahre, aber 67 Prozent der Fälle 65 Jahre oder älter.
Im Jahr 2020 gab es mit 39 219 tatsächlich aufgestellten Betten in allgemeinen Krankenanstalten so wenige Betten wie nie zuvor (1985 waren es immerhin noch 47 281). Gleichzeitig gab es noch nie so viel medizinisches Personal.
Wird die Auslastung der Intensivstationen betrachtet, so zeigt sich, dass auch diese im Lauf der „Pandemie“ niemals überlastet waren bzw. stärker ausgelastet waren als in den Jahren zuvor. Im Jahr 2021 wurde auf den Intensivstationen der Höhepunkt des Covid-19-Belages am 5. Dezember erreicht, als 664 Personen mit oder wegen Covid-19 ein Intensivbett in Anspruch nehmen mussten. In jenen Tagen waren laut AGES noch immer rund 30 Prozent der Intensivkapazitäten frei, so dass die Auslastung rund 70 Prozent betrug. In einer Hintergrund-Information zur Bettenauslastung auf Intensivstationen des Sozialministeriums aus dem Jahr 2021, in der es um eine Analyse des Belages vor der Pandemie geht, heißt es:
„Die Auslastung auf Intensivstationen beträgt im Jahresmittel 75–85 %. Die Personalausstattung (v. a. Pflegepersonal) der Intensivstationen ist im Regelbetrieb auf diese Auslastung ausgelegt.
(…) Unter der Annahme, dass sich diese Auslastung in Krisensituationen durch Personalaufstockung – aufgrund des ansteigenden Bedarfs an intensivmedizinischer Versorgung – auf 90–95 % steigern lässt, ergibt sich eine temporär, maximal für COVID-19-PatientInnen nutzbare Kapazität von etwa 700–800 Intensivbetten“.
Im Jahr 2020 gab es am Höhepunkt (24.11.2020) 709 Covid-19-Intensivpatienten. Die Auslastung betrug 2021 am Höhepunkt rund 70 Prozent (664 belegt Covid-19-Intensivbetten).
Am 5.12.2021 haben bereits 64,31 Prozent der Bevölkerung bzw. 5 744 657 Personen über ein gültiges Impfzertifikat verfügt. Dies ist ein weiteres Indiz dafür, dass die „Covid-19-Schutzimpfung“ keinen ausreichenden Schutz bietet. Die Situation hat sich 2021 im Vergleich zu 2020 nicht wesentlich verbessert.
Der Gesetzesentwurf zur Impfpflicht, die als Zwangsimpfung bzw. als Impfzwang zu bezeichnen ist, widerspricht bzw. verstößt in den folgenden Artikeln gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union:
• Würde des Menschen: Der Gesetzesentwurf verletzt durch den Zwang die Würde des Menschen.
• Recht auf Unversehrtheit, insbesondere das Recht auf körperliche Unversehrtheit, im Rahmen der Medizin muss die freie Einwilligung des Betroffenen gegeben sein: Der Gesetzesentwurf ist mit der Freiwilligkeit des Betroffenen nicht vereinbar.
• Recht auf Freiheit und Sicherheit: Der Gesetzesentwurf widerspricht dem Recht auf Freiheit (selbst zu entscheiden), aber auch dem Recht auf Sicherheit, denn langfristige Nebenwirkungen bzw. Schäden der Impfung sind nicht auszuschließen.
• Schutz personenbezogener Daten: Der Gesetzesentwurf widerspricht auch dem Datenschutz.
• Nichtdiskriminierung: Der Gesetzesentwurf stellt eine Verletzung des Nichtdiskriminierungs-Prinzips dar. Gesunde Menschen werden ohne Zwangsimpfung vorverurteilt, kriminalisiert und diskriminiert.
• Der Gesetzesentwurf widerspricht der Unschuldsvermutung und den Verteidigungsrechten: Der Impfzwang wird mit dem Schutz der öffentlichen Gesundheit gerechtfertigt. Das bedeutet, dass jede sich dem Impfzwang widersetzende Person die öffentliche Gesundheit gefährdet. Das ist ungeheuerlich und absolut nicht evident.
Der Gesetzesentwurf widerspricht in folgenden Artikeln außerdem der Europäischen Menschenrechtskonvention:
• Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte
• Recht auf Freiheit und Sicherheit
• Verbot der Benachteiligung
Wie bereits oben gezeigt wurde, besteht und bestand kein gesundheitlicher Notstand, der eine (teilweise) Aufhebung von Grundrechten befürworten bzw. rechtfertigen könnte. Im Gegenteil, die bisherige Impftätigkeit hat zu keiner spürbaren Verbesserung der allgemeinen Situation hinsichtlich des Pandemiegeschehens geführt, so dass die Impfung (bzw. die Impfpflicht) kein brauchbares und sinnvolles Instrument in der Bekämpfung der Pandemie darstellt, welches den Menschen durch den Staat aufgezwungen werden darf.
Die Impfpflicht ist ein unverhältnismäßiges und unbrauchbares Mittel, das schwerwiegend in die Grundrechte der Menschen und Bürger eingreift, jedoch keinen sichtbaren Erfolg bietet, wobei die Lang- und Spätfolgen nicht ausgeschlossen werden können bzw. nicht absehbar sind.
Der Gesetzesentwurf zur Covid-19-Impfpflicht ist zur Gänze abzulehnen sowie zurückzunehmen.