Sterbeverfügungsgesetz; Suchtmittelgesetz, Strafgesetzbuch, Änderung (7/SN-150/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem ein Sterbeverfügungsgesetz erlassen und das Suchtmittelgesetz sowie das Strafgesetzbuch geändert werden

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Anmerkungen zum Entwurf für ein Sterbeverfügungsgesetz ersuche ich zu prüfen
Par 1 Abs1f : um den Willen des VfGH und des Staatsvolkes anzuerkennen, diese als Verfassungsbestimmung zu beschließen.
Par 1 Abs 3 greift in der globalisierten Welt, in der sich die Republik verpflichtet hat zu kurz. Art 2 und Art 8 EMRK wirken in ein so beschlossenes Gesetz. Ebenfalls UNO Art 6 Pakt II - Die Schutzpflicht des Staates geht jedoch nicht soweit, dass er das Leben auch gegen den Willen der Betroffenen zu schützen hätte. Das zweite tangierte Grundrecht, das Selbstbestimmungsrecht (Art. 8 EMRK), schränkt die staatliche Schutzpflicht ein. Es umfasst auch die individuelle Entscheidung über den Zeitpunkt der Beendigung des eigenen Lebens.
Par 3 Z5, was meint der Begriff selbständiger Arzt, sollen damit unselbständig Beschäftigte Ärzte (beispielhsft m/w/d Primare, Oberärzte, Stationsärzte...) ausgeschlossen sein?
Welche palliativmedizinische Qualifikation : das Ärztekammerdiplom höchstselbst, eine Spezialisierung im Bereich Palliativmedizin, ein MBA,Post Doc. Zum Selbstschutz wird die Standesvertretung die Qualifikation so sicher und so eng als möglich fassen. Was den Verfüger in seinem Leid allein lässt. Für den Begriff palliativmedizinische Qualifikation gehört ein curriculum, ein Berufsbild beschrieben.
Par 4: höchstpersönlich im Sinne von Paragrafen 262,564 ABGB? Hier sind Festlegungen zugunsten der potentiellen Verfüger erforderlich: wie ist vorzugehen wenn eine höchstpersönliche Einnahme nicht mehr möglich ist, der Verfüger geschäftsfähig aber körperlich nicht mehr in der Lage ist. Beispiele sind neurologische Erkrankungen ALS, MS

Par 5 soll präziser sein. Tritt ein Fall ein, wo potentiell dazu geeignete Personen unmittelbar die Verantwortung für die Präparatgabe ablehnen, sollte eine dummy Apparatur beigestellt werden - zB 6 Personen betätigen je einen Knopf, fünfmal wird zB medizinische Kochsalzlösung in den Verfüger eingebracht, einmal das zum Tod führende Präparat.
Par 6 Abs 3 Z1f, Par 8 und weitere: Krankheit ist unscharf. Präziser Krankheiten die demonstrativ in ICD- in der geltenden Fassung der WHO (Österreich ist Mitgliedsstaat) . Krankheit greift weiters zu kurz, es hat auch eine Sterbeverfügung nach Unfall oder angeborenem Leiden, die unter Beeinträchtigungen zum Tode führen, erstellt werden.
Par 12 Grundsätzlich soll auf das Angebot hingewiesen, aber nicht zum wirtschaftlichen Nutzen geworben werden. Ansonsten werden Gemeinnützigen Vereine mit dem Gesetz ein auf den ersten Blick nicht sofort erkennbare Organisationsverbot auferlegt.
Par 13 wird aufgrund der Nähe des österreichischen zum bundesdeutschen Rechtsbogen nicht auf Dauer wirksam sein. Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 26.Februar 2020, 2BvR 2347/15, das Verbot der geschäftsmässigen Sterbehilfe aufgehoben.

Stellungnahme von

Schneider, Günter

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