Sterbeverfügungsgesetz; Suchtmittelgesetz, Strafgesetzbuch, Änderung (21/SN-150/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem ein Sterbeverfügungsgesetz erlassen und das Suchtmittelgesetz sowie das Strafgesetzbuch geändert werden

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Sehr geehrte Damen und Herren!

Der Ministerialentwurf ist mE zu begrüßen. Er folgt den Vorgaben des VfGH-Erkenntnisses und trägt gleichzeitig der Verantwortung des Staates zum Schutz des Lebens Rechnung. ME wäre es aber begrüßenswert, wenn im Rahmen der Aufklärung und Beratung jedenfalls ein psychologisches Gespräch vorgesehen wäre. Außerdem sei darauf hingewiesen, dass die Rückerlangung des Präparats sichergestellt werden sollte, wenn die sterbewillige Person anders als durch Einnahme des Präparats gestorben ist.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Lukas Harta, LL.M.

Stellungnahme von

Harta, Lukas

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