Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Transparenzdatenbankgesetz 2012 und das Investmentfondsgesetz 2011 geändert werden sowie das Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 erlassen wird (Ökosoziales Steuerreformgesetz 2022 Teil I – ÖkoStRefG 2022 Teil I)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Sehr geehrte Damen und Herren
Gesetzliche Regelung für die Besteuerung von Kryptowährungen:
Bezüglich Haltefrist;
Ich weise darauf hin, dass in Österreich ein Rückwirkungsverbot besteht, insbesondere im öffentlichen Recht auch Steuerrecht.
Problematisch hierbei ist, dass rechtliche Normen oder Verfahren sich so ändern, dass an vergangenes Handeln nun eine andere Folge geknüpft wird.
Es war am 28. Februar diesen Jahres nicht absehbar, dass die Haltefrist fallen wird, daher ist es unzulässig dieses Datum zu wählen.
Aus diesem Grund würde sich der 06. Oktober Oktober anbieten da hier kommuniziert wurde dass es eine neue Regelung geben werde.
Desweiteren wäre eine Stellungnahme bezüglich Spekulationsfreibetrag angebracht.