Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem ein Sterbeverfügungsgesetz erlassen und das Suchtmittelgesetz sowie das Strafgesetzbuch geändert werden
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Unter Berücksichtigung
- der nicht behobenen strukturellen Diskriminierung von Menschen mit psychischen Erkrankungen
- der ungenügenden Suizidprävention
- des fehlenden Rechtsanspruchs auf Suizidprävention
- des fehlenden Rechtsanspruchs auf psychosoziale Versorgung
- des fehlenden Rechtsanspruchs auf Palliativ- und Hospizversorgung
- der inexistenten Strategie zur Betreuung und Begleitung von Hinterbliebenen von durch Selbsttötung Verstorbenen
- der ungenügenden Einbindung von TraumaexpertInnen
- der fortgesetzten strukturellen Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen
- der unzureichenden Finanzierung von Persönlicher Assistenz für Menschen mit Behinderungen und für pflegebedürftige Menschen
- der unzureichenden Finanzierung der Pflege
- der noch ausstehenden Forschung zu den Nachwirkungen von Long Covid
- der ungenügenden Versorgung von psychisch erkrankten Kindern und Jugendlichen
- der fehlenden Regulierung von sozialen Medien
- der ungenügenden Finanzierung von Frauenhäusern und Hilfseinrichtungen für von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen
- der ungenügenden Aufarbeitung von Gewalt und Missbrauch gegen Heimkinder
- der fehlenden oder ungenügenden Forschung zu den Auswirkungen faschistischer Menschenbilder auf die Selbst- und Fremdwahrnehmung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und Menschen mit Behinderungen
- der fehlenden oder ungenügenden Forschung zu den Traumata in Familien und Gemeinden durch das Verschwinden von Menschen während der nationalsozialistischen T 4 Massenmorden an Menschen mit Behinderungen, psychischen Erkrankungen oder sogenannten "Erbkrankheiten"
- der fehlenden oder ungenügenden Forschung zu den postfaschistischen Hemmschwellen, psychosoziale Hilfe in Anspruch zu nehmen
- der fehlenden oder ungenügenden Forschung zu Suizid und Exil
- der mangelnden Palliativbetreuung für schwerkranke Kinder und Jugendliche und ihre Eltern und Geschwister
- des Wiedererstarkens malthusianischer Menschenbilder (Reduktion der Armen statt der Armut, Reduktion der Menschen statt der Umweltzerstörung)
- der Radikalisierung der Ökonomisierung aller Lebensbereiche (der Mensch als Leistungsträger = der hilfsbedürftige Mensch als Kostenfaktor)
- der fehlenden Regierungsstrategie zur Verhinderung von Suiziden
- der affirmativen Übernahme nietzscheanischer menschenverachtender Philosophie durch führende Intellektuelle, Kulturschaffenden und JournalistInnen (= die Selbsttötung sei dem natürlichen Tod vorzuziehen)
- der fehlenden Analyse des genuinen Unterschieds zwischen Schwangerschaftsabbrüchen und Selbsttötungen
- der fehlenden Studien zu den identen Argumentationslinien der in den 70er Jahren aufgekommenen postmodernen Bewegungen der radikalen AbtreibungsgegnerInnen und SterbehilfebefürworterInnen, die beide den Menschen auf rein Physikalisches reduzieren, siehe Prof. Kevin Yuill: For Abortion Against Assisted Suicide. Atheists Against Assisted Suicide; Prof Susan M Wolf: Gender, Feminism, and Death: Physician-Assisted Suicide and Euthanasia. Physician-Assisted Suicide, Abortion, and Treatment Refusal: Using Gender to Analyze the Difference
- der fehlenden Studien zu den Auswirkungen von Gesetzen zu begleiteten oder assisstierten Selbsttötungen auf Frauen, insbesondere alte Frauen, Witwen, alte behinderte Frauen
- der Missachtung von Gender Mainstreaming, siehe Rachael Wong, australische Bioethikerin und Juristin, Frauen sind gefährdeter als Männer, The Conversation, online, 24.10.2017
- fehlender oder ungenügender Studien zu Einsamkeit
- fehlender oder ungenügender Studien zur ökologischen Trauer
unter Verweis
- auf die Stellungnahme von Selbstbestimmt Leben Österreich
- auf die Grazer Erklärung der Menschenrechtsstadt Graz
- auf den Offenen Brief und die Petition initiiert von Franz-Josef Huainigg
- auf die Stellungnahme des Österreichischen Behindertenrates
- auf die Stellungnahme des Berufsverbandes Österreichischer PsychologInnen
- auf die Stellungnahme der Österreichischen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik
- auf die Stellungnahme der Österreichischen Ärztekammer
- auf die Stellungnahme von Marianne Karner
- auf die Stellungnahme von Sonja Pleßl und Konstantin Kaiser
ersuche ich den österreichischen Gesetzgeber um Nachbesserung durch
- verpflichtende Hinzuziehung einer dritten Ärztin, eines dritten Arztes aus dem Bereich der Psychiatrie, Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychologie oder Psychosomatik, bevor eine Sterbehilfeverfügung abgeschlossen werden kann
- Bereitstellung eines tödlichen Medikaments nur nach richterlichem Beschluss.
Entgegen des gezeichneten Bildes einer "Lebensgefangenschaft" der SterbehilfebefürworterInnen sind Selbsttötungen in Österreich legal, erlaubt, jederzeit möglich (außer im Gefängnis). Bei dem Gesetzesentwurf zur Sterbehilfe handelt es sich um die staatliche Beteiligung an Selbsttötungen. Es geht um Menschenleben. Der Tod ist unwiderruflich. Es geht auch um die Auswirkungen auf andere Menschen. Selbsttötungen sind "ansteckend". Daher ist es geboten, dass der österreichische Staat hier eine besondere Sorgfalt an den Tag legt und dem Urteil des VfGH entspricht, Missbrauch möglichst zu verhindern
- Festlegung der Suizidprävention als oberstes Prinzip
- Beachtung von Gender Mainstreaming
- Schaffung eines Rechtsanspruchs auf psychosoziale Versorgung
- Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Suizidprävention
- offensive Hilfsangebote und Begleitung von Hinterbliebenen von durch Selbsttötung Verstorbenen
- Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Palliativ- und Hospizversorung
- Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Persönliche Assistenz, siehe Schweden
- Schaffung eines Ministeriums für Einsamkeit, siehe Großbritannien
- Erstellung einer Zero Suicide Strategie, siehe Schweden und Norwegen
- Finanzierung von Forschungen zu den oben genannten Wechselwirkungen auf Selbst- und Fremdwahrnehmung, Lebenswille und Suizidprävention
- Einbindung der Ergebnisse
- Austausch mit Behindertenorganisationen jener Länder, die Gesetze zum begleiteten oder assistierten Suizid oder Töten auf Verlangen verabschiedet haben, siehe Not Dead Yet, Comedian Liz Carr
- Austausch mit Organisationen zur Suizidprävention jener Länder, die in diesem Bereich fortgeschrittener sind, siehe https://www.suicidezero.se/
- Einbindung von Hinterbliebenen von durch Selbsttötung Verstorbenen
- Bereitschaft zur Erkenntnis, dass die Frage nach der staatlichen Beihilfe zur Selbsttötung keine religiöse ist, es sei denn, man glaubt an das Jenseits. Es gehört zur internationalen Strategie von Sterbehilfevereinen, Kritik als religiös zu diffamieren und Sterbehilfe mit Schwangerschaftsabbrüchen zu verbinden. Beides funktionierte auch im Fall Österreich.
- Sicherstellung, dass Pflegeheime, Altersheime, Seniorenheime, Krankenhäuser, Hospize die Involvierung in Selbsttötungen ablehnen dürfen, letzteres ist unabbingbar, dass sich Menschen in diesen Einrichtungen sicher fühlen
- Aufarbeitung der Pflegeskandale
Hochachtungsvoll
Mag.a Sonja Pleßl