COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (339/SN-164/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Nationalrates!

Ich lehne eine gesetzliche Verpflichtung zur Covid19-Impfung kategorisch in jeder Form ab und möchte dies wie folgt begründen:

Die aktuell vorhandenen und bedingt zugelassenen Arzneimittel sind offensichtlich nicht geeignet eine sterile Immunität herzustellen, wodurch das Solidaritätsargument sehr lückenhaft erscheint! Diese vorhandenen Arzneien können daher bestenfalls als Individualschutz vor schweren Verläufen dienen. Es muss daher eine freie Entscheidung jedes Einzelnen bleiben.

Die Regierungsverantwortlichen im Bund und in den Ländern haben seit Beginn der Pandemie fundamental dabei versagt, gelindere Mittel zum Schutz des Gesundheitssystems sowie der Intensivkapazitäten umzusetzen. Es ist daher völlig unangebracht, diese Versäumnisse durch den Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit auszugleichen. Noch dazu mit einer Maßnahme, die für dieses Ziel kein Garant zu sein scheint. Eine höhere Impfquote scheint nicht zwangsläufig die epidemiologische Situation in einem Land nachhaltig irrelevant zu machen: siehe Dänemark, Portugal, Gibraltar und viele andere Beispiele. Eine gesetzliche Verpflichtung kann immer nur eine absolute „Ultima Ratio“ sein.

Es ist völlig Unklar wie viele Auffrischungen mit dieser gesetzlichen Verpflichtung einhergehen werden, weshalb diese Maßnahme nicht nur die so viel verachteten „Ungeimpften“ betrifft, sondern die gesamte Bevölkerung. Der Gesundheitsminister kann per Verordnung die Intervalle und Zahl der Auffrischungen jederzeit neu festlegen (§ 3 Abs. 6). In diesem Zusammenhang sei auf die Ausführungen – Stichworte „schwache Impfung“ und „alle Monate“ – von Prim. Univ.-Doz. Dr. Wenisch verwiesen.

Es mussten bereits bis jetzt zahlreiche Ankündigungen/Versprechungen hinsichtlich der Wirksamkeit und Sicherheit der aktuell angewendeten Arzneimittel als sogenannter „Gamechanger“ revidiert werden. Welche neuen Erkenntnisse werden die nächsten Monate noch bringen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der vorliegenden Impfpflicht noch nicht bekannt sind oder zurückgehalten wurden?

Es herrscht überhaupt keine glaubwürdige Transparenz hinsichtlich Nebenwirkungen und Impfschäden. Aus meiner Sicht konnte die Nutzen-Risiko-Abwägung bei jungen gesunden Personen im öffentlichen wissenschaftlichen Diskurs – insbesondere Kindern ab 14 Jahren – nicht ausreichend dargelegt werden um diese gesetzliche Verpflichtung für die Allgemeinheit als verhältnismäßig zu betrachten.

Der Umgang mit „Genesenen“ sowie das nicht anerkennen von Antikörpernachweisen erscheint höchst fragwürdig und bestätigt das Gefühl eines tiefen Misstrauens in das Narrativ hinsichtlich dieser Impfungen.
Es entspricht nicht meiner Vorstellung eines demokratischen und liberalen Rechtsstaat, unter den gegebenen Umständen eine gesetzliche allgemeine Verpflichtung zur Verabreichung dieser Arzneimittel zu verankern. Ich halte es außerdem für ethisch höchst bedenklich, dass Menschen verpflichtet werden, sich trotz vollem Bewusstseins gegen ihren ausdrücklichen Willen etwas injizieren zu lassen, von dem sie nicht überzeugt sind oder wo sie massive Bedenken haben oder vor dem sie schlicht Angst haben.

Bitte nehmen Sie von dieser Maßnahme vollinhaltlich Abstand - hier wird eine dicke rote Linie überschritten!

Freundliche Grüße
Oliver Brunnhofer

Stellungnahme von

Brunnhofer, Oliver

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