Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Sehr geehrte Damen und Herren,
aus verschiedenen, aber insbesondere aus folgendem Grund ist eine Impfpflicht aus meiner Sicht für die Altersgruppe <45 Jahre strikt abzulehnen.
Laut AGES Dashboard (https://covid19-dashboard.ages.at/dashboard_Tod.html) beträgt die Todesrate der an COVID-19 erkrankten Personen in den Altersgruppe <45 Jahre 0,0%.
Es ist ersichtlich dass diese Altersgruppe einen verschwindend geringen Anteil an der Belastung des Gesundheitswesens hat und daher ist das COVID-19-Impfpflichtgesetz (351/SN-164/ME), welches das Ziel hat "dadurch das Risiko der Belastung des Gesundheitssystems gleichermaßen ... zu minimieren", auf diese Altersgruppe nicht anzuwenden. Da die Impfung auch nicht vor Weiterverbreitung des Virus schützt wäre eine Anwendung auf die Altersgruppe <45 Jahre ein unverhältnismäßiger Eingriff in die körperliche Integrität dieser Personen und nicht rechtfertigbar.
Des weiteren ist anzumerken dass auch die Todesrate (und damit auch die Hospitalisierungsrate) bei bis zu 60 jährigen Personen relativ gering ist, jedenfalls nicht in einem Ausmaß, dass das österreichische Gesundheitswesen derart belasten würde dass ein derartig massiver Eingriff in die Grundrechte, insbesondere das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, gerechtfertigt wäre.
Personen, welche ein erhöhtes Risiko einer Hospitalisierung durch eine COVID-19 Infektion aufweisen (Personen >60, vorerkrankte Personen wie Diabetiker etc., adipöse Personen, etc.) können gezielt geimpft werden. Eine Massenimpfung von, je nach Altersgruppe zehntausenden Personen, um einen Todesfall (zumeist in der bekannten Risikogruppe) zu verhindern steht daher ebenfalls nicht im Verhältnis zu dem massiven Eingriff in die Grundrechte der jeweiligen nicht zu diesen Risikogruppen zählenden Personen.
Eine generelle Impfpflicht für die genannten Personengruppen ist aus den oben genannten Gründen empirisch nicht nachzuvollziehen und muss daher aufgrund des massiven Eingriffs in die körperliche Unversehrtheit der Personen strikt abgelehnt werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Bernhard Zach