Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)
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Inhalt
In Anbetracht der Altersstruktur der Patienten die aufgrund von COVID entweder auf der Intensivstation liegen oder an den Folgen der Erkrankung versterben, ist eine allgemeine Impfpflicht die Bürger die jünger als 50 Jahre alt sind unverhältnismäßig und nicht zu rechtfertigen. Der absolute Großteil der schwer an COVID erkrankten ist über 60 Jahre oder hat Vorerkrankungen. Die Beschränkung der Impflicht auf diese Bevölkerungsgruppen - die von den Krankenkassen leicht definiert und identifiziert werden können - würde genügen und die Auslastung der Intensivstationen zu verringern. Eine Ausweitung auf die gesamte Bevölkerung ist daher in jedem Fall abzulehnen und unverhältnismäßig, da dies keine geeignete Maßnahme ist, die Intensivstationen zu entlasten.
Zu der Infektiosität hinsichtlich der Viruslast von Geimpften vs Ungeimpften gibt es zahlreiche, widersprüchliche Erkenntnisse. Es ist unklar, in welchem Ausmaß Ungeimpfte im Vergleich zu Geimpften zum Infektionsgeschehen beitragen. Eine Ausweitung auf die gesamte Bevölkerung ist daher nicht zu rechtfertigen.
Darüber hinaus wird eine generelle Impfpflicht nicht zum sozialen Frieden beitragen. Impfskeptiker und andere bereits radikalisierte Gruppen könnten Gewalt gegen staatliche Institutionen ausüben. Die generelle Impfpflicht verschärft die Kluft zwischen den Lagern inmitten einer bereits sehr aufgeladenen, gereizten Impfdebatte.
Eine Impfpflicht für Menschen ab 50, Risikogruppen mit Vorerkrankungen und Gesundheitspersonal wäre daher ausreichend um die Pandemie zu beenden und würde gleichzeitig zu mehr sozialen Frieden in der Bevölkerung führen als mit einer generellen Impfpflicht für die gesamte Bevölkerung.