Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Die derzeit in Österreich bzw. der EU bedingt zugelassenen Impfstoffe sorgen nicht für eine sterile Immunität und können somit auch Geimpfte, zwar mit geringerer Wahrscheinlichkeit, sich mit dem Cornonavirus infizieren, erkanken bzw. den Virus verbreiten.
Sämtliche Impfstoffe sind nur bedingt zugelassen.
Eine Einführung einer allgemeinen Impflicht zieht vermutl. weitreichende weitere Konsequenzen für Personen, welcher der Impflicht nicht nachkommen, mit sich.
Wie strafrechtliche Folgen wenn Ungeimpfte Geimpfte anstecken, Kündigungen des Arbeitsverhältnisses div. privatrechtliche Folgen usw. und wird auf den Artikel https://orf.at/stories/3239725/ verwiesen.
Wenn dies die Folgen einer Imfplicht sind, welche "normale Bürger" / Einwohner Österreichs kriminalisieren, diesen weiterer Rechte abgesprochen werden bzw. u.a. Versorgung von Ärzten, wie im Artikel angeführt, verwerht bleibt, ist eine Impflicht strikt abzulehen.
Es wird zwar keinen Impfzwang (quasi Impfung unter Gewaltanwendung) geben, eine Ablehnung der Impfung / der Impflicht wird aber weiterhin, wie jetzt z.B. der Lockdown für Ungeimpfte, eine massive Einschränkung von Grundrechten bedeuten, welche in logischer Folge nur zur Erduldung bzw. den Zwang sich doch impfen zu lassen als Folge haben wird.
Von weiterer Spaltung der Gesellschaft, über Jahre hinaus, ist auszugehen.
Da die Impflicht massiv in Grundrechte eingereift sollte diese nur als letztes verfügbares Mittel eingeführt werden. Wie man den Medien entnehmen kann sind in den letzten Tagen / Wochen mehrere Medikamte zur Behandlung bei COVID zugelassen worden bzw. werden vom Gesundheitsministerium angekauft.
Vor der Einführung der Impflicht sollte zumindest evaluiert werden ob mit diesen Medikamenten das Auslagen gefunden werden kann und eine Impflicht überhaupt noch erforderlich ist.
Weiters sollte ausführlich geprüft werden ob eine allgemeine Impflicht überhaut notwendig ist oder eine Imfplicht für vulnerable Gruppen bzw. Personenkreis z.B. 60+ ausreichen würde.
§ 4 Abs. 7 des Covid Impfpflicht Gesetzes sieht vor, dass die Impfintervalle mittels Verordnung geändert werden dürfen bzw. der Gesundheitsminister Kombinationen von Impfstoffen festlegen kann.
Dies ist strikt abzulehen speziell im Falle der Kombination von verschiedenen Impfstoffen, deren etwaige Wechselwirkungen mitunter erst nach lägerem bzw. nach ausführlichen Studien bekannt sind.
Im Falle der Impfintervalle ebenso, als Bürger frage ich mich wohin soll das führen. Impfung dann monatlich, weil die verfügbaren Impfstoffe "zuwenig" wirken?
Wenn eine Impflicht eingeführt wird, sollte zumindest die Wahl des Impfstoffes frei stehen.
Mit Einführung der Impflicht sorgen die Regierungsparteien u. teilweise Oppositonsparteien einmal mehr dafür, dass sie sich unglaubwürdig machen. Seit Impfstoffe verfügbar waren hieß es seitens der Regierung immer, dass die Impfung jedem frei steht bzw. es eine persönlich Entscheidung ist.
Im September 2021 gab es ein Volksbegehren "Nein zur Impflicht" mit ca. 270000 Stimmen. Das Volksbegehren "Impflicht, notfalls ja" ereichte nicht einmal die erforderlichen 100000 Stimmen. Dies sollte ebenfalls berücksichtigt werden.
Ggf. vor Einführung einer beabsichtigen allgemeinen Imfplicht eine Volksabstimmung dazu durchführen.
Wie man auch jetzt beim letzten Lockdown (Nov. bis Mitte Dezember 2021) und danach weiter folgenden Maßnahmen sieht, sind Geimpfte auch von weiteren Maßnahmen nicht ausgenommen, da die derzeit verfügbaren Impfstoffe offensichtlich nicht so gut wirken wie sie sollten oder es erwünschenswert ist, werden auch in Zukunft Geimpfte Maßnahmen, wie Maskenpflicht, Kontaktreduktion, ggf. Schließungen von Teilbereichen des öffentlichen Lebens (Gasthäuser usw.) nicht verschont bleiben, was den Sinn der Impfung und somit auch einer Imfplicht etwas ad absurdum führt.
Anfang des Jahres 2021 als die ersten Impfstoffe verfügbar waren konnte man Medial über Nebenwirkungen, teils schweren Impfnebenwirkungen u.a. bei Astra Zeneca, lesen. Teilweise wurden in Österreich und auch anderen EU Ländern Impfstoffe, zumindest kurzzeitig nicht verimpft bzw. nur bestimmen Altersgruppen empfohlen.
Eventuell vorhanden Impfnebenwirkungen sollte ebenfalls mehr beachtet werden in anbetracht einer Einführung der Imfplicht.
Selbst hohe Impfqouten sorgen offensichtlich nicht dafür, dass weitere Maßnahmen erforderlich werden oder es zu keinen Spitalsauslastungen kommen wird. Dazu wird auf Dänemark mit einer Durchimpfungsrate von 80% verwiesen, welche lt. stern.de am 09.12.2021 6600 Neuansteckungen hatten, was 2000 mehr als im Dezember 2020 waren, und Dänemark zu weitereichenden Maßnahmen zwingt.
mfg. Christian Zwölfer